On Wednesday, freedom of speech in Europe took a new and devastating turn
(Am Mittwoch hat die Freiheit der Meinungsäußerung in Europa eine neue und verheerende Wende genommen)
Beginn eines Artikels von Brooke M. Goldstein und Aaron Meyer, der gestern im Middle East Forum erschien. Titel: "Death to Free Speech in the Netherlands"; also "Tod der Freiheit der Meinungsäußerung in den Niederlanden!"
Kommentar: Starker Tobak. Schreiben da irgendwelche Spinner? Keineswegs. Brooke M. Goldstein ist Rechtsanwältin und Journalistin; eine Menschenrechtlerin, die sich vor allem für die Rechte von Kindern engagiert. Zusammen mit ihrem Koautor Aaron Meyer leitet sie das Legal Project beim Middle East Forum, das Kritiker des Terrorismus und des extremistischen Islamismus rechtlich berät.
Wenn also hier nicht blinder Alarmismus am Werk ist - wieso ist dann das Ereignis, das den Alarmruf in diesem Artikel auslöst, in unseren Medien bisher kaum beachtet worden?
Kurzmeldungen gab es vorgestern und gestern zum Beispiel in der "Welt", in der "taz" und in "Focus- Online". Ausführlicher brachten die "Frankfurter Rundschau" und der "Tagesspiegel" (übernommen auch von "Zeit- Online") die dpa-Meldung; aber kaum mehr als diese.
Sonst aber nichts; kein eigener Bericht, kein Kommentar. "Spiegel- Online" schweigt (jedenfalls bis zu dem Augenblick, wo ich dies schreibe) völlig; seltsamerweise gibt es allerdings einen Bericht in seiner englischsprachigen Ausgabe.
Insgesamt ein mehr als dürftiges Echo angesichts der Brisanz des Falls.
Denn es geht in der Tat um das Recht der freien Meinungsäußerung. Es geht vor allem auch darum, ob man seine negative Meinung über, sagen wir, die USA, den Staat Israel, den Kapitalismus, den Kommunismus, das Christentum oder den Buddhismus frei äußern darf; nicht aber eine negative Meinung über den Islam. Ob man einen agitatorischen Film über den amerikanischen Präsidenten veröffentlichen darf, wie das Michael Moore getan hat, aber nicht einen kritischen Film über den Islam.
Ein Thema also, das in Deutschland zum Glück bisher nicht die Brisanz hat wie in Holland. Aber interessieren sollte es uns schon, finden Sie nicht?
Sie entsinnen sich an den "Fall Geert Wilders"? Ich habe ihn damals, im März/April 2008, in mehreren Beiträgen kommentiert.
Sie können dort lesen, wie über Geert Wilders' islamkritischen Film "Fitna" (man kann ihn hier ansehen) zunächst berichtet wurde, daß "Muslime besonnen reagiert" hätten; wie dann der Medienanbieter liveleak.com den Film von seinem Server genommen hat, nachdem es massive Drohungen gegen seine Mitarbeiter gegeben hatte; wie führende deutsche Medien auf die Drohungen gegen Wilders ganz anders reagierten als seinerzeit auf den Fall Rushdie.
Und Sie konnten damals auch lesen, daß Geert Wilders keineswegs ein "Rechtspopulist" ist, sondern ein radikaler Liberaler, dessen Partei, die liberalkonservative PVV, beispielsweise für Steuersenkungen, Dezentralisierung, Abschaffung des Mindestlohns, Senkung von Subventionen und die Anerkennung der christlich- jüdischen Tradition als Leitkultur der Niederlande eintritt.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte es damals abgelehnt, gegen Wilders wegen seines Films ein Ermittlungsverfahren einzuleiten; aber dagegen war von zahlreichen Organisationen Einspruch eingelegt worden.
Vor allem hatte es auch Druck von außen gegeben. Einen Tag, nachdem die holländischen Staatsanwälte die Einleitung eines Verfahrens abgelehnt hatten, wurde ausgerechnet das Königreich Jordanien aktiv, dessen Justiz ein Verfahren gegen Wilders eröffnete und ihn aufforderte, "innerhalb von 15 Tagen" vor einem jordanischen Gericht zu erscheinen; andernfalls werde er per Haftbefehl gesucht.
In der Meldung, der ich das entnommen habe, wird auch der Hintergrund dieser etwas bizarren Initiative der jordanischen Justiz deutlich: Unmittelbar zuvor hatte nämlich die Organization of the Islamic Conference (OIC) heftig gegen den Film protestiert. Die Entscheidung der holländischen Staatsanwälte ignoriere die "dünne Linie, die Meinungsfreiheit von Anstachlung zum Haß trennt" ("The Dutch Public Prosecutor seems to ignore the fine line of 'responsibility' separating the freedom of expression from incitement to hatred.")
Das oberste Gericht der Niederlande hat das offenbar nicht nur gelesen, sondern es sich auch zu Herzen genommen. Wie der NRC Handelsblad in seiner internationalen Ausgabe berichtet, heißt es in der Begründung der Entscheidung, daß gegen Wilders ein Verfahren eröffnet werden müsse, denn "... in a democratic legal system a clear line about hate speech in the public debate needs to be drawn" - in einer demokratischen Gesellschaft müsse eine klare Linie in Bezug auf Äußerungen des Hasses in der öffentlichen Debatte gezogen werden.
Noch eine Anmerkung zur Übersetzung: Der Titel des Aufsatzes von Goldstein und Meyer lautet: "Death to Free Speech in the Netherlands", nicht "Death of ...". "Death to" heißt "Tod der Freiheit!" im Sinn von "Tod den Tyrannen!", also eine Aufforderung; nicht die Feststellung eines Todes.
Im Deutschen läßt sich dieser Unterschied beim Femininum Singular nicht gut wiedergeben (beim Maskulinum wäre es z.B. "Tod des Rechts" gegenüber "Tod dem Recht"); ich habe deshalb in der Übersetzung den Titel des Aufsatzes mit einem Ausrufezeichen versehen.
(Am Mittwoch hat die Freiheit der Meinungsäußerung in Europa eine neue und verheerende Wende genommen)
Beginn eines Artikels von Brooke M. Goldstein und Aaron Meyer, der gestern im Middle East Forum erschien. Titel: "Death to Free Speech in the Netherlands"; also "Tod der Freiheit der Meinungsäußerung in den Niederlanden!"
Kommentar: Starker Tobak. Schreiben da irgendwelche Spinner? Keineswegs. Brooke M. Goldstein ist Rechtsanwältin und Journalistin; eine Menschenrechtlerin, die sich vor allem für die Rechte von Kindern engagiert. Zusammen mit ihrem Koautor Aaron Meyer leitet sie das Legal Project beim Middle East Forum, das Kritiker des Terrorismus und des extremistischen Islamismus rechtlich berät.
Wenn also hier nicht blinder Alarmismus am Werk ist - wieso ist dann das Ereignis, das den Alarmruf in diesem Artikel auslöst, in unseren Medien bisher kaum beachtet worden?
Kurzmeldungen gab es vorgestern und gestern zum Beispiel in der "Welt", in der "taz" und in "Focus- Online". Ausführlicher brachten die "Frankfurter Rundschau" und der "Tagesspiegel" (übernommen auch von "Zeit- Online") die dpa-Meldung; aber kaum mehr als diese.
Sonst aber nichts; kein eigener Bericht, kein Kommentar. "Spiegel- Online" schweigt (jedenfalls bis zu dem Augenblick, wo ich dies schreibe) völlig; seltsamerweise gibt es allerdings einen Bericht in seiner englischsprachigen Ausgabe.
Insgesamt ein mehr als dürftiges Echo angesichts der Brisanz des Falls.
Denn es geht in der Tat um das Recht der freien Meinungsäußerung. Es geht vor allem auch darum, ob man seine negative Meinung über, sagen wir, die USA, den Staat Israel, den Kapitalismus, den Kommunismus, das Christentum oder den Buddhismus frei äußern darf; nicht aber eine negative Meinung über den Islam. Ob man einen agitatorischen Film über den amerikanischen Präsidenten veröffentlichen darf, wie das Michael Moore getan hat, aber nicht einen kritischen Film über den Islam.
Ein Thema also, das in Deutschland zum Glück bisher nicht die Brisanz hat wie in Holland. Aber interessieren sollte es uns schon, finden Sie nicht?
Sie entsinnen sich an den "Fall Geert Wilders"? Ich habe ihn damals, im März/April 2008, in mehreren Beiträgen kommentiert.
Sie können dort lesen, wie über Geert Wilders' islamkritischen Film "Fitna" (man kann ihn hier ansehen) zunächst berichtet wurde, daß "Muslime besonnen reagiert" hätten; wie dann der Medienanbieter liveleak.com den Film von seinem Server genommen hat, nachdem es massive Drohungen gegen seine Mitarbeiter gegeben hatte; wie führende deutsche Medien auf die Drohungen gegen Wilders ganz anders reagierten als seinerzeit auf den Fall Rushdie.
Und Sie konnten damals auch lesen, daß Geert Wilders keineswegs ein "Rechtspopulist" ist, sondern ein radikaler Liberaler, dessen Partei, die liberalkonservative PVV, beispielsweise für Steuersenkungen, Dezentralisierung, Abschaffung des Mindestlohns, Senkung von Subventionen und die Anerkennung der christlich- jüdischen Tradition als Leitkultur der Niederlande eintritt.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte es damals abgelehnt, gegen Wilders wegen seines Films ein Ermittlungsverfahren einzuleiten; aber dagegen war von zahlreichen Organisationen Einspruch eingelegt worden.
Vor allem hatte es auch Druck von außen gegeben. Einen Tag, nachdem die holländischen Staatsanwälte die Einleitung eines Verfahrens abgelehnt hatten, wurde ausgerechnet das Königreich Jordanien aktiv, dessen Justiz ein Verfahren gegen Wilders eröffnete und ihn aufforderte, "innerhalb von 15 Tagen" vor einem jordanischen Gericht zu erscheinen; andernfalls werde er per Haftbefehl gesucht.
In der Meldung, der ich das entnommen habe, wird auch der Hintergrund dieser etwas bizarren Initiative der jordanischen Justiz deutlich: Unmittelbar zuvor hatte nämlich die Organization of the Islamic Conference (OIC) heftig gegen den Film protestiert. Die Entscheidung der holländischen Staatsanwälte ignoriere die "dünne Linie, die Meinungsfreiheit von Anstachlung zum Haß trennt" ("The Dutch Public Prosecutor seems to ignore the fine line of 'responsibility' separating the freedom of expression from incitement to hatred.")
Das oberste Gericht der Niederlande hat das offenbar nicht nur gelesen, sondern es sich auch zu Herzen genommen. Wie der NRC Handelsblad in seiner internationalen Ausgabe berichtet, heißt es in der Begründung der Entscheidung, daß gegen Wilders ein Verfahren eröffnet werden müsse, denn "... in a democratic legal system a clear line about hate speech in the public debate needs to be drawn" - in einer demokratischen Gesellschaft müsse eine klare Linie in Bezug auf Äußerungen des Hasses in der öffentlichen Debatte gezogen werden.
Noch eine Anmerkung zur Übersetzung: Der Titel des Aufsatzes von Goldstein und Meyer lautet: "Death to Free Speech in the Netherlands", nicht "Death of ...". "Death to" heißt "Tod der Freiheit!" im Sinn von "Tod den Tyrannen!", also eine Aufforderung; nicht die Feststellung eines Todes.
Im Deutschen läßt sich dieser Unterschied beim Femininum Singular nicht gut wiedergeben (beim Maskulinum wäre es z.B. "Tod des Rechts" gegenüber "Tod dem Recht"); ich habe deshalb in der Übersetzung den Titel des Aufsatzes mit einem Ausrufezeichen versehen.
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