Nachdem es mit dem Sparen traditionell nicht klappt, probiert es der marode Bremer Senat nun mit Einnahmenerhöhungen. Und am einfachsten - so die rot/grüne Kalkulation - kassiert es sich dort, wo ordentlich Geld vorhanden ist. Also z. B. beim Profi-Fußball.
Wie Medienberichte und Internet-Kommentare zeigen, kommt dieser populistische Vorstoß bei einigen Leuten auch gut an. Hilft ja vielleicht bei den anstehenden Bürgerschaftswahlen.
Sollte der Versuch dann hinterher bei den Gerichten scheitern, ist die Wahl schon lange vorbei.
Und eigentlich ist kaum etwas anderes zu erwarten als dieses Scheitern. Die gesetzliche Grundlage dieser Rechnung über 300.000 € ist überaus dürftig. Zwar gilt hier formal nicht der BGB-Paragraph 241a, aber inhaltlich ist es doch ein vergleichbarer Sachverhalt:Wie Medienberichte und Internet-Kommentare zeigen, kommt dieser populistische Vorstoß bei einigen Leuten auch gut an. Hilft ja vielleicht bei den anstehenden Bürgerschaftswahlen.
Sollte der Versuch dann hinterher bei den Gerichten scheitern, ist die Wahl schon lange vorbei.
"... durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat."
Und das ist halt hier der Fall. Der Fußballverein ist verantwortlich für die Ordnung auf seinem eigenen Gelände. Dafür engagiert er auch für entsprechendes Geld Ordnerdienste.
Für den Rest der Stadt ist er nicht zuständig. Dort wäre es ihm nicht einmal erlaubt, irgendwelche Fußballfans mit Ordnern zu belästigen. Dort ist alleine die staatliche Polizei zuständig. Und die muß notfalls gegen etwaige Randalierer vorgehen. Egal aus welchem konkreten Anlaß diese randalieren.
Wenn Bremen mit diesem Vorgehen durchkäme, wäre die Büchse der Pandora geöffnet. Dann könnten staatliche Stellen fast nach Belieben Bürger, Vereine oder Firmen mit Rechnungen für Dienstleistungen beglücken, die die Rechnungsempfänger in keiner Weise gewollt oder gar bestellt haben, die die jeweilige Behörde aber nach eigenem Ermessen für sinnvoll hält. Von Rechtsstaat könnte man dann nur noch rudimentär sprechen.
R.A.
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