18. Juli 2013

Kurioses, kurz kommentiert: Friedrichs Supergrundrecht und die Freiheit

Vermutlich wäre es beängstigend, wenn ein Innenminister die Freiheit als wichtigstes Grundrecht hervorheben würde: Tut der Mann etwa seine Arbeit nicht? Hat er den Überblick bei den Gefahren verloren? Hat er gar vor dem Verbrechen kapituliert?

Nein, "Freiheit" ist ein bedenkliches Wort aus dem Mund von Machthabern. Es klingt falsch, selbst dann, wenn diese Machthaber keine Diktatoren, sondern demokratisch auf Zeit gewählte Staatsdiener sind. Die Opposition darf gerne von Freiheit reden, aber im vollen Sinne wahr ist dieses Wort nur im Munde der Untertanen, auch wenn es sich bei diesen um Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaats handelt.

Für die Freiheit kann der Staat wenig tun, außer sie zu respektieren. Seine Aufgaben sind andere, und immer, wenn der Staat etwas tut, geht es auf Kosten der Freiheit. Er ordnet an, vollstreckt, reguliert, übt unmittelbaren Zwang aus. Gesetze gelten, ob man sie mag oder nicht. Sie sind keine Verträge, denen man beitreten könnte oder nicht. Was immer sie Wohltuendes bewirken mögen, zuerst sind sie Einschränkungen der Freiheit.

Wenn also der Bundesinnenminister von der Sicherheit als "Supergrundrecht" spricht, dann zeigt er damit nicht nur, dass er seine Amtspflicht verstanden hat. Für die Sicherheit der Bürger zu sorgen, ist der wesentliche Daseinszweck des Staates überhaupt, und daher ist Sicherheit das Grundrecht, um das er sich vor allem zu kümmern hat, sie ist das einzige, welches kein Abwehrrecht gegen den Staat, sondern eine Aufgabe für ihn ist. Wer die Idee der Freiheit hochhält, wird vielleicht sogar sagen, es handele sich bei der Sicherheit um das Einzige, worum der Staat sich überhaupt kümmern sollte, während alles andere von den Bürgern und ihren freiwilligen Vereinigungen selbst geregelt werden könne.

Das heißt nun keineswegs, dass der Staat für die Sicherheit der Bürger unbedingt notwendig ist: auch Sicherheit ist ein Gut, das von privaten Firmen angeboten werden kann. Es heißt nur, dass ein Staat, der sich nicht um die Sicherheit der Bürger kümmert, keine wirkliche Aufgabe mehr hat und genausogut verschwinden könnte. In diesem Sinne ist aus Regierungssicht die Sicherheit das Grundrecht, das über den anderen steht, das Supergrundrecht, weil es sich um jene Aufgabe handelt, deren Erfüllung die Existenz des Staates selbst legitimiert.

Wie angenehm aufrichtig, wenn ein Innenminister nicht so tut, als seien er und sein Staat Garanten der Freiheit!

meint Kallias

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