13. Januar 2009

Zitat des Tages: "Meinungsfreiheit einzelner". Die Duisburger Polizei begründet ihr Vorgehen gegen das Zeigen von zwei israelischen Flaggen

Bei der Abwägung zwischen der Unversehrtheit der Wohnung bzw. der Meinungsfreiheit einzelner und der drohenden Gefahr für zahlreiche Unbeteiligte (Körperverletzung / Sachbeschädigungen) bei einer Eskalation der Situation, entschied der Polizeiführer die Wohnung zu öffnen. Diese Entscheidung ist auch aus heutiger Sicht nicht zu beanstanden.

Aus einer gestrigen Pressemitteilung der Duisburger Polizei zu dem Vorfall, über den ich am Sonntag berichtet habe: Aus einer von der extremistischen Vereinigung Milli Görüs organisierten Demonstration heraus waren zwei israelische Flaggen, die sich in einem Wohnungsfenster befanden, beworfen worden. Die Polizei hatte daraufhin die Tür zur Wohnung "gewaltsam geöffnet" und die Flaggen entfernt.

Kommentar: Bisher konnte man noch glauben, daß ein örtlicher Polizeiführer, der bei der juristischen Schulung nicht aufgepaßt hatte, keine Vorstellung vom Rang der Grundrechte "Unverletzlichkeit der Wohnung" und "Meinungsfreiheit" hatte.

Jetzt also schließt sich die Duisburger Polizei offiziell dessen Beurteilung an.

Abzuwägen war die Verletzung von zwei Grundrechten gegen - ja, wogegen eigentlich? Die Überschrift der Pressemitteilung lautet: "10000 demonstrierten friedlich über zwei Stunden in Duisburg gegen den Krieg im Gazastreifen". In der Pressemitteilung selbst ist von keiner anderen Gewalt die Rede, als daß sich "die Gemüter erhitzten" und "Schneebälle und andere Gegenstände" flogen, und zwar "in Richtung der Fahnen".

Wieso die Gefahr einer Körperverletzung bestand, ist das Geheimnis der Duisburger Polizei; an wem denn?

Abzuwägen war die Verletzung von zwei fundamentalen Rechten gegen Erhitzung der Gemüter und fliegende Schneebälle und andere Gegenstände, die offenbar, da die Wohnung im dritten Stock lag, diese gar nicht trafen.

Da hat sie sich also gegen die Grundrechte entschieden, die Duisburger Polizei. Gegen die Grundrechte "einzelner" - als wenn es nicht das Wesen der Grundrechte wäre, Rechte jedes einzelnen zu sein.

Nicht nur diese unglaubliche "Rechtfertigung" ist ein Skandal. Ein Skandal ist es auch, wie die Pressemitteilung die Perspektive der Extremisten einnimmt: "Mehrere hundert Teilnehmer empfanden zwei israelische Fahnen in der dritten Etage eines Wohnhauses am Demonstrationsweg als Provokation".

Sie empfanden, die Sensibelchen. Die israelische Fahne hat sozusagen den Volkszorn erregt, so klingt das. Diese Fahne, die zu zeigen in Deutschland immerhin nicht verboten ist.

Während es in Deutschland bekanntlich verboten ist, sich als Teilnehmer einer Demonstration zu vermummen. In diesem Artikel können Sie einen vermummten Teilnehmer der Demonstration sehen. Daß die Duisburger Polizei gegen die Vermummung eingeschritten wäre, ist nicht bekannt.



Bitte lesen Sie auch den ausgezeichneten Kommentar von C. in "Zettels Kleinem Zimmer", dem ich auch den Hinweis auf die Pressemitteilung der Duisburger Polizei verdanke.



Nachtrag: Inzwischen - am Dienstag Abend - scheint die Sache doch auch in den Medien ins Rollen zu kommen (siehe die aktuellen Beiträge in "Zettels kleinem Zimmer"); zwei Tage, nachdem mein erster Artikel dazu erschienen war. Dieser basierte auf dem Hinweis von Califax, der die Information aus dem israelischen Blog Muquata hatte. An diesen hatten die Geschädigten eine Email geschickt - ein Beispiel dafür, wie Blogger für die Verbreitung von Nachrichten sorgen können, die sonst schwerlich das Licht der medialen Öffentlichkeit erblickt hätten.



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