Die Wahlen in Hessen haben in Wiesbaden zu Berliner Verhältnissen, zu Bundestags- Verhältnissen also, geführt.
Sie haben Berliner Verhältnisse ergeben, was die Stärke der Parteien im Parlament angeht: CDU und SPD gleichauf; FDP, Grüne und Kommunisten mit deutlich kleineren Fraktionen im Parlament vertreten. Eine Mehrheit weder für Rotgrün noch für Schwarzgelb.
Sie haben Berliner Verhältnisse ergeben, was die Optionen für Koalitionen angeht: Solange es keine Zusammenarbeit mit den Kommunisten gibt, sind die drei rechnerischen Möglichkeiten die Ampel, Jamaika und die Große Koalition.
Es gibt allerdings zwei Unterschiede zwischen der Lage in Berlin nach den Wahlen 2005 und der Lage in Wiesbaden, wie sie seit gestern Abend besteht:
Jedenfalls ist eine solche Regierungsbildung wahrscheinlicher, als daß es zu einer Großen Koalition kommt, zu einer Ampel oder zu einer Jamaika- Koalition. Insofern also ist die Situation anders als 2005 in Berlin.
Sie ist anders, was mögliche Lösungen angeht. Sie ist nicht anders, was das Problem angeht.
Dieses Problem ist ein altbekanntes Problem. Es ist das Problem der italienischen Nachkriegsrepublik gewesen, der Französischen IV. Republik, der Weimarer Republik.
Dieses Problem stellt sich unweigerlich in einem Land ein, in dem es erstens das Verhältniswahlrecht gibt und in dem zweitens die Kommunisten, möglicherweise auch noch Rechtsextremisten, so stark sind, daß sie in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen.
Denn dann ist - ich habe es hier im Vergleich zwischen der IV. Republik und der Weimarer Republik beschrieben und hier im Zusammenhang mit dem Amt des Bundespräsidenten - der Regelfall derjenige, daß weder die demokratische Linke noch die demokratische Rechte eine parlamentarische Mehrheit hat; aktuell in Deutschland also weder Rotgrün noch Schwarzgelb.
Das kann in einem Bundesland einmal anders sein, wie jetzt in Niedersachsen. Es kann auch einmal im Bund anders sein, wenn eine besondere Konstellation existiert.
Aber im Normalfall wird es so sein wie bei den genannten historischen Beispielen: Da weder die demokratische Rechte noch die demokratische Linke für sich allein regierungsfähig ist, müssen unnatürliche und folglich instabile, früher oder später in sich zerstrittene Koalitionen geschlossen werden. Es sei denn, die demokratische Linke verhilft den Kommunisten in die Regierung, wie vor eineinhalb Jahren in Italien, oder die demokratische Rechte verbündet sich mit den Rechtsextremen, wie sie es 1933 in Deutschland getan hat. Mit dem bekannten Ergebnis.
Solange das in Deutschland nicht eintritt, werden wir als Regelfall zwar immerhin demokratische, aber instabile Regierungen haben.
Es sei denn, die Union und die SPD rafften sich auf und täten das einzige, was nur eine Große Koalition kann: Das Mehrheitswahlrecht beschließen.
Aber ich fürchte, eher würde bei uns der Codex Hammurabi eingeführt als das Mehrheitswahlrecht.
Sie haben Berliner Verhältnisse ergeben, was die Stärke der Parteien im Parlament angeht: CDU und SPD gleichauf; FDP, Grüne und Kommunisten mit deutlich kleineren Fraktionen im Parlament vertreten. Eine Mehrheit weder für Rotgrün noch für Schwarzgelb.
Sie haben Berliner Verhältnisse ergeben, was die Optionen für Koalitionen angeht: Solange es keine Zusammenarbeit mit den Kommunisten gibt, sind die drei rechnerischen Möglichkeiten die Ampel, Jamaika und die Große Koalition.
Es gibt allerdings zwei Unterschiede zwischen der Lage in Berlin nach den Wahlen 2005 und der Lage in Wiesbaden, wie sie seit gestern Abend besteht:
Ob es dazu kommt, daß Koch und Ypsilanti gegeneinander antreten, ist eine andere Frage. Und ob eine rotgrüne Minderheitsregierung Bestand hätte, ist auch die Frage. (Man kann ja auch die Kommunisten später ins Boot holen, so wie es seinerzeit Holger Börner mit den Grünen gemacht hat).In Berlin war eine Große Koalition, wenn auch erst nach viel Hin und Her, möglich. In Hessen ist sie so gut wie unmöglich.
In Wiesbaden ist sie unter einer Ministerpräsidentin Ypsilanti ausgeschlossen, denn die CDU hat mehr Stimmen bekommen als die SPD.
Sie ist mit einem Ministerpräsidenten Koch ausgeschlossen, denn die SPD würde mit ihm nicht in eine Koalition gehen.
Sie ist auch unter einem Ministerpräsidenten Jung sehr unwahrscheinlich; denn wie will man es den hessischen Wählern vermitteln, jemanden zum Ministerpräsidenten zu wählen, der gar nicht für das Amt kandidiert hatte? (Zulässig wäre das nach Paragraph 110 der Hessischen Landesverfassung.)Der zweite Unterschied betrifft die Kommunisten. Im Bundestag haben sie sich 2005 nicht dazu gemeldet, einen sozialdemokratischen Bundeskanzler mitzuwählen. In Hessen haben sie es gestern Abend getan. Wie will Frau Ypsilanti die Kommunisten daran hindern, diese Ankündigung wahrzumachen und sie zu wählen?
Der Landeswahlleiter in Hessen, Wolfgang Hannappel, hat im Hessischen Fernsehen erklärt, wie es nach den Wahlen weitergehen wird: Der Landtag wird sich konstituieren (laut Paragraph 83 der Landesverfassung am 18. Tag nach der Wahl), es werden Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten nominiert, und dann wird ohne Aussprache gewählt. Allerdings ist nicht zwingend vorgeschrieben, daß der Ministerpräsident bereits auf dieser konstituierenden Sitzung gewählt wird.
Aber auch wenn das erst später geschieht - wenn Koch und Ypsilanti antreten, dann wird Ypsilanti gewählt werden. Vielleicht appelliert sie zuvor an die Abgeordneten aller Parteien, sie zu wählen. Sie wird dann, einmal gewählt, sagen können, daß ja überhaupt nicht feststeht, ob sie ihre Wahl der Fraktion der "Linken" verdankt.
Jedenfalls ist eine solche Regierungsbildung wahrscheinlicher, als daß es zu einer Großen Koalition kommt, zu einer Ampel oder zu einer Jamaika- Koalition. Insofern also ist die Situation anders als 2005 in Berlin.
Sie ist anders, was mögliche Lösungen angeht. Sie ist nicht anders, was das Problem angeht.
Dieses Problem ist ein altbekanntes Problem. Es ist das Problem der italienischen Nachkriegsrepublik gewesen, der Französischen IV. Republik, der Weimarer Republik.
Dieses Problem stellt sich unweigerlich in einem Land ein, in dem es erstens das Verhältniswahlrecht gibt und in dem zweitens die Kommunisten, möglicherweise auch noch Rechtsextremisten, so stark sind, daß sie in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen.
Denn dann ist - ich habe es hier im Vergleich zwischen der IV. Republik und der Weimarer Republik beschrieben und hier im Zusammenhang mit dem Amt des Bundespräsidenten - der Regelfall derjenige, daß weder die demokratische Linke noch die demokratische Rechte eine parlamentarische Mehrheit hat; aktuell in Deutschland also weder Rotgrün noch Schwarzgelb.
Das kann in einem Bundesland einmal anders sein, wie jetzt in Niedersachsen. Es kann auch einmal im Bund anders sein, wenn eine besondere Konstellation existiert.
Aber im Normalfall wird es so sein wie bei den genannten historischen Beispielen: Da weder die demokratische Rechte noch die demokratische Linke für sich allein regierungsfähig ist, müssen unnatürliche und folglich instabile, früher oder später in sich zerstrittene Koalitionen geschlossen werden. Es sei denn, die demokratische Linke verhilft den Kommunisten in die Regierung, wie vor eineinhalb Jahren in Italien, oder die demokratische Rechte verbündet sich mit den Rechtsextremen, wie sie es 1933 in Deutschland getan hat. Mit dem bekannten Ergebnis.
Solange das in Deutschland nicht eintritt, werden wir als Regelfall zwar immerhin demokratische, aber instabile Regierungen haben.
Es sei denn, die Union und die SPD rafften sich auf und täten das einzige, was nur eine Große Koalition kann: Das Mehrheitswahlrecht beschließen.
Aber ich fürchte, eher würde bei uns der Codex Hammurabi eingeführt als das Mehrheitswahlrecht.
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