In einem Land, in dem überwiegend Deutsch gesprochen wird, ist es wichtig, dass alle Bewohner diese Sprache können. Das wird von niemandem in Zweifel gezogen. Dies im Grundgesetz zu verankern, sendet aber ein falsches Signal.
Die Präsidentschaftskandidatin der SPD, Gesine Schwan, gestern in einem Interview mit "Spiegel- Online".
Kommentar: Auch nach längerem Nachdenken habe ich die Logik dieser Argumentation nicht verstanden. Wenn es wichtig ist, daß alle "Bewohner" (vulgo Bürger) Deutschlands dieselbe Sprache sprechen, eben die Landessprache, was ist dann falsch daran, dies auch im Grundgesetz zu verankern?
Warum dies nach ihrer Meinung das "falsche Signal" wäre, erläutert Frau Schwan so: "Es vermittelt ein Bild von Deutschland, in dem das Deutsche alleinverbindlich ist und alles Andere sich in eine homogene Mehrheitsgesellschaft einpassen muss."
Ja, natürlich ist das Deutsche alleinverbindlich; das hat doch Frau Schwan gerade gesagt. Aber wieso muß "alles andere sich in eine homogene Mehrheitsgesellschaft einpassen", wenn es eine für alle verbindliche, gemeinsame Sprache gibt? Niemand soll doch daran gehindert werden, auch noch Englisch, Türkisch oder vielleicht Esperanto zu sprechen.
Frau Schwan eiert herum.
Wenn sie dafür ist, daß Deutsch in Deutschland die für alle verbindliche Landessprache ist, dann gibt es keinen vernünftigen Grund, dies nicht auch im Grundgesetz so zu sagen.
Wenn dies andererseits ein "falsches Signal" ist - was zu signalieren wäre dann nach Ansicht von Frau Schwan richtig? Offenbar doch, daß Deutschland sich nicht nur zu einer multikulturellen, sondern auch zu einer mehrsprachigen Gesellschaft entwickeln soll.
Wie sehr Frau Schwan herumeiert, zeigen ihre Beispiele. Sie erwähnt die Schweiz - aber deren Mehrsprachigkeit basiert ja nicht auf Einwanderung, sondern auf dem Zusammenschluß von Kantonen mit verschiedenen Landessprachen. Sie erwähnt, daß Polen und Dänemark im Grenzgebiet mehrsprachige Schilder aufstellen. Was das mit der Frage der Festlegung der Landessprache zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Es ist doch wohl mehr ein Service für Besucher aus dem Nachbarland.
Der "Verein deutsche Sprache" hat die einschlägigen Verfassungsbestimmungen anderer Länder zum Herunterladen zusammengestellt. Sehen wir nur unsere Nachbarländer an:
Es gibt ihn aber. Es gibt in Deutschland eine türkisch- sprachigen Bevölkerung, deren Anteil an der Gesamtbevölkerung infolge unterschiedlicher Geburtenraten und aufgrund des Familien- Nachzugs weiter zunehmen wird. Es ist keineswegs abwegig, daß dieser Teil der Bevölkerung irgendwann den Anspruch erheben wird, Türkisch zu einer zweiten Amts-, wenn nicht Landessprache zu machen.
Noch ist das nicht der Fall. Es ist jetzt also noch möglich, dem einen Riegel vorzuschieben, ohne daß es zu einem gesellschaftlichen Konflikt kommt. Wird diese Forderung erst einmal erhoben, dann wird ihre Ablehnung hingegen zu einer Konfliktsituation führen.
Das wird offenbar auch in anderen Ländern so gesehen. In den Niederlanden, in Schweden und den USA - also in drei ausgeprägt liberalen, demokratischen Ländern - gab oder gibt es aktuelle Bestrebungen, die Landessprache offiziell und verbindlich festzulegen.
In den USA - so ist es der Zusammenstellung des "Vereins deutsche Sprache" zu entnehmen - hat am 19. Mai 2006 der Senat mit 63 zu 34 Stimmen Englisch als die Landessprache festgelegt. In den Niederlanden ist die Festlegung von Niederländisch als Landessprache ein Inhalt des Koalitionsvertrags vom März 2007. In Schweden ist eine Regierungs- Kommission unter Vorsitz von Bengt- Ake Nilsson mit dieser Frage befaßt.
In den USA war bisher Englisch als Landessprache nicht gefährdet; inzwischen ist es dies durch Spanisch. Auch die Niederlande und Schweden sind Länder mit einer hohen Einwanderung, in denen sich wie in Deutschland das Problem der Landessprache zwar nicht aktuell stellt, aber langfristig stellen könnte.
Die Präsidentschaftskandidatin der SPD, Gesine Schwan, gestern in einem Interview mit "Spiegel- Online".
Kommentar: Auch nach längerem Nachdenken habe ich die Logik dieser Argumentation nicht verstanden. Wenn es wichtig ist, daß alle "Bewohner" (vulgo Bürger) Deutschlands dieselbe Sprache sprechen, eben die Landessprache, was ist dann falsch daran, dies auch im Grundgesetz zu verankern?
Warum dies nach ihrer Meinung das "falsche Signal" wäre, erläutert Frau Schwan so: "Es vermittelt ein Bild von Deutschland, in dem das Deutsche alleinverbindlich ist und alles Andere sich in eine homogene Mehrheitsgesellschaft einpassen muss."
Ja, natürlich ist das Deutsche alleinverbindlich; das hat doch Frau Schwan gerade gesagt. Aber wieso muß "alles andere sich in eine homogene Mehrheitsgesellschaft einpassen", wenn es eine für alle verbindliche, gemeinsame Sprache gibt? Niemand soll doch daran gehindert werden, auch noch Englisch, Türkisch oder vielleicht Esperanto zu sprechen.
Frau Schwan eiert herum.
Wenn sie dafür ist, daß Deutsch in Deutschland die für alle verbindliche Landessprache ist, dann gibt es keinen vernünftigen Grund, dies nicht auch im Grundgesetz so zu sagen.
Wenn dies andererseits ein "falsches Signal" ist - was zu signalieren wäre dann nach Ansicht von Frau Schwan richtig? Offenbar doch, daß Deutschland sich nicht nur zu einer multikulturellen, sondern auch zu einer mehrsprachigen Gesellschaft entwickeln soll.
Wie sehr Frau Schwan herumeiert, zeigen ihre Beispiele. Sie erwähnt die Schweiz - aber deren Mehrsprachigkeit basiert ja nicht auf Einwanderung, sondern auf dem Zusammenschluß von Kantonen mit verschiedenen Landessprachen. Sie erwähnt, daß Polen und Dänemark im Grenzgebiet mehrsprachige Schilder aufstellen. Was das mit der Frage der Festlegung der Landessprache zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Es ist doch wohl mehr ein Service für Besucher aus dem Nachbarland.
Der "Verein deutsche Sprache" hat die einschlägigen Verfassungsbestimmungen anderer Länder zum Herunterladen zusammengestellt. Sehen wir nur unsere Nachbarländer an:
Nun könnte man argumentieren, es gebe da halt Unterschiede zwischen den Verfassungen, in unserer stehe die Amtssprache nun einmal nicht, und es gebe doch keinen Anlaß, diesen Zustand fast sechzig Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes plötzlich zu ändern.In Frankreich steht ganz oben in der Verfassung, nämlich bereits in deren zweitem Artikel: "Die Sprache der Republik ist Französisch". In der Schweiz heißt es in der Bundesverfassung, Artikel 70: "Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch." In Österreich bestimmt der Artikel 8 des Bundes- Verfassungsgesetzes: "Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik." Der Artikel 27 der Verfasssung Polens besagt: "In der Republik Polen ist die polnische Sprache die Amtssprache. Diese Vorschrift verletzt nicht Rechte der nationalen Minderheiten, die sich aus ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen ergeben."
Es gibt ihn aber. Es gibt in Deutschland eine türkisch- sprachigen Bevölkerung, deren Anteil an der Gesamtbevölkerung infolge unterschiedlicher Geburtenraten und aufgrund des Familien- Nachzugs weiter zunehmen wird. Es ist keineswegs abwegig, daß dieser Teil der Bevölkerung irgendwann den Anspruch erheben wird, Türkisch zu einer zweiten Amts-, wenn nicht Landessprache zu machen.
Noch ist das nicht der Fall. Es ist jetzt also noch möglich, dem einen Riegel vorzuschieben, ohne daß es zu einem gesellschaftlichen Konflikt kommt. Wird diese Forderung erst einmal erhoben, dann wird ihre Ablehnung hingegen zu einer Konfliktsituation führen.
Das wird offenbar auch in anderen Ländern so gesehen. In den Niederlanden, in Schweden und den USA - also in drei ausgeprägt liberalen, demokratischen Ländern - gab oder gibt es aktuelle Bestrebungen, die Landessprache offiziell und verbindlich festzulegen.
In den USA - so ist es der Zusammenstellung des "Vereins deutsche Sprache" zu entnehmen - hat am 19. Mai 2006 der Senat mit 63 zu 34 Stimmen Englisch als die Landessprache festgelegt. In den Niederlanden ist die Festlegung von Niederländisch als Landessprache ein Inhalt des Koalitionsvertrags vom März 2007. In Schweden ist eine Regierungs- Kommission unter Vorsitz von Bengt- Ake Nilsson mit dieser Frage befaßt.
In den USA war bisher Englisch als Landessprache nicht gefährdet; inzwischen ist es dies durch Spanisch. Auch die Niederlande und Schweden sind Länder mit einer hohen Einwanderung, in denen sich wie in Deutschland das Problem der Landessprache zwar nicht aktuell stellt, aber langfristig stellen könnte.
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