4. April 2015

Zitat des Tages: Eine Frage der Zeit


Islamische Beschneidungsfeiern in einer Gaststätte sind bei uns am Karfreitag untersagt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Richter verweisen darauf, solche Feiern seien auch unterhaltsam, weil unter anderem getanzt werde. Der Karfreitag sei als christlicher Feiertag so schützenswert, dass die Religionsfreiheit von Muslimen zurückstehen müsse (Aktenzeichen 20 L 1916/14).


Kommentar: Es war ja eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis die Einschränkungen an den sogenannten "stillen Feiertagen" (die entgegen ihres Namens nichts mit der Lautstärke von Geräuschen zu tun haben, sondern freudige Ereignisse und Handlungen unterbinden sollen, wenn sie außerhalb von Privatwohnungen stattfinden) mit religiösen Riten anderer Religionen kollidieren. Mit Atheisten und Agnostikern kann man es ja machen. Offenbar versucht man es bei Muslimen auch.

Dabei macht sich der Staat und (nicht kulturrelativistische) Politik lediglich absolut überflüssig angreifbar. Wir reden hier nicht über regelmäßige Muizin-Rufe, durch die sich Anwohner belästigt fühlen könnten. Wir reden hier nicht über eine öffentliche, staatliche Förderung von Moschee-Bauten. Wir reden hier nicht über Versuche Religionskritik zu diffamieren oder das Christentum zu dämonisieren. Wir reden hier nicht über eine Forderung, die Mehrheitsgesellschaft müsse sich an den Islam anpassen. Wir reden hier nicht über eine Verteidigung von Ehrenmorden, Tötung von Apostaten oder Veranstaltungen, auf denen zur Gewalt aufgerufen wird. Wir reden hier nicht über Akte der Barbarei (es sei denn, man hält schon die Beschneidung an sich für einen Akt der Barbarei, worum es hier aber eindeutig nicht geht). Das Verbot dient nicht der Verteidigung der aufgeklärten, freiheitlichen und westlichen Kultur.

Es geht hier darum, ein Fest zu verbieten, weil Christen an diesem Feiertag nicht Feiern wollen. Das Verbot ist nicht mit Ruherstörung zu begründen. Lärm ist ja grundsätzlich in dem selben Maße wie an normalen Feiertagen und Sonntagen auch erlaubt. Verboten ist es, außerhalb von Privatwohnungen, sich zu einer fröhlichen Veranstaltung zu treffen. Zumindest versucht man einem solchen Verbot nahe zu kommen. Ob jemand durch den Lärm belästigt wird, interessiert dabei gar nicht. Es ist nicht der Grund des Verbotes. Der Grund ist, dass sich eine  Minderheit in diesem Land immer noch daran stört, wenn Andere manche Tage ihres Leben anderes gestalten, als es dem Idealbild dieser Kulturpessimisten in diesem Fall von Rechts entspricht.



Techniknörgler



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