18. August 2006

Randbemerkung: Eine Bundesrichterin urteilt

Nachrichtenagenturen arbeiten international. Die meisten Auslandsmeldungen in den deutschen Medien sind infolgedessen aus dem Englischen übersetzt. Dabei kommt es oft zu Ungenauigkeiten. Aber auch wenn richtig übersetzt wird, kann eine Meldung in ihrer deutschen Version einen falschen Eindruck vermitteln, weil in ihr Begriffe vorkommen, mit denen der deutsche Durchschnittsleser nichts anfangen kann. Oder mit denen er und sie, mangels Hintergrundwissen, vielleicht etwas Irriges anfängt.

Das dürfte bei heutigen Agenturmeldungen der Fall sein, die sich mit einem aktuellen US-amerikanischen Urteil befassen. In der Fassung von dpa, wie man sie zum Beispiel in der Frankfurter Rundschau lesen kann, heißt es:
(das) ... Abhörprogramm des Inlandsgeheimdienstes NSA ist von einem Gericht in Detroit für verfassungswidrig erklärt worden. Die zuständige Bundesrichterin forderte die Beendigung der Lauschangriffe, die die US-Regierung mit der Terror-Bekämpfung begründet hatte.
Eine Bundesrichterin erklärt eine Handlung der Regierung für verfassungswidrig. Bundesrichter kennen wir in Deutschland in Gestalt der Richter in Karlsruhe. Diejenigen, die die Befugnis haben, etwas für verfassungswidrig zu erklären, sind die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts. So ähnlich werden sich nicht wenige Leser das vorstellen, was jetzt in den USA entschieden worden ist.

Und sich vielleicht nur leise darüber wundern, daß das in Detroit geschah. Nun ja, auch das Verfassungsgericht der Bundesrepublik ist ja in der Provinz beheimatet.



Wäre es nicht schön, wenn die Agenturen in solch einem Fall ein paar erläuternde Zeilen der Meldung hinzufügen würden? Ein paar Informationen, die den Leser von diesen Sachverhalten unterrichten:

  • Die Bundesrichter (Federal Judges) in den USA haben nur den Namen mit den deutschen Bundesrichtern gemeinsam. Diesen Titel tragen alle Richter, die gemäß dem Artikel 3 der amerikanischen Verfassung die judicial Power of the United States ausüben.

    Dazu gehört der Supreme Court, aber auch, sagt die Verfassung, alle inferior Courts as the Congress may from time to time ordain and establish; also alle untergeordneten Instanzen, wie sie der Kongreß einrichtet.

    Genaueres legt die Verfassung nicht fest, außer daß die Richter an allen diesen Gerichten shall hold their Offices during good Behavior (also auf Lebenszeit, sofern sie sich nichts zuschulden kommen lassen), und daß sie shall (...) receive for their Services a Compensation which shall not be diminished during their Continuance in Office. Kein Richter sollte, so die weisen Verfassungsväter, fürchten müssen, daß man ihm bei mißliebigen Urteilen, wenn er schon nicht entlassen werden konnte, etwa eine Gehaltskürzung androhen würde.

  • Zu den Obliegenheiten der Bundesgerichte (Federal Courts), an denen diese Bundesrichter amtieren, gehört überwiegend die Entscheidung ganz normaler Rechtsfälle, nämlich:
    * cases in which the United States is a party;
    * cases involving violations of the U.S. Constitution or federal laws (under federal-question jurisdiction);
    * cases between citizens of different states if the amount in controversy exceeds $75,000 (under diversity jurisdiction); and
    * bankruptcy, copyright, patent, and maritime law cases.
    Also - und das ist charakteristisch für das Rechtssystem der USA - : Zu den vielen Streitfällen, in denen die Federal Courts tätig werden, gehören auch Verletzungen der Verfassung. Jeder Bürger soll sich, und zwar bereits bei der untersten Instanz, auf die Verfassung berufen können, wenn er sich in seinen Rechten beschränkt sieht.

  • Im jetzigen Fall handelt es sich also um ein erstinstanzliches Urteil, gefällt von einer Einzelrichterin. Diese Richterin, Anna Diggs Taylor, ist eines der 20 Mitglieder des Bundes-Bezirksgerichts für den östlichen Teil des Bundesstaats Michigan. Eine von vielen Federal Judges, die überall in den USA tätig werden, wenn ein Rechtsstreit ansteht, der in die die Jurisdiktion des Bundes fällt.
  • Gewiß ist das jetzige Urteil ärgerlich für die Bush-Administration; aber es ist zumindest vorerst folgenlos. Der Justizminister hat bereits angekündigt, daß er Berufung einlegen wird. Eine Anhörung wird am 7. September stattfinden. Mindestens bis dahin ist der Vollzug des Urteils ausgesetzt.



    So detailliert hätten das die Agenturen ja nicht melden müssen. Aber es wäre doch hilfreich gewesen, wenn die oben zitierte Meldung, sagen wir, so fortgesetzt worden wäre:
    ... Die zuständige Bundesrichterin des Distrikts östliches Michigan forderte die Beendigung der Lauschangriffe, die die US-Regierung mit der Terror-Bekämpfung begründet hatte. Bundesgerichte (Federal Courts) sind in den USA für alle Streitfälle zuständig, die Bundesgesetze betreffen. Es handelt sich um ein erstinstanzliches, nicht rechtskräftiges Urteil, gegen das das US-Justizministerium Berufung angekündigt hat.