5. Dezember 2008

Kurioses, kurz kommentiert: Der Bock bietet sich als Gärtner an. Die Islamischen Staaten und die Religionsfreiheit

.... as stipulated in international human rights law, everyone has the right to hold opinions without interference and the right to freedom of expression.

( ... wie im internationalen Menschenrecht niedergelegt, hat Jedermann das Recht, ohne Beeinträchtigung seine Meinungen zu haben und das Recht auf freie Meinungsäußerung.)

So steht es in einem Resolutionsentwurf, den der Dritte Ausschuß der UNO- Vollversammlung am 30. Oktober verabschiedet hat und der demnächst der Vollversammlung zur Abstimmung vorliegen wird. Man kann sich den Text als Word- Dokument herunterladen.

Sie werden fragen, was in aller Welt an diesem Satz kurios ist. Nun, kurios ist nicht, was er beinhaltet, sondern kurios ist sein Kontext.

Wer hat die Resolution eingebracht, in der dieser Satz steht? Ich vermute, Sie wären nicht darauf gekommen: Uganda, Venezuela und Weißrußland. Drei besonders eifrige Verfechter der Freiheit der Meinungsäußerung, wie man weiß.

Uganda allerdings hat die Resolution nicht nur im eigenen Namen eingebracht, sondern zugleich im Namen von 57 Staaten.

Von 57 Staaten, in denen die Freiheit der Meinungsäußerung besonders hochgehalten wird? Die Liste dieser Staaten finden Sie hier, und dort sehen sie auch, was sie gemeinsam haben: Sie sind die Mitglieder der Organisation of the Islamic Conference (OIC), über die man Näheres in der Wikipedia erfahren kann.

Sind diese Länder plötzlich von der Aufklärung erfaßt worden? Nicht ganz. Denn - und das ist das zweite, was man zum Kontext des Zitats wissen sollte -, der zitierte Satz geht wie folgt weiter:
... and that the exercise of these rights carries with it special duties and responsibilities and may therefore be subject to limitations as are provided for by law and are necessary for respect of the rights or reputations of others, protection of national security or of public order, public health or morals

...und daß die Ausübung dieser Rechte besondere Pflichten und Verantwortlichkeiten mit sich bringt und deshalb Einschränkungen unterworfen sein kann, wie sie durch das Gesetz gegeben sind und wie sie erforderlich sind für die Achtung der Rechte oder des Ansehens anderer, für den Schutz der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung, der Volksgesundheit und der Moral.
Das liest sich schon ein wenig anders, nicht wahr?

Und noch erheblich anders stellt sich die Sache dar, wenn man sich den gesamten Resolutionsentwurf ansieht. Dessen Lektüre ich sehr empfehle, als eines Musterbeispiels dafür, wie der Versuch, Freiheiten einzuschränken, als Verteidigung der Freiheit verkauft wird.



Worum es geht, das hat Daniel Goodenough kürzlich in CNS News und das hat heute Joel J. Sprayregen im American Thinker dargelegt: Die Resolution zielt keineswegs darauf, die Freiheit der Meinungsäußerung zu sichern, sondern auf das genaue Gegenteil: Kritische Meinungsäußerungen über den Islam sollen verurteilt werden.

Der Islam ist die einzige Religion, die in dem Entwurf immer wieder genannt wird.

Da beklagt der Text die "negative projection of Islam in the media and the introduction and enforcement of laws and administrative measures that specifically discriminate against and target Muslims", die negative Darstellung des Islam in den Medien und das Erlassen und die Anwendung von Gesetzen und administrativen Maßnahmen, die speziell die Moslems diskriminieren und zum Ziel haben.

Da äußert der Text einen "deep concern ... that Islam is frequently and wrongly associated with human rights violations and terrorism", eine tiefe Besorgnis, daß der Islam oft und falsch mit Verletzungen der Menschenrechte und Terrorismus in Verbindung gebracht wird.

Und das ganze läuft hinaus auf "the need to effectively combat defamation of all religions and incitement to religious hatred, against Islam and Muslims in particular", die Notwendigkeit, die Diffamierung aller Religionen und die Anstachelung zum religiösen Haß, gegen den Islam und Moslems insbesondere, wirksam zu bekämpfen.

Das verlange "the obligation of all States to enact the necessary legislation", die Pflicht aller Staaten, die erforderlichen Gesetze zu erlassen.



Die Feinde der Freiheit beharren dort, wo sie nicht an der Macht sind, stets vehement auf ihren Freiheitsrechten.

Das war so, als in der alten Bundesrepublik die Kommunisten just jene Rechte aus dem Grundgesetz immer wieder für sich reklamierten, die sie doch abzuschaffen entschlossen waren.

Hier ist es nicht anders. Natürlich denken die 57 Staaten der OIC nicht daran, bei sich zu Hause beispielsweise Christen dieselben Rechte einzuräumen, die Moslems haben. Natürlich werden sie nicht die Freiheit der Meinungsäußerung einführen. Was sie bei sich zu Hause machen, wird durch keine UN-Resolution beeinflußt werden.

Wohl aber das, was in demokratischen Rechtsstaaten geschieht. Wird diese Resolution von der Vollversammlung angenommen, dann werden künftig Versuche wie derjenige, Mohammed- Karikaturen zu verbieten, sich auf die Rechtslage bei den Vereinten Nationen berufen können.



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