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30. März 2007

Rückblick: Scharia am Main? Oder: Ein Kind springt auf die Straße

Vor gut einer Woche habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß entgegen dem Tenor der öffentlichen Diskussion die Frankfurter Familienrichterin, die sich in einer Entscheidung auf die Sitten des islamischen Kulturkreises bezog, damit keineswegs die Scharia als Rechtsquelle anerkannte, oder was sonst an Unsinn dazu noch geschrieben worden war.

Sie hatte nur zu entscheiden, ob ein besonderer Härtefall vorlag, der eine vorzeitige Scheidung rechtfertigte. Und das hat sie eben verneint. Unter anderem mit der Begründung, die Frau habe, als sie einen Moslem heiratete, mit dessen Auffassung von der Ehe und den Rechten des Mannes darin rechnen müssen.

Sie hat damit das Verhalten des Mannes in keiner Weise gebilligt oder gar die Scharia als Rechtsquelle anerkannt. Sie hat so entschieden wie, sagen wir, ein Vekehrsrichter, der schreibt: "Der Angeklagte hätte in der Nähe einer Schule damit rechnen müssen, daß ein Kind plötzlich auf die Straße springt". Damit rechtfertigt der Richter es ja nicht, daß ein Kind plötzlich auf die Straße springt.



Nun also hat sich - verspätet, aber immerhin - der Deutsche Richterbund zu der Sache geäußert, in Gestalt seines Vorsitzenden Wolfgang Arenhövel:
Arenhövel, der früher selbst Familienrichter war, sagte, auch in Fällen körperlicher Misshandlung "kann es zur Versöhnung kommen". Dass man sich als Richter mit muslimischen Gebräuchen auseinandersetzen müsse, "ist völlig selbstverständlich“. Es gebe aber überhaupt keine Anhaltspunkte für eine Tendenz der Rechtsprechung zugunsten des Islams.
Den Verweis auf den Koran kritisierte Arenhövel. Aber der steht ja wohl nicht in der Entscheidung, sondern in einer dienstlichen Erklärung, mit der die Richterin sich gegenüber den Vorwürfen zu rechtfertigen versucht hatte.



Und noch etwas Wichtiges sagten Arenhövel:
Kritik in diesem Fall sei auch berechtigt, aber Disziplinarmaßnahmen zu erwägen gehe zu weit. "Es wird in unangemessener Weise mit der Justiz umgesprungen." Man könne auf eine fehlerhafte Rechtsprechung nicht mit Disziplinarverfahren reagieren.
In der Tat: Ein Skandal war nicht diese Entscheidung einer Richterin. Ein Skandal war und ist es, wie schnell ein Justizminister, angespornt - oder vielleicht eher getrieben - durch das übliche öffentliche Empörtheitstheater, einen so schweren Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit erwägt wie dienstrechtliche Schritte.

Da geht es wirklich um die Substanz des Rechtsstaats, der auf der Gewaltenteilung und ganz besonders auf der Unabhängigkeit der Richter basiert. Aber seltsam - eine öffentliche Diskussion über diesen Aspekt der Sache scheint bisher nicht stattgefunden zu haben.

Vielleicht kommt sie ja jetzt, nachdem sich der Deutsche Richterbund doch noch zu einer Stellungnahme durchgerungen hat.

17. Dezember 2006

Kein schöner Tod. Aber eine schöne Leiche

Der Gouverneur von Florida, Jeb Bush, hat die Vollstreckung der Todesstrafe in seinem Bundesstaat ausgesetzt, nachdem es bei einer Hinrichtung am Mittwoch 34 Minuten gedauert hatte, bis der Delinquent endlich tot war.

Die Todesstrafe ist eine barbarische Strafe, und zwar im Wortsinn: Sie hat etwas Archaisches. Ein Relikt aus traditionellen Kulturen, aus voraufklärerischer Zeit. Fast zu allen Zeiten und in allen Kulturen hatte ihr Vollzug zwei charakteristische Merkmale:
  • Die Hinrichtung war grausam, oft unbeschreiblich grausam. Wer sich die abstoßenden Details ansehen will, der findet in der Wikipedia alle bekannten Exekutionsarten sorgfältig beschrieben. Ein Panoptikum des sozial akzeptierten, ja von Religion, Sitte und Gesetz gebotenen Sadismus. Ein cave! auch in Bezug auf das, was Menschen Menschen antun können, sanktioniert durch die Normen ihrer Gesellschaft.

  • Der Vollzug der Todesstrafe war ein soziales Ereignis. Eine öffentliche Zeremonie, ein Schauspiel; manchmal etwas geradezu Festliches. Ein Event, um es in heutiger Sprache zu sagen.



  • Von diesem archaischen Charakter der Todesstrafe ist heute kaum etwas geblieben; auch wenn sie in zivilisatorisch zurückgebliebenen Ländern wie dem Iran, Saudi-Arabien und China noch öffentlich vollstreckt wird, und teilweise (wie beim Steinigen im Iran) auch noch mit großer Grausamkeit.

    Insgesamt hat sich aber doch die Menschlichkeit so weit durchgesetzt, daß man mit dem Delinquenten meist kurzen Prozeß macht. Und dort, wo seit der Aufklärung in zivilisierten Ländern noch von Staats wegen getötet wird, geschah und geschieht das durchweg unter weitgehendem Ausschluß der Öffentlichkeit.

    Am konsequentesten war in dieser Hinsicht die DDR, in der Hinrichtungen sogar vor den Angehörigen geheimgehalten und in einem sozusagen überfallartigen Verfahren vollzogen wurden. Das letzte Opfer dieser Methode des Hinrichtens war Werner Teske, der 1981 in der Weise getötet wurde, daß der Henker aus einer Tür hinter ihn trat und ihn erschoß. Mit diesem "unerwarteten Nahschuß" setzte die DDR sozusagen den Schlußpunkt unter eine Entwicklung, die seit der Aufklärung weg von der öffentlichen und grausamen Exekution geführt hat.



    In den USA hat diese Entwicklung etwas hervorgebracht, das an dem jetzt aktuellen Fall wieder einmal besonders augenfällig - und in seiner ganzen Absurdität - hervorgetreten ist: Eine Vorliebe für unblutige Hinrichtungsarten.

    Wenn man jemanden schnell und weitgehend schmerzlos töten möchte, kann man das durch Köpfen oder Erschießen tun. Aber dabei wird Blut vergossen. Grausam sind diese Hinrichtungsarten nicht für den Delinquenten, aber unter Umständen für denjenigen, der sich das ansehen muß. In den USA wird infolgedessen (mit wenigen Ausnahmen) auf drei Arten hingerichtet, die zu einer schönen Leiche führen, einem heilen Körper des Toten: Vergasen, Elektro-Exekution, die Giftspritze.

    Alle drei Hinrichtungsverfahren sind mit einem - im Vergleich zum Erschießen, Köpfen, sogar zum Henken - langen Todeskampf verbunden; manchmal gelangen fürchterliche Einzelheiten an die Öffentlichkeit. Aber am Ende hat man eine schöne Leiche.



    Ist das pervers? Ja, gewiß.

    Für die Todesstrafe gibt es keine rationale Begründung. Ihre Irrationalität und Inhumanität hat schon 1764 der italienische Aufklärer Cesare Beccaria in seinem Buch Dei delitti e delle pene (Über die Verbrechen und die Strafen) dargelegt; das achtundzwanzigste Kapitel dieses Werks enthält so gut wie alle Argumente gegen die Todesstrafe.

    Für die Todesstrafe gibt es aber sehr wohl irrationale Motive. Sonst wäre sie ja nicht in fast allen Kulturen zu allen Zeiten heimisch gewesen. Die Art, wie man sie stets vollstreckt hat - grausam und öffentlich - weist auf diese Motive hin: gemeinsame Rachsucht, gemeinsame Schaulust, die gemeinsame Lust am Entsetzlichen.

    Wenn man also schon, wie in den USA, Menschen langsam und qualvoll vergast, elektrokutiert (ja, so heißt das, electrocution), wenn man sie an der Giftspritze sterben läßt - warum dann nicht wieder öffentlich, vielleicht im Rahmen einer großen TV-Show? Und warum nicht auf andere Arten, die auch nicht qualvoller sind - henken, verbrennen, in eine Schlangengrube werfen, von Elefanten zertreten lassen?



    PS für Begriffsstutzige: Nein, diesen letzteren Vorschlag meine ich nicht ernst.

    PS für Antiamerikaner: Die letzte Hinrichtung in Großbritannien fand 1964 statt, die letzte in Frankreich 1977. Der US-Staat Michigan schaffte die Todesstrafe 1847 ab.