28. Juni 2011

Zitat des Tages: Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten über das Recht des Staats, Minderjährigen den Zugang zu Killerspielen zu verbieten

Psychological studies purporting to show a connection between exposure to violent video games and harmful effects on children do not prove that such exposure causes minors to act aggressively. Any demonstrated effects are both small and indistinguishable from effects produced by other media. (...)

California also cannot show that the Act's restrictions meet the alleged substantial need of parents who wish to restrict their children’s access to violent videos. The video-game industry's voluntary rating system already accomplishes that to a large extent. Moreover, as a means of assisting parents the Act is greatly overinclusive, since not all of the children who are prohibited from purchasing violent video games have parents who disapprove of their doing so.


(Psychologische Untersuchungen, die angeblich einen Zusammenhang zwischen dem Kontakt mit Gewalt-Videospielen und schädlichen Wirkungen auf Kinder zeigen, beweisen nicht, daß ein solcher Kontakt die Minderjährigen zu gewalttätigem Verhalten veranlaßt. Alle dargelegten Wirkungen sind geringfügig und nicht von den Wirkungen anderer Medien unterscheidbar. (...)

Der Staat Kalifornien kann des weiteren nicht nachweisen, daß die von dem Gesetz vorgesehenen Beschränkungen den angeblichen Bedürfnissen von Eltern entsprechen, welche den Zugang ihrer Kinder zu Gewaltvideos beschränken möchten. Das freiwillige System der Einstufung durch die Hersteller leistet das bereits weitgehend. Des weiteren schießt das Gesetz als eine Maßnahme zur Unterstützung der Eltern weit über das Ziel hinaus, denn nicht alle Kinder, denen es den Kauf von Gewalt-Videospielen verbietet, haben Eltern, die dieses Verhalten mißbilligen.)
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court; unserem Bundesverfassungsgericht entsprechend) gestern in einem Urteil, mit dem ein Gesetz des Staats Kalifornien für verfassungswidrig erklärt wurde, das den Zugang von Kindern zu Gewalt-Videospielen einschränkte. Den Text des Urteils können Sie hier herunterladen. Einen zusammenfassenden Bericht findet man zum Beispiel im Internet-Magazin Slate oder - ausführlicher - in der Meldung von Associated Press. .

Kommentar: Es handelt sich um ein Gesetz des Staats Kalifornien aus dem Jahr 2005, das den Kauf oder Verleih bestimmter Gewalt-Videospiele (zum Beispiel Mortal Combat) an Minderjährige verbot.

Bemerkenswert vor dem Hintergrund der einschlägigen Diskussion in Deutschland ist vor allem die Begründung des Urteils:
  • Seine Grundlage ist das First Amendment, der erste Paragraph der Verfassungszusätze, die als Bill of Rights bezeichnet werden, des Katalogs der Grundrechte. Er verbietet Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung; die amerikanische Rechtsprechung interpretiert das als Recht auf freien Zugang zu Informationen und Medien.

    In allen Paragraphen des Bill of Rights sind die Grundrechte identisch mit Verboten, die sich an den Kongreß richten: Er darf bestimmte Gesetze nicht beschließen; hier also diesen freien Zugang nicht per Gesetz einschränken. Das sollte man sich in Anbetracht der wachsenden Neigung in Deutschland vor Augen halten, die Grundrechte nicht als Einschränkungen staatlichen Handelns zu interpretieren, sondern im Gegenteil als Auftrag an den Staat, zum Wohl "seiner" Bürger in bestimmter Weise tätig zu werden; etwa, indem er ihre "allgemeine Gleichstellung" durchsetzt.

  • Interessant ist zweitens die Hervorhebung des Elternrechts in der Entscheidung des Supreme Court: Ob die Kinder Zugang zu solchen Spielen haben, hat nicht der Staat zu entscheiden, sondern es liegt in der Verantwortung der Eltern. Der Staat darf sie allenfalls dabei unterstützen; aber - argumentieren die Richter - das ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Auch unter diesem Aspekt ist das Urteil für uns Deutsche nachgerade ein Lehrstück in liberalem Staatsverständnis. Bei einschlägigen Diskussionen in Deutschland hat man oft den Eindruck, daß die Erziehung der Kinder als Sache des Staats angesehen wird, nicht ihrer Eltern.

    Die Entscheidung fiel mit einem Stimmenverhältnis von 7:2 sehr deutlich aus. Einer der beiden Richter, die gegen eine Aufhebung des kalifornischen Gesetzes votierten, Stephen Breyer, begründete seine abweichende Meinung damit, daß es nicht logisch sei ("makes no sense"), Kindern den Zugang zu Pornografie zu verbieten, ihnen aber den Zugang zu Killerspielen zu erlauben. Auch das ist eine Überlegung wert.

    In der AP-Meldung heißt es, daß die jetzige Entscheidung in der Tradition einer weiten Auslegung des First Amendment durch das Oberste Bundesgericht stehe. In einem anderen Urteil sei beispielsweise entschieden worden, daß der Staat keine Anti-Kriegs-Demonstrationen bei Begräbnissen gefallener Soldaten verbieten darf.

    Vermutlich wird diese letztere Entscheidung in Deutschland - vor allem bei Linken - auf breite Zustimmung stoßen. Wie kommt es eigentlich, daß dieselben Menschen, die in einem solchen Fall auf der Seite der Freiheit stehen, bei Killerspielen oft für Unfreiheit eintreten? Der Supreme Court ist da augenscheinlich konsistenter in seinen Auffassungen.
    Zettel



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