Am Sonntag war es noch ein Witz: Nach der Wahl des ersten Landrates der AfD in dem beschaulichen Kreis Sonneberg in Thüringen, veralberten die Satiriker noch die die letzte große Wahl in Thüringen, die dann per Kanzleretten-Dekret rückgängig gemacht wurde. Ein bis dato wohl ziemlich einmaliger Vorgang, der vermutlich, auch wenn es dem politischen Mainstream nicht so ganz passt, wenigstens ein Sprach-Meme in der deutschen Sprache hinterlassen hat, welches das Unwohlsein vieler davon ausdrückt, dass das Merkel per Federstrich ganze Regierungen beenden konnte und das keinerlei negativen Folgen für sie hatte.
Doch seit Deutschland sich dazu entschlossen hat politisches Kabarett zur Realität zu erklären (also so gut seit 20 Jahren) sollte man sich mit Witzen wohl doch eher zurück halten, denn wieder wurde ein zuvor recht müder Witz zur bitteren Realität. Die SPD bläst zum Halali auf den Kandidaten der AfD, den sie ernsthaft einem "Demokratie-Check" unterziehen möchte und tatsächlich einen Gummiparagraphen dafür im Kommunalwahlgesetz Thüringens gefunden hat, der ihr das scheinbar erlaubt. Dort wird verlangt, dass ein Landrat nicht gewählt werden kann, wenn er nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die FDGO im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung einzutreten. Eine interessante Hürde, an der vermutlich dreiviertel der Bundesregierung wiederholt scheitern würde und die uns allen zumindest die letzten acht Jahre mit der Heimsuchung aus der Uckermark erspart hätte.