24. September 2016

Warum mir am 3. Oktober nicht recht zum Feiern zumute ist

Am 3. Oktober wird der Beitritt der DDR zum Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes im Jahr 1990 gefeiert. Ohne Zweifel ein erfreuliches Datum, das jedoch letztlich nur den formaljuristischen Schlußpunkt einer Entwicklung markiert, für die als Gedenkanlass andere Tage sehr viel kennzeichnender wären. Man könnte auch sagen: der Staat feiert am 3. Oktober in erster Linie wieder einmal sich selbst.
Sehr viel passender erschiene mir jedoch, wenn der Staat bei dieser Gelegenheit einmal seine Bürger feierte. Hierfür wäre der 9. November, das Datum des Mauerfalls, sehr viel geeigneter. Oder auch der 9. Oktober, als sich im Jahr 1989 mehr als 70.000 DDR-Bürger zur bis dahin größten „Montagsdemonstration“ in Leipzig versammelt haben, dem vielleicht wichtigsten Sargnagel der DDR-Diktatur, und die für die Teilnehmer mit großen Risiken verbunden war. Niemand konnte damals sicher sein, ob nicht Panzer rollen würden.  

Der Staat feiert seine Bürger; das wäre einmal etwas. 

In Zeiten jedoch, in denen der höchste Repräsentant dieses Staates glaubt, zwischen Hell- und Dunkeldeutschland unterscheiden zu müssen, oder hohe Repräsentanten ebendieses Staates seine Bürger als Pack beschimpfen, erscheint dergleichen wohl nicht opportun. 
Und so erscheint es wiederum mir nicht opportun, diesen Staat am 3. Oktober zu feiern und dies auch noch im Namen der deutschen Einheit. 

Der Staat feiert seine Bürger; ja, das wäre einmal etwas. 

Nein, das war einmal etwas. Jahrzehntelang hat die Bundesrepublik den 17. Juni, dem Datum des blutig niedergeschlagenen Volksaufstandes in der DDR, als Tag der deutschen Einheit gefeiert. Bis er 1990 zugunsten des 3. Oktober gestrichen worden ist.
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Andreas Döding

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