In Frankreich ist, wie zum Beispiel der Nouvel Observateur berichtet, in Gilles-de-Chin de Berlaimont (Département Nord-Pas de Calais) ein Lehrer für zwei Tage in Polizeigewahrsam genommen worden.
Am 27. März findet vor dem Amtsgericht Avesnes-sur-Helpe sein Verfahren wegen "violence aggravée sur mineur" statt, wegen schwerer Mißhandlung eines Minderjährigen.
Der Lehrer hatte einen Schüler geohrfeigt, nachdem dieser ihn "connard" genannt hatte.
Wie die meisten Schimpfwörter kann man das sehr unterschiedlich übersetzen. Idiot, Dummkopf, Blödmann, Spinner, Dumpfbacke, Hirni, Trottel sind mögliche Übersetzungen. Die von "Spiegel Online" gewählte oder von einer Agentur übernommene Übersetzung "Arschloch" ist falsch; da scheint eine Verwechslung zwischen "con" (dumm) und "cul" (Arsch) vorzuliegen.
Wie man sich denken kann, erregt der Fall in Frankreich so die Gemüter, wie er das auch in Deutschland tun würde.
Eine Anklage wegen "schwerer Mißhandlung" aufgrund einer Ohrfeige, die ein Lehrer einem unverschämten Schüler verpaßt hatte; zuvor schon einmal zwei Tage Polizeigewahrsam für den Beamten - das will dem Rechtsempfinden vieler Franzosen nicht einleuchten, so wie es auch dem vieler Deutscher nicht einleuchten würde. Vermute ich jedenfalls.
Aber etwas ist anders in Frankreich als in Deutschland: Kein Geringerer als der Ministerpräsident François Fillon hat dem Lehrer seine "Unterstützung" (soutien) zugesagt. Er sei "schockiert" darüber, daß der Lehrer zwei Tage in Polizeigewahrsam genommen wurde.
"Ce n'est jamais une bonne solution de gifler un élève, mais en même temps je soutiens les enseignants qui ont besoin d'un peu de discipline et d'un peu de respect pour faire fonctionner les classes", sagte Fillon. Es sei nie eine gute Lösung, einen Schüler zu ohrfeigen, aber zugleich stelle er sich hinter diejenigen Lehrer, die ein wenig Disziplin für notwendig hielten und ein wenig Respekt, damit der Unterricht statthaben könne.
Am 27. März findet vor dem Amtsgericht Avesnes-sur-Helpe sein Verfahren wegen "violence aggravée sur mineur" statt, wegen schwerer Mißhandlung eines Minderjährigen.
Der Lehrer hatte einen Schüler geohrfeigt, nachdem dieser ihn "connard" genannt hatte.
Wie die meisten Schimpfwörter kann man das sehr unterschiedlich übersetzen. Idiot, Dummkopf, Blödmann, Spinner, Dumpfbacke, Hirni, Trottel sind mögliche Übersetzungen. Die von "Spiegel Online" gewählte oder von einer Agentur übernommene Übersetzung "Arschloch" ist falsch; da scheint eine Verwechslung zwischen "con" (dumm) und "cul" (Arsch) vorzuliegen.
Wie man sich denken kann, erregt der Fall in Frankreich so die Gemüter, wie er das auch in Deutschland tun würde.
Eine Anklage wegen "schwerer Mißhandlung" aufgrund einer Ohrfeige, die ein Lehrer einem unverschämten Schüler verpaßt hatte; zuvor schon einmal zwei Tage Polizeigewahrsam für den Beamten - das will dem Rechtsempfinden vieler Franzosen nicht einleuchten, so wie es auch dem vieler Deutscher nicht einleuchten würde. Vermute ich jedenfalls.
Aber etwas ist anders in Frankreich als in Deutschland: Kein Geringerer als der Ministerpräsident François Fillon hat dem Lehrer seine "Unterstützung" (soutien) zugesagt. Er sei "schockiert" darüber, daß der Lehrer zwei Tage in Polizeigewahrsam genommen wurde.
"Ce n'est jamais une bonne solution de gifler un élève, mais en même temps je soutiens les enseignants qui ont besoin d'un peu de discipline et d'un peu de respect pour faire fonctionner les classes", sagte Fillon. Es sei nie eine gute Lösung, einen Schüler zu ohrfeigen, aber zugleich stelle er sich hinter diejenigen Lehrer, die ein wenig Disziplin für notwendig hielten und ein wenig Respekt, damit der Unterricht statthaben könne.
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