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21. Februar 2009

Benedikt XVI., Bischof Williamson und die Fraternitas Sacerdotalis Sancti Pii X (SSPX ): 3. Der aktuelle Skandal

Ein Gastbeitrag von Gorgasal

Die vier Bischöfe, deren Exkommunikation der Papst am 21. Januar 2009 aufhob, sind nicht nur konservative Theologen, sondern die SSPX ist auch - vor allem in Frankreich - mit politisch weit rechts stehenden Kreisen verbandelt. Einer der vier Bischöfe, Richard Williamson, war sogar als Holocaust- Leugner aufgefallen.

So kam es, wie es kommen musste: am 1. November 2008 gab Williamson im deutschen Priesterseminar der SSPX dem schwedischen Fernsehen ein Interview, in dessen Verlauf er erklärte, dass die historische Beweislage stark gegen eine überlegte Ermordung von sechs Millionen Juden durch Gaskammern in Deutschland spreche, wobei er den diskreditierten Leuchter- Report zitierte.

Das Interview wurde dann am 21. Januar 2009 - exakt dem Datum der Aufhebung der Exkommunikation - gesendet, und die öffentliche Reaktion war entsprechend. "Papst rehabilitiert Holocaust- Leugner" war noch die unaufgeregteste Schlagzeile.

Insbesondere in der US-Presse erschienen dann auch Berichte, die dem Papst explizit oder implizit Antisemitismus vorwarfen, beispielweise indem darauf verwiesen wurde, dass Benedikt XVI. in seiner Jugend in der Hitlerjugend war.

Da half es auch nichts, dass schon die Anti-Defamation League anlässlich der Wahl Benedikts XVI. darauf hingewiesen hatte, dass "under his leadership in Germany and Rome, the Catholic Church made important strides in improving Catholic-Jewish relations and atoning for the sin of anti-Semitism. Cardinal Ratzinger has been a leader in this effort and has made important statements in the spirit of sensitivity and reconciliation with the Jewish people.", dass also unter seiner Führung in Deutschland und Rom die katholische Kirche große Schritte dabei gemacht habe, die katholisch-jüdischen Beziehungen zu verbessern und Reue für die Sünde des Antisemitismus zu zeigen. Kardinal Ratzinger habe diese Anstrengungen angeführt und wichtige Aussagen im Geiste des Verständnisses und der Aussöhnung mit dem jüdischen Volk gemacht. Ebenso wenig fanden die regelmäßigen Aussagen des Papstes zur Schoah Beachtung.



Was war schief gelaufen, und welche Alternativen zum Ablauf der Causa hätte es gegeben?

Man muss berücksichtigen, dass die Leugnung des Holocausts keine Exkommunikation oder auch nur die Verweigerung ihrer Aufhebung rechtfertigt - ebensowenig wie ein Raubmord, der auch andere Strafen und Sanktionen seitens der Kirche nach sich zieht. Insofern gehen Aufforderung an Papst Benedikt XVI., die Aufhebung im Falle Williamsons rückgängig zu machen, an der Sache vorbei.

Wenn man so will, hinkt ein Vergleich mit der Staatsbürgerschaft noch am wenigsten: Deutschland kann auch nicht einfach Holocaustleugnern die Staatsbürgerschaft aberkennen, und §130 StGB sieht auch "nur" Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, nicht aber etwa den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.

Anders ist es natürlich mit der Frage nach einer Leitungs- oder sonstigen Funktion innerhalb der Kirche. Wie oben schon gesagt übt Williamson erlaubterweise kein Amt in der Kirche aus, und ein Grund für die Notwendigkeit der päpstlichen Zustimmung zu Bischofsweihen ist sicherlich auch, dass in derart exponierten Positionen niemand sitzen darf, der zentrale Überzeugungen der Kirche nicht anerkennt.

Entsprechend hat die Kurie auch am 4. Februar 2009 erklärt: "Il Vescovo Williamson, per una ammissione a funzioni episcopali nella Chiesa dovrà anche prendere in modo assolutamente inequivocabile e pubblico le distanze dalle sue posizioni riguardanti la Shoah, non conosciute dal Santo Padre nel momento della remissione della scomunica." Bischof Williamson muss sich zur Zulassung zum bischöflichen Amt in der Kirche auf absolut unmissverständliche und öffentliche Weise von seinen Positionen hinsichtlich der Schoah distanzieren, die der Heilige Vater im Augenblick der Aufhebung der Exkommunikation nicht kannte.

Unglücklich sind viele Katholiken nun insbesondere mit dem schlampigen Handling der gesamten Angelegenheit. Nach der obigen Mitteilung des Vatikans kannte der Papst die Ansichten Williamsons nicht. Vorab wurden offenbar weder die deutschen noch die französischen Bischöfe informiert. Der Papst selbst äußerte sich erst in seiner Generalaudienz am 28. Januar, und die obige Pressemitteilung kam, wie gesagt, erst am 4. Februar heraus.

Da hat ganz offensichtlich das Krisenmanagement im Vatikan versagt - wobei hier die Erklärungsansätze von einem Zusammentreffen unglücklicher Umstände mit Bandscheibenvorfällen bei zuständigen Kardinälen bis hin zu einem Versuch kurialer Kreise, Papst Benedikt XVI. bloßzustellen, reichen.




Wie geht es weiter? In der SSPX werden langsam Bruchstellen sichtbar. Bischof Williamson bekam einen Maulkorb und wurde von seinem Posten als Leiter des Priesterseminars der SSPX in La Reja (Argentinien) entbunden. Ein weiterer Priester der SSPX, Floriano Abrahamowicz, der auch durch antisemitische Hetzreden aufgefallen war, wurde aus der SSPX ausgeschlossen. Antisemitische Seiten verschwinden von der SSPX-Website. Aber einer der SSPX-Bischöfe, Tissier de Mallerais, schlägt in einem Interview wenig demütige Töne an: "Wir ändern unsere Positionen nicht, aber wir haben die Intention, Rom zu bekehren, das heißt, Rom zu unseren Positionen zu führen."

Und außerhalb der SSPX kritisieren die üblichen Verdächtigen den Papst, von Hans Küng bis hin zu diversen theologischen Fakultäten, die von sich erklären, fest auf dem Boden des II. Vatikanums zu stehen, aber doch teilweise mit eigenwilligen Ansichten zu verschiedenen kirchlichen Lehrmeinungen auftreten.

Auch die deutschen Bischöfe sind nicht durchgehend hilfreich. Der Freiburger Theologieprofessor Hubert Windisch:"Wohl aber muß es in bezug auf den Zustand der Christenheit in Deutschland nachdenklich stimmen, dass die Aufhebung einer Exkommunikation nicht mehr mit dem vor allem in der evangelischen Kirche betonten theologischen Gedanken der Voraussetzungslosigkeit von Gnade in Verbindung gebracht werden kann. Ist vielleicht die katholische Kirche in Deutschland härter als der Papst?"




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20. Februar 2009

Benedikt XVI., Bischof Williamson und die Fraternitas Sacerdotalis Sancti Pii X (SSPX): 2. Der Weg zur Aufhebung der Exkommunikation

Ein Gastbeitrag von Gorgasal

Im ersten Teil habe ich nachgezeichnet, wie es zur Exkommunikation der vier Bischöfe der SSPX und damit dem Schisma kam. Nun war aber dieser Zustand für keinen der Beteiligten akzeptabel, auch wenn es zunächst wenig weiteren Kontakt zwischen der SSPX und dem Heiligen Stuhl gab. Seit 2000 gab es langsame und zögerliche Gespräche mit dem Ziel der Zurückführung der SSPX in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche.

Dem Bibelkundigen kommen da die Gleichnisse vom Guten Hirten ("Wenn ein Mensch hundert Schafe hätte und eins von ihnen sich verirrte, lässt er nicht die neunundneunzig auf den Bergen und geht hin und sucht das irrende? Und wenn es geschieht, dass er es findet, wahrlich, ich sage euch, er freut sich mehr über dieses als über die neunundneunzig, die nicht verirrt sind." Matth 18,12-13) und vom Verlorenen Sohn ("Als er aber noch fern war, sah ihn sein Vater und wurde innerlich bewegt und lief hin und fiel ihm um seinen Hals und küsste ihn." Lk 15,11-32) in den Sinn.

Die SSPX sah sich noch immer mit großen Widerständen in der Kirche konfrontiert, insbesondere seitens der französischen Bischofskonferenz und seitens Teilen der Kurie. Daher erwartete sie zwei Schritte des Entgegenkommens der Kirche:

Erstens sollte allen katholischen Priestern die Feier der tridentinischen Messe erleichtert werden, die bisher einer Erlaubnis des Ortsbischofs bedurfte. Diesen Wunsch erfüllte Benedikt XVI. mit seinem Schreiben Summorum Pontificum vom 14. September 2007. Sicherlich war der Wunsch der SSPX dabei nicht der einzige Faktor; der Papst hat selbst einige vorkonziliare Praktiken in seine Messen eingeführt und scheint auch selbst der alten Liturgie wieder mehr Raum geben zu wollen.

Zweitens erwartete die SSPX die Aufhebung der Exkommunikation gegen die 1988 geweihten Bischöfe.

Nun schreibt aber der CIC in Canon 1358 vor, dass einem Täter, der seine Widersetzlichkeit aufgegeben hat, "der Nachlaß [der Beugestrafe der Exkommunikation] nicht verweigert werden" kann. Soweit man die (öffentlich verkündete) Exkommunikation der vier SSPX- Bischöfe also als Beugestrafe interpretiert und den mehrfach geäußerten Wunsch des SSPX ernst nimmt, in die volle Gemeinschaft mit der Kirche zurückzukehren, trifft Can. 1358 zu, und die Aufhebung der Exkommunikation ist geboten.

Diese und andere Überlegungen - wir hatten oben schon den Guten Hirten, der 99 Schafe zurücklässt und sich auf die Suche nach dem einen verlorenen macht - haben Benedikt XVI. offenbar dazu bewogen, die Exkommunikation am 21. Januar 2009 aufzuheben - während der Weltgebetswoche für die Einheit der Christen vom 18. Januar bis 25. Januar.



Wichtig ist dabei, dass die vier Bischöfe jetzt zwar wieder in voller Gemeinschaft mit der Kirche stehen, aber dass die Aufhebung der Exkommunikation keinerlei Auswirkung auf den Status der SSPX (sie bleibt nicht anerkannt) oder auf den kanonischen Status der vier Bischöfe hat: "non hanno una funzione canonica nella Chiesa e non esercitano lecitamente un ministero in essa", sie haben keine kanonische Funktion in der Kirche und üben erlaubterweise kein Amt in ihr aus.

Insbesondere wurden die vier Bischöfe nicht als Bischöfe oder auch nur als Priester "rehabilitiert", wie es irrigerweise häufig in den Medien insinuiert wurde und wie das sogar manche Theologen durcheinanderbringen, sondern nur als einfache Kirchenmitglieder. Sie üben keine Leitungs- oder sonstige Funktion aus.

Kompliziert wird die Lage dadurch, dass die SSPX insbesondere in Frankreich eng mit weit rechts stehenden Kreisen verbandelt ist, von denen monarchistische Splittergruppen noch die appetitlichsten sind. Von Lefebvre sind Zitate bekannt, in denen er das Vichy- Regime, Franco, Salazar, Pinochet und Le Pen unterstützte. Insbesondere einer der exkommunizierten Bischöfe, Richard Williamson, war schon mehrfach als Holocaust- Leugner und 9/11- Verschwörungstheoretiker aufgefallen. So kam es zu dem Skandal, der in den vergangenen Wochen die Medien beschäftigte.

(Fortsetzung folgt)



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19. Februar 2009

Benedikt XVI., Bischof Williamson und die Fraternitas Sacerdotalis Sancti Pii X (SSPX ): 1. Wie es zur Exkommunikation und zum Schisma kam

Ein Gastbeitrag von Gorgasal

Mittlerweile ist die Aufregung um die Aufhebung der Exkommunikation von vier SSPX- Bischöfen und die Holocaust- Leugnung eines der Bischöfe etwas abgeflaut. Zeit, sich einen Überblick zu verschaffen, was da eigentlich vorgefallen ist.

Da hier eine Exkommunikation aufgehoben wurde, müssen wir uns erst einmal darüber klarwerden, was eine Exkommunikation ist (und was sie nicht ist). Die Exkommunikation in der katholischen Kirche ist kein Ausschluss aus der Kirche - ein solcher ist kirchenrechtlich gar nicht möglich. Vielmehr schließt sie den Exkommunizierten von der vollen Gemeinschaft mit der Kirche aus.

Die einschlägigen Abschnitte finden sich im geltenden kirchlichen Recht, dem Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983, in Canon 1331: dem Exkommunizierten ist es verboten, Sakramente wie die Kommunion oder die Beichte oder Sakramentalien wie das kirchliche Begräbnis zu empfangen oder zu spenden. Allerdings hat der Exkommunizierte weiterhin als Mitglied der Kirche die Verpflichtung etwa zum Besuch des Gottesdienstes.

Die Exkommunikation gibt es in zwei Varianten: als Tatstrafe oder als Beugestrafe.

Die Tatstrafe tritt ohne expliziten Urteilsspruch mit dem Vergehen ein, mit dem man sich selbst so weit von der Kirche entfernt hat, dass eine volle Gemeinschaft nicht mehr möglich ist. Sie tritt ein nach schweren Vergehen wie der Entweihung der Eucharistie, der Verletzung des Beichtgeheimnisses, dem Schwangerschaftsabbruch, Apostasie, Häresie, Schisma, Simonie bei der Papstwahl, oder auch - und jetzt wird es für uns interessant - bei einer unerlaubten Bischofsweihe, und zwar für beide Parteien: den Weihenden und den Geweihten.

Die Beugestrafe hingegen tritt durch ausdrücklichen Urteilsspruch ein: sie soll den Exkommunizierten häufig dazu bewegen, ein irriges Verhalten einzustellen, das inner- wie außerhalb der Kirche Ärgernis erregt, beispielsweise wenn ein Amtsträger der Kirche irrige Lehren verbreitet und damit die Gläubigen irreführt.



Wie kam es denn nun zu den Exkommunikationen, die von Benedikt XVI. aufgehoben wurden?

Nach dem zweiten vatikanischen Konzil (1962-1965) kamen einige konservativere Gläubige und Geistliche zunehmend zu der Auffassung, dass das Konzil mehr als "Bruch" in der katholischen Kirche denn als eines von vielen Konzilien interpretiert wurde - ihrer Ansicht nach überwog eine "Hermeneutik des Bruches" die "Hermeneutik der Kontinuität", die die Rezeption und Interpretation der früheren Konzilien dominiert hatte.

Beispielsweise wurde im II. Vatikanum die Muttersprache im Gottesdienst zugelassen: "Da bei der Messe, bei der Sakramentenspendung und in den anderen Bereichen der Liturgie nicht selten der Gebrauch der Muttersprache für das Volk sehr nützlich sein kann, soll es gestattet sein, ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen..." (Sacrosanctum Concilium, 36, §2).

Dennoch sollte das Lateinische weiterhin im Gebrauch bleiben: "Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht." (Sacrosanctum Concilium, 36, §1). In der Praxis führte dies nicht zu einer allmählichen und schrittweisen Entwicklung, sondern zu einem abrupten Untergang der jahrhundertealten lateinischen Messe, die das Konzil von Trient im 16. Jh. kodifiziert hatte.

Wie gesagt empfanden einige Katholiken diese Entwicklung als zu schnell und der Tradition der katholischen Kirche nicht angemessen - "prüft aber alles, das Gute haltet fest" (1 Thess 5,21). Insbesondere Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) war ein Wortführer dieser "traditionalistischen" Linie. Fünf Jahre nach dem Konzil gründete er 1970 die Priesterbruderschaft St. Pius X., die sich der Bewahrung der tridentinischen Messe verschrieb. Die Bruderschaft wird meist nach ihrem offiziellen lateinischen Namen Fraternitas Sacerdotalis Sancti Pii X als (F)SSPX abgekürzt.

Die SSPX wurde zunächst ganz regulär sechs Jahre lang ad experimentum geführt, also auf Probe. Normalerweise wird die Regularisierung einer Bruderschaft danach durch den zuständigen Ortsbischof durchgeführt.

Lefebvre hatte sehr angespannte Beziehungen zu den französischen und Westschweizer Bischöfen, die weit von seinen Ansichten entfernt standen, und versuchte, in der Frage der Regularisierung direkt an Rom zu appellieren. Das wurde weder von der französischen Bischofskonferenz noch von der Kurie gut aufgenommen, und 1975 wurde der vorläufige Status der SSPX aufgehoben - von diesem Zeitpunkt an war die SSPX nicht mehr von der Kirche anerkannt.

Lefebvre und die SSPX operierten dennoch als Bruderschaft weiter, und Lefebvre weihte entgegen einem ausdrücklichen Verbot weiterhin Priester. Entsprechend wurde er 1976 a collatione ordinum suspendiert und durfte keine Priesterweihen mehr durchführen. Allerdings änderte das nichts an der Gültigkeit seiner Weihen - jede Priesterweihe eines Bischofs ist als solche gültig, allerdings in diesem Falle unerlaubt. Nach einigen weiteren Briefwechseln wurde Lefebvre a divinis suspendiert und durfte keine Sakramente mehr spenden.



Nun wurde Lefebvre - der einzige mit der SSPX assoziierte Bischof - nicht jünger, und nach katholischer Lehre kann nur ein Bischof gültig Priester und Bischöfe weihen. Mit Lefebvres Tod wäre der SSPX also der Fortbestand unmöglich geworden.

Ursprünglich suchte Lefebvre noch die Aussöhnung mit dem Heiligen Stuhl und war nicht willens, eine unerlaubte Bischofsweihe durchzuführen und damit eine Kirchenspaltung zu riskieren. 1988 war sogar ein Memorandum of Understanding zwischen Lefebvre und der Glaubenskongregation (der ein gewisser Joseph Ratzinger vorstand) unterschriftsreif.

Die SSPX versprach darin Treue zum Papst und zur Kirche und erkannte die problematischen Aspekte des II. Vatikanums und die Gültigkeit der "neuen Messe" an. Umgekehrt versprach die Glaubenskongregation der SSPX den Status einer "Gesellschaft apostolischen Lebens" und das Recht auf die "alte Messe". Dem Papst sollte vorgeschlagen werden, dass ein Mitglied der SSPX zum Bischof geweiht werden sollte. Schließlich sollten allfällige noch strittige Punkte durch eine Kommission geklärt werden, der auch zwei Mitglieder der SSPX angehören sollten. Alles schien sich zum Besten zu wenden.

Aber der Optimismus war verfrüht. Kaum war das gemeinsame Protokoll fertig, kamen Lefebvre Gewissensbisse. Er verlangte eine frühere Bischofsweihe (zu diesem Zeitpunkt war er bereits 83 Jahre alt) dreier statt eines SSPX- Bischofs sowie eine Mehrheit von SSPX- Mitgliedern in der einzurichtenden Schiedskommission. Auf Geheiß von Johannes Paul II. drängte Ratzinger auf eine Einhaltung des ursprünglichen Protokolls.

Dies wiederum nahm Lefebvre zum Anlass, die Verhandlungen abzubrechen und am 30. Juni 1988 vier Priester des SSPX zum Bischof zu weihen: Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta. Wie oben schon beschrieben zogen sich damit alle Beteiligten die Tatstrafe der Exkommunikation zu, die am 1. Juli 1988 durch die päpstliche Kongregation für die Bischöfe formell festgestellt wurde. Das Schisma war perfekt.

(Fortsetzung folgt)



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