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2. Juni 2009

Marginalie: Tod eines Abtreibungsarztes

Am Sonntag ist in Wichita im US- Bundesstaat Kansas der Abtreibungsarzt Dr. George Tiller ermordet worden. Ich wundere mich ein wenig, daß die Tat hier in Deutschland nicht mehr Aufmerksamkeit gefunden hat; denn sie geschah unter spektakulären Umständen und wirft einige Fragen auf.

Dr. Tiller besuchte den Gottesdienst in der Kirche, in die er seit Jahrzehnten geht, und war gerade mit der Verteilung von Texten beschäftigt, als ihn die Kugel des Mörders traf. Dieser flüchtete, wurde aber bald gefaßt.

Es ist ein gewisser Scott Roeder, der bereits einschlägig in Erscheinung getreten war. Wie Sarah Rubenstein in einem Blog des Wall Street Journal schreibt, wurde er schon 1996 wegen des Besitzes von Material zum Bau einer Bombe verurteilt. Das Urteil wurde allerdings aufgehoben, weil die Durchsuchung, bei der das Material gefunden worden war, illegal gewesen war.

Vor der Tat hatte Roeder gegenüber anderen Abtreibungs- Gegnern erklärt, daß er tödliche Gewalt gegen Abtreibungs- Ärzte billige.



Dr. Tiller war nicht irgendein Abtreibungsarzt, sondern ein Spezialist für Spätabtreibungen. We Brian Palmer in Slate erläutert, sind Spätabtreibungen erheblich risikoreicher und erfordern weit mehr Erfahrung als Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft. Das gilt vor allem für sogenannte post- viability abortions; Abtreibungen zu einem Zeitpunkt, zu dem der Fötus, würde er als Frühgeburt auf die Welt kommen, bereits lebensfähig wäre.

Ein Absaugen ist zu einem so späten Zeitpunkt nicht mehr möglich. Der Arzt öffnet den Gebärmutterhals und zieht den Fötus mit Hilfe von chirurgischen Instrumenten heraus. Es kommt dabei darauf an, den Körper möglichst intakt zu halten, weil sonst die Gefahr von Verletzungen der Gebärmutter und von Infektionen besteht. Das ist schwierig, weil der Körper noch weich ist und leicht Gliedmaßen abreißen können.

Alternativ zu dieser Prozedur kann man hormonell einen Geburtsvorgang einleiten und den Fötus töten. Dr. Tiller beherrschte beide Techniken und war bereit, sie auch noch in einem sehr späten Stadium einer Schwangerschaft anzuwenden. Er bekam deshalb Fälle von Kliniken aus dem ganzen Land geschickt, die selbst eine Abtreibung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vornehmen konnten oder wollten.



Soweit die Fakten, die nüchtern zu beschreiben nicht ganz einfach ist. Wie ist das zu bewerten, was Dr. Tiller getan hat? Da scheiden sich natürlich die Geister, so radikal, wie sich überhaupt nur die Geister scheiden können. Für die einen war Tiller ein mutiger Mann, der Frauen in verzweifelten Situationen half. Für andere war er ein Massenmörder.

Ebenfalls im gestrigen Slate äußert sich William Saletan sehr pointiert zu diesen Alternativen. "Is it wrong to murder an abortionist?" fragt er - ob es unrecht sei, einen Abtreiber zu ermorden. Saletan - ein Befürworter auch der Spätabtreibung - entwirft eine eiskalte Logik des Mordes. Tiller sei derjenige gewesen, der auch extrem spät noch Abtreibungen vorgenommen habe. Somit gelte:
If you kill an ordinary abortionist, somebody else will step in. But if you kill the guy at the end of the line, some of his patients won't be able to find an alternative. You will have directly prevented abortions. That seems to be what Tiller's alleged assassin, Scott Roeder, had in mind.

Wenn du einen gewöhnlichen Abtreiber tötest, dann wird es ein anderer machen. Aber wenn du denjenigen ganz am Ende der Reihe tötest, dann werden einige seiner Patienten keine Alternative finden. Du hast also direkt Abtreibungen verhindert. Das scheint es gewesen zu sein, was der vermutliche Attentäter, Scott Roeder, sich ausgedacht hatte.
Ein Leben vernichten, um viele Leben zu retten - ist das nicht gerechtfertigt, fragt Saletan rhetorisch.

Und weist dann darauf hin, daß auch Abtreibungs- Gegner in den USA die Tat jedoch keineswegs gebilligt hätten. Warum eigentlich nicht, fragt Saletan. Hätte man die Tat denn nicht gebilligt, wenn Tiller ein Massenmörder an Hunderten von alten oder behinderten Menschen gewesen wäre und es keinen anderen Weg gegeben hätte, ihn zu stoppen?

Es gebe da eben doch einen Unterschied, meint Saletan. Auch für Abtreibungs- Gegner sei ein Fötus nicht dasselbe wie ein zur Welt gekommener Mensch; auch wenn sie das Gegenteil behaupteten und vielleicht auch glaubten.



Mich erinnert das an einen Artikel von Sebastian Haffner in den siebziger Jahren, als bei uns die Debatte über die Abtreibungs- Gesetzgebung tobte. Wenn Abtreibung Mord ist, schrieb Haffner damals - wozu braucht man sie dann zu verbieten? Mord ist ja bereits verboten.



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27. Juli 2007

Rudy Giuliani: Mehr als ein Law-and-Order-Mann

Er hat mit seiner Politik der zero tolerance New York zu einer der sichersten Großstädte der Welt gemacht. Er hat sich nach dem Angriff vom 11. September mustergültig verhalten; den geschockten New Yorkern wieder Mut und Zuversicht gegeben, den Wiederaufbau organisiert.

Er wäre, falls er zum Präsidenten gewählt werden würde, der Garant dafür, daß Präsident Bushs erfolgreicher Kampf gegen den Terrorismus, der nach dem 11. September keinen einzigen weiteren Angriff auf die USA zugelassen hat, fortgeführt wird.

So kennt man ihn, Rudy Giuliani, den Law-and-Order- Mann. Aber das ist vielleicht nicht das, was seine wahre politische Bedeutung ausmacht.



In der letzten Sonntagsausgabe der "Los Angeles Times" schreibt Ronald Brownstein über "Giuliani, the federalist candidate".

Der Begriff "federalist" hat in der amerikanischen Verfassungs- Geschichte eine zentrale Bedeutung: Die "Federalist Papers", hauptsächlich verfaßt von Alexander Hamilton und James Madison, begleiteten die Ratifizierung der amerikanischen Verfassung in den Jahren 1787 und 1788. Nirgends wurden damals die Prinzipien einer liberalen, aus der Aufklärung hervorgegangenen Verfassung so eingehend und so hellsichtig diskutiert.

Im Zentrum stand für die beiden Autoren der Föderalismus; deshalb der Name dieser Artikelserie. Denn nur Föderalismus garantiert Freiheit, indem er vor der Tyrannei des - wie man heute sagt - Big Government bewahrt. Herrscht, wie in den USA, Freizügigkeit zwischen den Staaten, dann kann sich kein Staat eine schlechte Politik, erst recht nicht die Unterdrückung seiner Bürger leisten: Sie liefen ihm davon, so wie der DDR "unsere Menschen", sobald sie konnten.



Giuliani geht, schreibt Brownstein, hauptsächlich als Kämpfer gegen den Islamismus ins Rennen um die republikanische Präsidentschafts- Kandidatur.

But his most innovative domestic idea casts him as a peacemaker on the social issues that have divided the nation since the 1960s.
Aber seine innovativste innenpolitische Idee weise ihn als jemanden aus, der die Nation in Bezug auf die Streitfragen versöhnen könne, die sie seit den sechziger Jahren gespalten hätten.

Diese "innovative" Idee nun ist freilich eine uralte - eben die Idee des Föderalismus.

Giuliani schlägt etwas vor, was wir hier in Deutschland ja gerade in einer Mickey- Maus- Ausgabe als "Föderalismus- Reform" hinter uns haben: Eine großangelegte Verlagerung der Kompetenzen. Und zwar durchweg von der Bundesregierung in Washington weg, hin zu den einzelnen Bundesstaaten.



Die Nation, argumentiert Giuliani, sei nun einmal in vielen Fragen fundamental verschiedener Meinung; von der Abtreibung über die Homosexuellen- Ehe bis zur Waffengesetzgebung. Das führt zu einem ständigen Kampf um die Vorherrschaft, solange die Entscheidungen allein in Washington fallen.

Warum, fragt Giuliani, sollen das nicht die einzelnen Bundesstaaten entscheiden? Die konservativen Staaten eine konservative Lösung bevorzugen, die (im amerikanischen Sinn) liberalen eine liberale Lösung? Das würde die Spannungen mindern, es würde damit, indem es die Vielfalt anerkennt, die Nation enger zusammenführen.

Giuliani selbst ist zum Beispiel für das Recht auf Abtreibung eingetreten und gegen die Homosexuellen- Ehe. Aber warum, sagte er in einem Interview, sollten nicht einzelne Bundesstaaten die Homosexuellen- Ehe erlauben und andere die Abtreibung unter Strafe stellen?



Nicht nur solche ideologisch geprägten Streitfragen möchte Giuliani gern entschärfen, indem er die Kompetenzen auf die Bundesstaaten überträgt. Auch im Gesundheitswesen könne, sagt er, den Staaten freigestellt werden, wie sie das System gestalten. Einzelne Bundesstaaten sollten "experimentieren" können; erfolgreiche Modell könnten dann ja von anderen übernommen werden. Auch die Maßnahmen gegen den Treibhaus- Effekt möchte Giuliani gern den Staaten überlassen.

Natürlich gibt es, sagt er, Grenzen des Föderalismus. Er ist zum Beispiel dafür, den von Präsident Bush eingeführten einheitlichen Schultest beizubehalten. Sollten die Bundesstaaten mit ihrer Waffengesetzgebung nicht erfolgreich sein, dann schließt er auch dort eine bundeseinheitliche Regelung nicht aus.



Ich ahne, daß mancher Leser das mit innerem Kopfschütteln zu Kenntnis genommen haben wird. Jakobinisches Denken, das im Staat, zumal im Zentralstaat, einen Wert an sich sieht, ist in Deutschland weit verbreitet, wenn auch nicht ganz so tief verwurzelt wie in Frankreich. Liberale machen da keine Ausnahme.

Aber recht bedacht, scheinen mir die Ideen Giulianis doch sehr viel für sich zu haben. Und wir Europäer sollten sie bedenken, wenn unsere Brüsseler Regierenden versuchen, bis hin zur Vermietung von Wohnungen, bis zur Einstellung von Mitarbeitern in unser Leben hineinzuregieren.

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21. Februar 2007

Zettels Meckerecke: Embryonenschutz, Fötenschutz. Oder: Ils sont fous, les Allemands

Deutschland, einst in Europa als ein Land der Schützen gefürchtet, ist zu einem Land des Schützens geworden. Wir haben ein Ministerium für den Schutz der Umwelt, eines für den Schutz der Verbraucher. Wir haben ein Bundesamt für Naturschutz, ein Bundesamt für Strahlenschutz, ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Und wir haben ein Embryonenschutzgesetz. Ein Gesetz, das 1991 nach langer Diskussion inner- und auch außerhalb des Parlaments verabschiedet wurde und das den Embryo - von der ersten Zellteilung an - mit dem Recht auf Leben ausstattet.

Deshalb darf in Deutschland nicht befruchtet werden, um Embryonen für die Forschung, für therapeutische Zwecke zu erhalten. Und deshalb gelten für die Reproduktions- Medizin gesetzliche Regelungen, deren Unlogik, deren Inhumanität, deren Absurdität ein heutiger Beitrag von Anett Wittich in der ZDF-Sendung Frontal 21 beleuchtet hat:

Bei einer Befruchtung in vitro, also außerhalb des Körpers, entstehen befruchtete Eizellen, deren Chancen, zu einer Schwangerschaft zu führen, unterschiedlich gut sind.

Wenn ein Befruchtungsversuch in vitro, sagen wir, vier erfolgreiche Befruchtungen ergeben hat, dann verfährt man deshalb in den meisten Ländern so, wie es auf der Hand liegt: Man untersucht diese Zellen und wählt für den Versuch, eine Schwangerschaft herbeizuführen, diejenige befruchtete Zelle aus, die dafür am geeignetsten ist. Denn das Ziel ist ja eine Schwangerschaft, aber keine Mehrlingsschwangerschaft.



Nicht aber in Deutschland. In Deutschland ist das verboten. Denn es blieben dann ja befruchtete Eizellen übrig, die keine Chance hätten, zu einem Fötus, einem Kind zu werden.

Die man gar zu Forschungszwecken verwenden könnte; also um - horribile dictu - Therapien zu entwickeln.

Das verbietet die Bundesrepublik Deutschland, weil sie das Recht einer befruchteten Eizelle auf Weiterleben, ihr Recht, zu einer Morula usw. zu werden, über die Gesundheit lebender Menschen stellt.

So streng ist die fundamentalistische Moral, die dem deutschen Embryonenschutzgesetz zugrundeliegt. Streng wie die Moral der Katholischen Kirche. Deren Moral, vom Bundestag zur Allgemeinverbindlichkeit erhoben.

In Deutschland macht sich folglich der Arzt strafbar, der so verfährt, wie das seine Kollegen weltweit tun. Er muß alle befruchteten Zellen implantieren. Jede hat ein Recht auf Leben, so gilt es in Deutschland.



Die Folge ist, wie man sich denken kann, eine ziemlich hohe Wahrscheinlichkeit, daß mehrere dieser befruchteten Eizellen sich auch einnisten und zu einer Mehrlingsschwangerschaft führen.

Diese wiederum hat die Folge, daß die Risiken für die Föten massiv steigen. Frühgeburten sind häufig, bei Drillingen und Vierlingen die Regel.

Diese Kinder leiden gehäuft unter neurologischen Störungen, sind geistig eingeschränkt. Erblindungen sind deutlich gehäuft.

Was ja auch auf der Hand liegt - beim Menschen, wie bei vielen Primaten, sind die Ressourcen der werdenden Mutter darauf eingerichtet, einen Fötus, allenfalls zwei Föten zu versorgen. Was ihnen darüber hinaus abverlangt wird, kann nicht ohne Beeinträchtigung der Föten abgehen.

In dem Bericht schildert eine Mutter von Drillingen ein solches Schicksal, von dem zwei der drei Kinder betroffen waren: "Beide Kinder hatten Hirnblutungen, wobei bei dem einen Kind verlief es halt so, dass dadurch sowohl eine geistige als auch körperliche Behinderung vorliegt." Das andere, heißt es weiter in dem Bericht, könne nicht alleine sitzen, schon gar nicht laufen.



Müssen die Eltern, wenn die Mehrlingsschwangerschaft feststeht und den Kindern derartige Schäden drohen, sich mit diesem Schicksal abfinden? Nein.

Denn was bei befruchteten Eizellen nicht möglich ist, das darf man nach der absurden deutschen Gesetzeslage bei im Uterus heranwachsenden Föten tun: Man darf einen oder mehrere der Föten abtöten, damit die verbleibenden eine hinreichende Chance haben, zu gesunden Kindern zu werden.

Fetozid heißt das, und es ist vollkommen legal.

Denn hier nun folgt die deutsche Gesetzgebung nicht mehr der Katholischen Kirche, die ja immerhin konsequent ist. Hier, wo es nicht mehr um Forschung geht, sondern um die "Selbstbestimmung der Frau" (vulgo "Mein Bauch gehört mir"), verwandelt sich die deutsche Gesetzeslage von einer fundamentalistischen in eine liberale.

Eine, die nach dem Willen des Gesetzgebers sogar sehr liberal wäre; eingeschränkt nur durch die Rechtsprechung des BVG, das der Fristenlösung nicht zugestimmt hat.



Heute ging die Meldung durch die Presse, daß in den USA das Kind Amillia aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Geboren in der 22. Woche der Schwangerschaft, damals "kaum größer als ein Kugelschreiber", heißt es in der Meldung.

Geboren also als ein Fötus, dem - nach deutschen Recht - zum Zeitpunkt der Geburt ohne rechtliche Bedenken ein "Fetozid" hätte zuteil werden können.

Aber die befruchtete Eizelle, aus der Amillia entstanden ist, die hätte man nach deutschem Recht nicht vernichten dürfen.

Ils sont fous, les Allemands