1. Dezember 2008

Kurioses, kurz kommentiert: Das Menschenrecht auf ein veganisches Menü. Wie wieder einmal die Realität die Satire eingeholt hat

Ferner wurde beschlossen sich dafür einzusetzen, dass Gastronomiebetriebe die Essen servieren auf ihrer Speisekarte ein veganes Menü anbieten müssen. Menschen die sich für diese Form der Ernährung entscheiden dürfen nicht, wie es derzeit der Fall ist, grundsätzlich in ihren Möglichkeiten auswärts mit anderen essen zu gehen beschränkt sein.

So wörtlich (inclusive Zeichensetzung) zu lesen auf der WebSite der Grünen Jugend Hamburg in einem Bericht über deren Landes- Mitgliederversammlung.

Kommentar: Das Argumentationsmuster ist bei Gelegenheit des Feldzugs gegen Raucher entwickelt worden: Wenn Herr X oder Frau Y irgendwelche Vorlieben und Abneigungen haben, die sie daran hindern, ein bestimmtes Restaurant aufzusuchen, dann muß der Staat eingreifen und dafür sorgen, daß dieses Hindernis beseitigt wird.

Wenn beispielsweise X oder Y Nichtraucher ist, dann muß der fürsorgliche Staat das Rauchen in Restaurants verbieten, denn sonst könnten X oder Y ja nicht einer Einladung in ein Restaurant folgen, in dem möglicherweise geraucht wird.

Die Grüne Jugend Hamburg hat Schwächen bei der deutschen Zeichensetzung, aber das Zeichen, das mit dieser Argumentation (immerhin des BVerfG) gesetzt wurde, hat sie verstanden: Was dem Nichtraucher recht ist, das ist dem Veganer billig.

Auch er hat schließlich ein Menschenrecht darauf, in jedes x-beliebige Restaurant gehen zu dürfen und dort zu schlemmen, statt sich etwa mit einer Bunten Salatplatte zu begnügen. Nein, daß man ihm ein komplettes Menü ohne Fleisch anbietet, das steht im zu, dem Veganer.

Was die Grüne Jugend Hamburg da erkannt hat, ist freilich erst die Spitze eines Kohlkopfs. Denn auch wer keine Musik beim Essen hören mag, oder wen Panik befällt, wenn er in schummrigem Halbdunkel speisen muß oder wenn die Tische zu eng stehen, hat schließlich ein Anrecht darauf, mit anderen essen zu gehen. Von Hundeängstlichen gar nicht zu reden, denen man selbstredend nicht zumuten kann, in einem Restaurant zu speisen, in das jemand am Nachbartisch seinen Mops mitgenommen hat.

Also weg mit der Musik, helles Licht an! Und ein ordentlicher Abstand zwischen den Tischen! Hundeverbot nicht nur im China- Restaurant! Wir brauchen gesetzliche Regelungen für Gaststätten, die es garantieren, daß jeder in jeder Gaststätte nichts vorfindet, das ihn stören könnte - als Nichtraucher, als Veganer, als Musik- und Hundehasser, als Klaustro- und als Scotophobiker; als Mensch mit welcher Eigenheit und Weltanschauung auch immer.



Sie finden, ich übertreibe? Vielleicht. Oder sagen wir: Noch.

Es gibt kaum ein Gebiet, auf dem es so schwer ist, mit seiner Satire einen gewissen Vorsprung vor der Realität zu halten, deren heißen Atem man immer im Nacken spürt.

In einem satirischen Artikel zu einem einschlägigen Thema hatte ich mir einmal Anregungen für Ge- und Verbote überlegt, von denen ich dachte, daß sie dämlich genug sind, um nicht von der Realität eingeholt zu werden.

Punkt zwei betraf eine gesetzliche Pflicht, in Restaurants fleischlose Gerichte anzubieten. Das ist jetzt noch nicht ein Jahr her; der Artikel erschien am 2. Dezember 2007.



Siehe dazu auch in "Zettels kleinem Zimmer" diesen Beitrag von FAB. vom 30. Juli 2008 und die Diskussion dazu; vor allem auch die hellsichtigen Anmerkungen von vivendi.



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