7. September 2007

Zettels Meckerecke: Eine Bischöfin zieht einen Vergleich

Die Bischöfin Käßmann gehört zu denjenigen Theologen, die aus ihrem Beruf offenbar das Recht ableiten, zu den diversesten Themen Stellung zu nehmen. Nicht als Privatperson, was natürlich jedem freisteht. Sondern - zumindest ist da die Grenze schwer zu ziehen - in Ausübung ihres Amtes.

Jetzt hat sich Frau Käßmann, die Bischöfin der Hannover'schen Landeskirche Margot Käßmann, zu einer kriminalpolitischen Frage geäußert: Sollten Konvertiten zum Islam von der Polizei und den Diensten beobachtet werden? Die Bischöfin dazu laut "Spiegel-Online":
"Wir dürfen jetzt nicht in Hysterie verfallen. (...) In muslimischen Staaten wie Indonesien oder der Türkei kritisieren wir, dass es keine Freiheit gibt zu konvertieren und Menschen verfolgt werden und um ihr Leben bangen müssen, wenn sie zum Christentum übertreten. Deshalb denke ich, Religionsfreiheit heißt auch, dass das Konvertieren an sich keinesfalls sofort unter Verdacht gestellt werden darf - bei aller Angst, die ich verstehe.
Ein wahrhaft seltsamer, nein - ein skandalöser Vergleich.

Konvertiten zum Christentum werden bekanntlich in vielen islamischen Staaten allein wegen ihrer Konversion verfolgt; und zwar bis zum Verhängen von Todesurteilen gegen sie (wie kürzlich gegen Adbul Rahman in Afghanistan). Diese Strafe sieht die Scharia für männliche Apostaten vor.

Ist irgendetwas auch nur entfernt damit Vergleichbares in Deutschland geplant? Irgendetwas also, das es rechtfertigen könnte, daß die Bischöfin diesen Zusammenhang herstellt?

Nein, in keiner Weise, auch nicht bei böswilligster Interpretation dessen, was vorgeschlagen wurde. Laut "Hamburger Abendblatt" sagte der bayrische Innenminister Beckstein, wenn "die Sicherheitsbehörden von einem Übertritt erfahren, sollten sie feststellen, ob es sich um eine liberale und humane Richtung des Islam handelt oder um eine islamistische".

Das ist alles. Niemand hat auch nur die Möglichkeit genannt, alle Konvertiten zu überwachen. Geschweige denn, daß irgendwer auf die absurde Idee verfallen wäre, sie allein wegen ihres Übertritts zum Islam zu behelligen.

Was Beckstein fordert, ist im Grunde eine Selbstverständlichkeit: Wenn Tatverdächtige mit erhöhter Wahrscheinlichkeit aus einer bestimmten Gruppe stammen, dann überprüft man diese Gruppe.

Wer unverdächtig ist - hier also, wer sich zu einer gemäßigten Richtung des Islam bekennt - , der scheidet sofort wieder aus der Überwachung aus. Wer verdächtig ist - hier also, wer sich einer islamistischen Gruppe anschließt -, der wird weiter überwacht.

So macht es die Kripo wenn, sagen wir, Zeugen gesehen haben, daß ein Tatverdächtiger einen Porsche fuhr. Dann werden unter Umständen alle Porschefahrer der Region überprüft.

Wird deshalb "Porschefahren an sich unter Verdacht gestellt"?



Man muß vermuten, daß die Bischöfin Käßmann entweder nicht weiß, worüber sie redet; oder daß sie darüber redet, ohne nachgedacht zu haben.

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