Man sollte meinen mit ein paar Tagen Abstand würde auch die altehrwürdige FAZ bemerken, dass der "etwas" weinerliche Artikel von Herrn Hanfeld zur Ausladung seines Kollegen eher etwas über die FAZ verrät als über die AfD. Und das man angesichts einer solchen Selbstdemontage vielleicht doch etwas stiller zu dem Thema sein könnte. Doch weit gefehlt, die FAZ legt nach, oder, wie der Kollege Danisch wohl schreiben würde, dreht jetzt endgültig hohl.
So tönt heute Helene Bubrowski, ihres Zeichens Redakteurin im Bereich Politik der FAZ, mit dicken schwarzen Lettern: "Ein klarer Verstoss gegen das Recht."
Wenn etwas so klar ist, dann muss man es vielleicht gar nicht lesen, aber es lohnt sich dann doch in die "Analyse"(!) reinzublicken, die uns Frau Bubrowski hier präsentiert. Zunächst wäre die Frage zu stellen: Worin liegt denn der klare (!) Verstoss gegen das Recht und welches Recht ist gemeint? Schon hier wird es allerdings bereits nebulös. In einer ersten Begründung schreibt Frau Bubrowski:
"Die ENF-Fraktion hat einzelne Medienvertreter ausdrücklich wegen ihrer AfD-kritischen Berichterstattung ausgeschlossen, andere aber zugelassen. Ein solch selektiver Ausschluss ist mit dem Diskriminierungsverbot nicht vereinbar."
Diskriminierungsverbot? Welches meint sie? Meint sie das Diskriminierungsverbot aus Artikel drei oder meint sie das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz? Die Unterscheidung ist alles andere als unwichtig, denn ersteres adressiert vor allem den Staat, zweiteres auch den Bürger. Ersteres krankt an dem Problem, dass weder AfD noch EFN staatliche Institutionen sind, erstere ist eine Partei, zweitere eine Fraktion, noch dazu eine europäische. Fraktionen sind nicht Teil staatlichen Handelns und eine europäische Fraktion auf deutsche Gesetze zu verpflichten erschiene erst recht absurd. Frau Bubrowski versucht zwar die Brücke zu bauen indem sie schreibt:
"Michael Sachs, Staatsrechtslehrer in Köln, meint, dass eine Fraktion als Teil eines Staatsorgans im Grundsatz ebenfalls Grundrechte einhalten muss. Auch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Fraktionen „zum staatsorganschaftlichen Bereich“ gehören."
Womit aber absolut nichts belegt ist. Die Meinung von einem Staatsrechtler ist nicht mehr als eine Meinung und die Aussage des Verfassungsgerichtes ist bei weitem nicht aureichend damit eine Bindung der Fraktionen an alle staatliche Zwänge zu definieren. Ansonsten müsste auch jede Fraktion, ja jeder kleine Abgeordnete den Staatszielen verpflichtet sein, eine Forderung, die so vermutlich nicht einmal die extremsten Parteigegner erheben würden. Oder um es anders zu sagen: Es ist in der Absolutheit einfach Quatsch. Jetzt könnte man natürlich argumentieren die Autorin habe hier nur geschlampert und meine gar nicht das Grundgesetz, sondern dass allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Doch auch das haut nicht hin, den dieses hebt ab auf Rasse (Ethnie), Behinderung, Alter, Geschlecht, Religion und Sexualität. Da steht nichts von Anschauungen oder Meinungen oder anders gesagt: Man darf jemanden aufgrund seiner Meinung und seines Verhaltens anders behandeln.
Aber so ganz sicher scheint Frau Bubrowrski dann doch nicht zu sein und schreibt:
"Doch das Hausrecht berechtige nicht zu willkürlicher Selektion, sagt er [der Staatsrechtler Christian von Coelln]. Wenn es keine berechtigten Gründe für den Ausschluss gebe – kritische Berichterstattung zählt nicht dazu –, müssten die Grundrechte der Medienvertreter berücksichtigt werden."
Jetzt sind wir (plötzlich?) bei Grundrechten von Medienvertretern. Welche immer das auch sein mögen. Denn das einzige Grundrecht, dass die Verfassung Medienvertretern zubilligt ist die Pressefreiheit und diese bedeutet das zu schreiben, was man will. Es ist ganz sicher kein Recht irgendwo rein zu kommen oder eine bestimmte Information zu erhalten. Wäre das eine Eigenschaft von Pressefreiheit, dann wäre jeder tatsächliche Teil des Staates auch verpflichtet jedem Pressevertreter ein Interview zu geben. Und wenn Mutti zu ihrer Haushofberichterstatterin geht, weil die keine kritischen Fragen stellt, dann ist das völlig selbstverständlich und normal.
Gegen Ende ihres Artikel dämmert es wohl auch Frau Bubrowski, dass ihr klarer Verstoss vielleicht dann doch nicht so klar ist, und sie gibt unumwunden zu, dass es bis jetzt nicht nur nicht in diesem Fall, sondern auch in keinem vergleichbaren Fall bisher zu einem Urteil gekommen ist. Um diese Schwäche dann zu nehmen wird noch ein Anwalt zitiert, weil sie offenkundig nicht einmal einen "Staatsrechtler" gefunden hat, der die gewünschte Aussage liefert.
Alles in allem ziemlich schlaff. Klar ist daran schon einmal gar nichts. Man kann es nicht ausschließen, dass irgendwann Gerichte die AfD verdonnern werden, Herrn Bender wieder zu der einen oder anderen Veranstaltung zuzulassen. Möglich ist das. Aber sicher ist das allemal nicht. Das einzige was sicher ist, ist das die FAZ immer noch ziemlich angefressen ist. Und das eindrucksvoll belegt. Ich finde es eher peinlich. Klar, man muss kein Fan von Hofberichterstattung sein, aber ich kann durchaus nachvollziehen, dass die AfD eigentlich keine Lust hat Herrn Bender noch irgendeinen Gefallen zu tun. Kritik ist eins, aber so diverse Artikel von Herrn Bender haben nicht mehr viel mit Kritik zu tun.
Im größeren Bild sehe ich (vielleicht bin es nur ich) eine zunehmende Frustration bei der Presse. Erst mussten sie sich "Lügenpresse" nennen lassen und mussten dann in noch größerem Frust feststellen, dass trotz ihrer Empörung eine Menge Bürger das sogar glauben. Dann stellten sie fest, dass die Bürger ihnen auch tendentiell immer weniger glauben, vor allem dann, wenn die so sicher gemachten Vorhersagen nicht eintrafen. Und mit diesem Unglauben sanken dann auch zunehmend wieder die Auflagen (die im Zeitalter des Internets ohnehin ein zunehmendes Problem bekommen haben). In den von ihnen betriebenen Foren bekamen sie immer härteren Gegenwind und als die Verortung jener Schreiber als "Wutbürger" auch nicht mehr funktionierte, musste man diese Foren zunehmend entweder totzensieren oder schlicht schliessen. Und jetzt kommen auch noch diese aufmüpfigen "Rechtspopulisten" und haben keine Lust mehr sich vorführen und "entlarven" zu lassen. Das sind schon, ganz ohne Flachs, zunehmend schlechte Zeiten für Journalisten. Sie verlieren nicht nur die Deutungshohheit, sie verlieren auch zunehmend an genereller Bedeutung und ihre wirtschaftliche Zukunft ist auch nicht mehr so rosig wie vor zehn Jahren. Ich will nicht sagen das die Nerven blank liegen, aber eine gewisse Gereiztheit scheint mir zunehmend klarer zu werden. Und das führt dann zu solchen Artikeln.
Eine kleine Schlussbemerkung in eine andere Richtung sei mir noch erlaubt: Ich habe kein grundsätzliches Problem damit, dass die FAZ (oder Herr Bender, oder Herr Hanfeld oder vielleicht Frau Bubrowski) die AfD nicht mag. Fair game. Was mich aber stört sind so schlechte Artikel wie der eben gerade diskutierte. Denn unterm Strich und von seiner inhaltlichen Dürftigkeit abgesehen, ist der nicht einmal besonders recherchiert. Frau Bubrowski hat in Köln ein Promotionsstudium in Jura (ohne Abschluss?) absolviert. Und alles was sie an echten Referenzen präsentiert sind zwei Kölner (!) Unijuristen. Das ist ja mal eine Recherche. Wo ist die Diskussion die zu einer "Analyse" gehört? Wo ist die Diskussion, dass auch Helmut Kohl extrem selektiv war, mit den Journalisten, die bei ihm mitgeflogen sind? Wo ist die Beschäftigung mit der Frage, warum es in dem Kontext vollkommen egal ist, dass Frau Bundeskanzler grundsätzlich(!) nur Hofberichterstattung zulässt. Kommt alles nicht vor. Das ist keine Analyse, das ist ein "Manno". Und wenn die FAZ Probleme mit Auflagenschwund, zweifelnden Lesern und der schlechten Presse hat, dann wäre es ihr eher angeraten an ihrer Qualität zu arbeiten. Ich bin Blogger, d.h. ich habe einen Fulltime-Job, bei dem ich acht Stunden am Tag etwas gänzlich anderes mache und vielleicht abends mal einen Artikel verbreche. Wieviel ich dafür recherchiere ist mein Bier. Wenn ich viel Lust habe, dann viel, und wenn wenig, dann eben wenig (dann steht aber auch nicht Analyse, sonden DKK oder etwas ähnliches dran). Aber die FAZ Redakteure arbeiten hauptberuflich als Journalisten. Da würde ich mehr erwarten.Und ich gebe zu, dass es mich auch ein klein wenig ärgert immer mit Artikeln beworfen zu werden, in denen grosse Überschriften stehen, die sich dann als Bettvorleger enttarnen.
So tönt heute Helene Bubrowski, ihres Zeichens Redakteurin im Bereich Politik der FAZ, mit dicken schwarzen Lettern: "Ein klarer Verstoss gegen das Recht."
Wenn etwas so klar ist, dann muss man es vielleicht gar nicht lesen, aber es lohnt sich dann doch in die "Analyse"(!) reinzublicken, die uns Frau Bubrowski hier präsentiert. Zunächst wäre die Frage zu stellen: Worin liegt denn der klare (!) Verstoss gegen das Recht und welches Recht ist gemeint? Schon hier wird es allerdings bereits nebulös. In einer ersten Begründung schreibt Frau Bubrowski:
"Die ENF-Fraktion hat einzelne Medienvertreter ausdrücklich wegen ihrer AfD-kritischen Berichterstattung ausgeschlossen, andere aber zugelassen. Ein solch selektiver Ausschluss ist mit dem Diskriminierungsverbot nicht vereinbar."
Diskriminierungsverbot? Welches meint sie? Meint sie das Diskriminierungsverbot aus Artikel drei oder meint sie das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz? Die Unterscheidung ist alles andere als unwichtig, denn ersteres adressiert vor allem den Staat, zweiteres auch den Bürger. Ersteres krankt an dem Problem, dass weder AfD noch EFN staatliche Institutionen sind, erstere ist eine Partei, zweitere eine Fraktion, noch dazu eine europäische. Fraktionen sind nicht Teil staatlichen Handelns und eine europäische Fraktion auf deutsche Gesetze zu verpflichten erschiene erst recht absurd. Frau Bubrowski versucht zwar die Brücke zu bauen indem sie schreibt:
"Michael Sachs, Staatsrechtslehrer in Köln, meint, dass eine Fraktion als Teil eines Staatsorgans im Grundsatz ebenfalls Grundrechte einhalten muss. Auch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Fraktionen „zum staatsorganschaftlichen Bereich“ gehören."
Womit aber absolut nichts belegt ist. Die Meinung von einem Staatsrechtler ist nicht mehr als eine Meinung und die Aussage des Verfassungsgerichtes ist bei weitem nicht aureichend damit eine Bindung der Fraktionen an alle staatliche Zwänge zu definieren. Ansonsten müsste auch jede Fraktion, ja jeder kleine Abgeordnete den Staatszielen verpflichtet sein, eine Forderung, die so vermutlich nicht einmal die extremsten Parteigegner erheben würden. Oder um es anders zu sagen: Es ist in der Absolutheit einfach Quatsch. Jetzt könnte man natürlich argumentieren die Autorin habe hier nur geschlampert und meine gar nicht das Grundgesetz, sondern dass allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Doch auch das haut nicht hin, den dieses hebt ab auf Rasse (Ethnie), Behinderung, Alter, Geschlecht, Religion und Sexualität. Da steht nichts von Anschauungen oder Meinungen oder anders gesagt: Man darf jemanden aufgrund seiner Meinung und seines Verhaltens anders behandeln.
Aber so ganz sicher scheint Frau Bubrowrski dann doch nicht zu sein und schreibt:
"Doch das Hausrecht berechtige nicht zu willkürlicher Selektion, sagt er [der Staatsrechtler Christian von Coelln]. Wenn es keine berechtigten Gründe für den Ausschluss gebe – kritische Berichterstattung zählt nicht dazu –, müssten die Grundrechte der Medienvertreter berücksichtigt werden."
Jetzt sind wir (plötzlich?) bei Grundrechten von Medienvertretern. Welche immer das auch sein mögen. Denn das einzige Grundrecht, dass die Verfassung Medienvertretern zubilligt ist die Pressefreiheit und diese bedeutet das zu schreiben, was man will. Es ist ganz sicher kein Recht irgendwo rein zu kommen oder eine bestimmte Information zu erhalten. Wäre das eine Eigenschaft von Pressefreiheit, dann wäre jeder tatsächliche Teil des Staates auch verpflichtet jedem Pressevertreter ein Interview zu geben. Und wenn Mutti zu ihrer Haushofberichterstatterin geht, weil die keine kritischen Fragen stellt, dann ist das völlig selbstverständlich und normal.
Gegen Ende ihres Artikel dämmert es wohl auch Frau Bubrowski, dass ihr klarer Verstoss vielleicht dann doch nicht so klar ist, und sie gibt unumwunden zu, dass es bis jetzt nicht nur nicht in diesem Fall, sondern auch in keinem vergleichbaren Fall bisher zu einem Urteil gekommen ist. Um diese Schwäche dann zu nehmen wird noch ein Anwalt zitiert, weil sie offenkundig nicht einmal einen "Staatsrechtler" gefunden hat, der die gewünschte Aussage liefert.
Alles in allem ziemlich schlaff. Klar ist daran schon einmal gar nichts. Man kann es nicht ausschließen, dass irgendwann Gerichte die AfD verdonnern werden, Herrn Bender wieder zu der einen oder anderen Veranstaltung zuzulassen. Möglich ist das. Aber sicher ist das allemal nicht. Das einzige was sicher ist, ist das die FAZ immer noch ziemlich angefressen ist. Und das eindrucksvoll belegt. Ich finde es eher peinlich. Klar, man muss kein Fan von Hofberichterstattung sein, aber ich kann durchaus nachvollziehen, dass die AfD eigentlich keine Lust hat Herrn Bender noch irgendeinen Gefallen zu tun. Kritik ist eins, aber so diverse Artikel von Herrn Bender haben nicht mehr viel mit Kritik zu tun.
Im größeren Bild sehe ich (vielleicht bin es nur ich) eine zunehmende Frustration bei der Presse. Erst mussten sie sich "Lügenpresse" nennen lassen und mussten dann in noch größerem Frust feststellen, dass trotz ihrer Empörung eine Menge Bürger das sogar glauben. Dann stellten sie fest, dass die Bürger ihnen auch tendentiell immer weniger glauben, vor allem dann, wenn die so sicher gemachten Vorhersagen nicht eintrafen. Und mit diesem Unglauben sanken dann auch zunehmend wieder die Auflagen (die im Zeitalter des Internets ohnehin ein zunehmendes Problem bekommen haben). In den von ihnen betriebenen Foren bekamen sie immer härteren Gegenwind und als die Verortung jener Schreiber als "Wutbürger" auch nicht mehr funktionierte, musste man diese Foren zunehmend entweder totzensieren oder schlicht schliessen. Und jetzt kommen auch noch diese aufmüpfigen "Rechtspopulisten" und haben keine Lust mehr sich vorführen und "entlarven" zu lassen. Das sind schon, ganz ohne Flachs, zunehmend schlechte Zeiten für Journalisten. Sie verlieren nicht nur die Deutungshohheit, sie verlieren auch zunehmend an genereller Bedeutung und ihre wirtschaftliche Zukunft ist auch nicht mehr so rosig wie vor zehn Jahren. Ich will nicht sagen das die Nerven blank liegen, aber eine gewisse Gereiztheit scheint mir zunehmend klarer zu werden. Und das führt dann zu solchen Artikeln.
Eine kleine Schlussbemerkung in eine andere Richtung sei mir noch erlaubt: Ich habe kein grundsätzliches Problem damit, dass die FAZ (oder Herr Bender, oder Herr Hanfeld oder vielleicht Frau Bubrowski) die AfD nicht mag. Fair game. Was mich aber stört sind so schlechte Artikel wie der eben gerade diskutierte. Denn unterm Strich und von seiner inhaltlichen Dürftigkeit abgesehen, ist der nicht einmal besonders recherchiert. Frau Bubrowski hat in Köln ein Promotionsstudium in Jura (ohne Abschluss?) absolviert. Und alles was sie an echten Referenzen präsentiert sind zwei Kölner (!) Unijuristen. Das ist ja mal eine Recherche. Wo ist die Diskussion die zu einer "Analyse" gehört? Wo ist die Diskussion, dass auch Helmut Kohl extrem selektiv war, mit den Journalisten, die bei ihm mitgeflogen sind? Wo ist die Beschäftigung mit der Frage, warum es in dem Kontext vollkommen egal ist, dass Frau Bundeskanzler grundsätzlich(!) nur Hofberichterstattung zulässt. Kommt alles nicht vor. Das ist keine Analyse, das ist ein "Manno". Und wenn die FAZ Probleme mit Auflagenschwund, zweifelnden Lesern und der schlechten Presse hat, dann wäre es ihr eher angeraten an ihrer Qualität zu arbeiten. Ich bin Blogger, d.h. ich habe einen Fulltime-Job, bei dem ich acht Stunden am Tag etwas gänzlich anderes mache und vielleicht abends mal einen Artikel verbreche. Wieviel ich dafür recherchiere ist mein Bier. Wenn ich viel Lust habe, dann viel, und wenn wenig, dann eben wenig (dann steht aber auch nicht Analyse, sonden DKK oder etwas ähnliches dran). Aber die FAZ Redakteure arbeiten hauptberuflich als Journalisten. Da würde ich mehr erwarten.Und ich gebe zu, dass es mich auch ein klein wenig ärgert immer mit Artikeln beworfen zu werden, in denen grosse Überschriften stehen, die sich dann als Bettvorleger enttarnen.
Llarian
© Llarian. Für Kommentare bitte hier klicken.