Juristen,
insbesondere wenn sie Rechtsanwälte sind, kommen in die Hölle. Unter Freunden
amerikanischer Zeichentrickserien dürfte diese Erkenntnis eine Binsenweisheit
darstellen. Allerdings bleibt auch Gott nicht immer von den Zumutungen des Paragraphendschungels
verschont. Bisweilen verklagt er die Finanzbehörden, dann wieder wird ihm kein Urheberrecht zugebilligt.
„Nach allgemein vertretener Auffassung“, so das OLG Frankfurt, sind „jenseitige Inspirationen rechtlich uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen.“ Nur gut, dass der Urheberrechtsschutz für die großen Religionsoffenbarungen bereits ausgelaufen ist, sind metaphysisch orientierte Gemeinschaften – was ihre Immaterialgüterrechtspositionen betrifft – doch in sehr kreativer Weise anspruchsbewusst.
„Nach allgemein vertretener Auffassung“, so das OLG Frankfurt, sind „jenseitige Inspirationen rechtlich uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen.“ Nur gut, dass der Urheberrechtsschutz für die großen Religionsoffenbarungen bereits ausgelaufen ist, sind metaphysisch orientierte Gemeinschaften – was ihre Immaterialgüterrechtspositionen betrifft – doch in sehr kreativer Weise anspruchsbewusst.
Verlassen wir Gott und widmen wir uns seinen Geschöpfen: Es ist dringend zu fordern, dass Tieren eine zumindest partielle
Rechtsfähigkeit zuerkannt wird. Denn „ein kleiner (28 cm!) grauer Bär“ als
Träger von Autorenrechten – das ist doch eine wirklich schöne Vorstellung. Was
sind dagegen schon Katzen, die ein paar lausige Kröten erben?
Noricus
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