15. Mai 2014

Marginalie: Gott und das Recht


Juristen, insbesondere wenn sie Rechtsanwälte sind, kommen in die Hölle. Unter Freunden amerikanischer Zeichentrickserien dürfte diese Erkenntnis eine Binsenweisheit darstellen. Allerdings bleibt auch Gott nicht immer von den Zumutungen des Paragraphendschungels verschont. Bisweilen verklagt er die Finanzbehörden, dann wieder wird ihm kein Urheberrecht zugebilligt.

„Nach allgemein vertretener Auffassung“, so das OLG Frankfurt, sind „jenseitige Inspirationen rechtlich uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen.“ Nur gut, dass der Urheberrechtsschutz für die großen Religionsoffenbarungen bereits ausgelaufen ist, sind metaphysisch orientierte Gemeinschaften – was ihre Immaterialgüterrechtspositionen betrifft – doch in sehr kreativer Weise anspruchsbewusst.

Verlassen wir Gott und widmen wir uns seinen Geschöpfen: Es ist dringend zu fordern, dass Tieren eine zumindest partielle Rechtsfähigkeit zuerkannt wird. Denn „ein kleiner (28 cm!) grauer Bär“ als Träger von Autorenrechten – das ist doch eine wirklich schöne Vorstellung. Was sind dagegen schon Katzen, die ein paar lausige Kröten erben?


Noricus


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