28. Dezember 2007

Zitat des Tages: Was gestattet ist und was nicht

Zudem sei nicht nachvollziehbar, so Nerz, wieso das Betreiben eines Bordells gestattet sei, nicht aber eines Raucherlokals.

Die SZ über die Verfassungsklage von Birgit Netzle-Piechotka, Wirtin des "Asam-Schlössls" in München, gegen das neue bayerische Gesundheitsschutzgesetz, das Rauchen in Gaststätten generell verbietet. Die Klägerin wird vertreten durch den Rechtsanwalt Alexander Nerz.

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