13. Mai 2014

Töte nicht den Boten

Schon seit tausenden von Jahren empfehlen weise Menschen, nicht den Überbringer einer Nachricht für deren Inhalt verantwortlich zu machen.
Leider bis heute oft vergebens.
Und wenn dann noch die nicht nur bei hohen Politikern und Juristen verbreitete Unkenntnis über moderne Technik hinzukommt, dann kann das zu grotesken Ergebnissen führen.

Der EUGH hat mit diesem krassen Fehlurteil contra Google Rechtsgeschichte geschrieben.
­
Die Richter haben völlig willkürlich ein "Recht auf Vergessen" erfunden, das es in keinem Gesetz gibt. Und das eigentlich dazu führen würde, daß die Archive und Geschichtsbücher dieser Welt in den Shredder wandern müßten.

Da hat es also einen Zeitungsbericht gegeben. Eigentlich nicht einmal einen Bericht, sondern den Abdruck einer amtlichen Bekanntmachung. Darüber war Mario Costeja Gonzàlez nicht glücklich, weil er in dieser Bekanntmachung namentlich vorkam. Aber er kann nicht gegen die Zeitung vorgehen, weil die Veröffentlichung völlig legal ist.
Dieser Artikel ist im Internet verfügbar, kann von jedem Internet-User gelesen und verlinkt werden.

Von jedem Internet-User - aber nicht von Google.

Denn der EUGH hat nun befunden, daß Google die Rechte von Mario Costeja Gonzàlez verletzt, wenn Google den weiterhin zulässigen Zeitungsbericht verlinkt.
Die Wahrheit bleibt also in der Welt, die Nachricht ist zulässig - aber der Bote darf erschossen werden.

Dieses unglaublich dumme Urteil wird noch komplettiert dadurch, daß mangels gesetzlicher Grundlage auch keinerlei klare Abgrenzungen verfügbar sind, welche Art Links wie lange verfügbar sein dürfen. Der EUGH schafft einen rechtsfreien Raum, in dem Suchmaschinenbetreiber ihre Dienstleistung nur noch mit dem Risiko absurder Rechtshändel betreiben können.

Und um den Streisand-Effekt nicht zu vergessen: Mario Costeja Gonzàlez möchte nicht, daß Google einen Link setzt, weil ihm das mit seiner Zwangsversteigerung peinlich ist.

R.A.

© R.A.. Für Kommentare bitte hier klicken.