Deutschland, einst in Europa als ein Land der Schützen gefürchtet, ist zu einem Land des Schützens geworden. Wir haben ein Ministerium für den Schutz der Umwelt, eines für den Schutz der Verbraucher. Wir haben ein Bundesamt für Naturschutz, ein Bundesamt für Strahlenschutz, ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Und wir haben ein Embryonenschutzgesetz. Ein Gesetz, das 1991 nach langer Diskussion inner- und auch außerhalb des Parlaments verabschiedet wurde und das den Embryo - von der ersten Zellteilung an - mit dem Recht auf Leben ausstattet.
Deshalb darf in Deutschland nicht befruchtet werden, um Embryonen für die Forschung, für therapeutische Zwecke zu erhalten. Und deshalb gelten für die Reproduktions- Medizin gesetzliche Regelungen, deren Unlogik, deren Inhumanität, deren Absurdität ein heutiger Beitrag von Anett Wittich in der ZDF-Sendung Frontal 21 beleuchtet hat:
Bei einer Befruchtung in vitro, also außerhalb des Körpers, entstehen befruchtete Eizellen, deren Chancen, zu einer Schwangerschaft zu führen, unterschiedlich gut sind.
Wenn ein Befruchtungsversuch in vitro, sagen wir, vier erfolgreiche Befruchtungen ergeben hat, dann verfährt man deshalb in den meisten Ländern so, wie es auf der Hand liegt: Man untersucht diese Zellen und wählt für den Versuch, eine Schwangerschaft herbeizuführen, diejenige befruchtete Zelle aus, die dafür am geeignetsten ist. Denn das Ziel ist ja eine Schwangerschaft, aber keine Mehrlingsschwangerschaft.
Nicht aber in Deutschland. In Deutschland ist das verboten. Denn es blieben dann ja befruchtete Eizellen übrig, die keine Chance hätten, zu einem Fötus, einem Kind zu werden.
Die man gar zu Forschungszwecken verwenden könnte; also um - horribile dictu - Therapien zu entwickeln.
Das verbietet die Bundesrepublik Deutschland, weil sie das Recht einer befruchteten Eizelle auf Weiterleben, ihr Recht, zu einer Morula usw. zu werden, über die Gesundheit lebender Menschen stellt.
So streng ist die fundamentalistische Moral, die dem deutschen Embryonenschutzgesetz zugrundeliegt. Streng wie die Moral der Katholischen Kirche. Deren Moral, vom Bundestag zur Allgemeinverbindlichkeit erhoben.
In Deutschland macht sich folglich der Arzt strafbar, der so verfährt, wie das seine Kollegen weltweit tun. Er muß alle befruchteten Zellen implantieren. Jede hat ein Recht auf Leben, so gilt es in Deutschland.
Die Folge ist, wie man sich denken kann, eine ziemlich hohe Wahrscheinlichkeit, daß mehrere dieser befruchteten Eizellen sich auch einnisten und zu einer Mehrlingsschwangerschaft führen.
Diese wiederum hat die Folge, daß die Risiken für die Föten massiv steigen. Frühgeburten sind häufig, bei Drillingen und Vierlingen die Regel.
Diese Kinder leiden gehäuft unter neurologischen Störungen, sind geistig eingeschränkt. Erblindungen sind deutlich gehäuft.
Was ja auch auf der Hand liegt - beim Menschen, wie bei vielen Primaten, sind die Ressourcen der werdenden Mutter darauf eingerichtet, einen Fötus, allenfalls zwei Föten zu versorgen. Was ihnen darüber hinaus abverlangt wird, kann nicht ohne Beeinträchtigung der Föten abgehen.
In dem Bericht schildert eine Mutter von Drillingen ein solches Schicksal, von dem zwei der drei Kinder betroffen waren: "Beide Kinder hatten Hirnblutungen, wobei bei dem einen Kind verlief es halt so, dass dadurch sowohl eine geistige als auch körperliche Behinderung vorliegt." Das andere, heißt es weiter in dem Bericht, könne nicht alleine sitzen, schon gar nicht laufen.
Müssen die Eltern, wenn die Mehrlingsschwangerschaft feststeht und den Kindern derartige Schäden drohen, sich mit diesem Schicksal abfinden? Nein.
Denn was bei befruchteten Eizellen nicht möglich ist, das darf man nach der absurden deutschen Gesetzeslage bei im Uterus heranwachsenden Föten tun: Man darf einen oder mehrere der Föten abtöten, damit die verbleibenden eine hinreichende Chance haben, zu gesunden Kindern zu werden.
Fetozid heißt das, und es ist vollkommen legal.
Denn hier nun folgt die deutsche Gesetzgebung nicht mehr der Katholischen Kirche, die ja immerhin konsequent ist. Hier, wo es nicht mehr um Forschung geht, sondern um die "Selbstbestimmung der Frau" (vulgo "Mein Bauch gehört mir"), verwandelt sich die deutsche Gesetzeslage von einer fundamentalistischen in eine liberale.
Eine, die nach dem Willen des Gesetzgebers sogar sehr liberal wäre; eingeschränkt nur durch die Rechtsprechung des BVG, das der Fristenlösung nicht zugestimmt hat.
Heute ging die Meldung durch die Presse, daß in den USA das Kind Amillia aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Geboren in der 22. Woche der Schwangerschaft, damals "kaum größer als ein Kugelschreiber", heißt es in der Meldung.
Geboren also als ein Fötus, dem - nach deutschen Recht - zum Zeitpunkt der Geburt ohne rechtliche Bedenken ein "Fetozid" hätte zuteil werden können.
Aber die befruchtete Eizelle, aus der Amillia entstanden ist, die hätte man nach deutschem Recht nicht vernichten dürfen.
Ils sont fous, les Allemands
Und wir haben ein Embryonenschutzgesetz. Ein Gesetz, das 1991 nach langer Diskussion inner- und auch außerhalb des Parlaments verabschiedet wurde und das den Embryo - von der ersten Zellteilung an - mit dem Recht auf Leben ausstattet.
Deshalb darf in Deutschland nicht befruchtet werden, um Embryonen für die Forschung, für therapeutische Zwecke zu erhalten. Und deshalb gelten für die Reproduktions- Medizin gesetzliche Regelungen, deren Unlogik, deren Inhumanität, deren Absurdität ein heutiger Beitrag von Anett Wittich in der ZDF-Sendung Frontal 21 beleuchtet hat:
Bei einer Befruchtung in vitro, also außerhalb des Körpers, entstehen befruchtete Eizellen, deren Chancen, zu einer Schwangerschaft zu führen, unterschiedlich gut sind.
Wenn ein Befruchtungsversuch in vitro, sagen wir, vier erfolgreiche Befruchtungen ergeben hat, dann verfährt man deshalb in den meisten Ländern so, wie es auf der Hand liegt: Man untersucht diese Zellen und wählt für den Versuch, eine Schwangerschaft herbeizuführen, diejenige befruchtete Zelle aus, die dafür am geeignetsten ist. Denn das Ziel ist ja eine Schwangerschaft, aber keine Mehrlingsschwangerschaft.
Nicht aber in Deutschland. In Deutschland ist das verboten. Denn es blieben dann ja befruchtete Eizellen übrig, die keine Chance hätten, zu einem Fötus, einem Kind zu werden.
Die man gar zu Forschungszwecken verwenden könnte; also um - horribile dictu - Therapien zu entwickeln.
Das verbietet die Bundesrepublik Deutschland, weil sie das Recht einer befruchteten Eizelle auf Weiterleben, ihr Recht, zu einer Morula usw. zu werden, über die Gesundheit lebender Menschen stellt.
So streng ist die fundamentalistische Moral, die dem deutschen Embryonenschutzgesetz zugrundeliegt. Streng wie die Moral der Katholischen Kirche. Deren Moral, vom Bundestag zur Allgemeinverbindlichkeit erhoben.
In Deutschland macht sich folglich der Arzt strafbar, der so verfährt, wie das seine Kollegen weltweit tun. Er muß alle befruchteten Zellen implantieren. Jede hat ein Recht auf Leben, so gilt es in Deutschland.
Die Folge ist, wie man sich denken kann, eine ziemlich hohe Wahrscheinlichkeit, daß mehrere dieser befruchteten Eizellen sich auch einnisten und zu einer Mehrlingsschwangerschaft führen.
Diese wiederum hat die Folge, daß die Risiken für die Föten massiv steigen. Frühgeburten sind häufig, bei Drillingen und Vierlingen die Regel.
Diese Kinder leiden gehäuft unter neurologischen Störungen, sind geistig eingeschränkt. Erblindungen sind deutlich gehäuft.
Was ja auch auf der Hand liegt - beim Menschen, wie bei vielen Primaten, sind die Ressourcen der werdenden Mutter darauf eingerichtet, einen Fötus, allenfalls zwei Föten zu versorgen. Was ihnen darüber hinaus abverlangt wird, kann nicht ohne Beeinträchtigung der Föten abgehen.
In dem Bericht schildert eine Mutter von Drillingen ein solches Schicksal, von dem zwei der drei Kinder betroffen waren: "Beide Kinder hatten Hirnblutungen, wobei bei dem einen Kind verlief es halt so, dass dadurch sowohl eine geistige als auch körperliche Behinderung vorliegt." Das andere, heißt es weiter in dem Bericht, könne nicht alleine sitzen, schon gar nicht laufen.
Müssen die Eltern, wenn die Mehrlingsschwangerschaft feststeht und den Kindern derartige Schäden drohen, sich mit diesem Schicksal abfinden? Nein.
Denn was bei befruchteten Eizellen nicht möglich ist, das darf man nach der absurden deutschen Gesetzeslage bei im Uterus heranwachsenden Föten tun: Man darf einen oder mehrere der Föten abtöten, damit die verbleibenden eine hinreichende Chance haben, zu gesunden Kindern zu werden.
Fetozid heißt das, und es ist vollkommen legal.
Denn hier nun folgt die deutsche Gesetzgebung nicht mehr der Katholischen Kirche, die ja immerhin konsequent ist. Hier, wo es nicht mehr um Forschung geht, sondern um die "Selbstbestimmung der Frau" (vulgo "Mein Bauch gehört mir"), verwandelt sich die deutsche Gesetzeslage von einer fundamentalistischen in eine liberale.
Eine, die nach dem Willen des Gesetzgebers sogar sehr liberal wäre; eingeschränkt nur durch die Rechtsprechung des BVG, das der Fristenlösung nicht zugestimmt hat.
Heute ging die Meldung durch die Presse, daß in den USA das Kind Amillia aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Geboren in der 22. Woche der Schwangerschaft, damals "kaum größer als ein Kugelschreiber", heißt es in der Meldung.
Geboren also als ein Fötus, dem - nach deutschen Recht - zum Zeitpunkt der Geburt ohne rechtliche Bedenken ein "Fetozid" hätte zuteil werden können.
Aber die befruchtete Eizelle, aus der Amillia entstanden ist, die hätte man nach deutschem Recht nicht vernichten dürfen.
Ils sont fous, les Allemands