"Parität erscheint mir logisch"
- Bundeskanzlerin Angela Merkel
Kommentar:
Rot-Rot-Grün hat es also in Brandenburg vollbracht. Die (formal in der Opposition befindlichen) Grünen haben ein Gesetz zur Abschaffung freier Wahlen und Einführung einer ständestaatlichen Republik eingebracht, Rot-Rot hat es in modifizierter Form verabschiedet. Gemäß des neuen Wahlrechtes müssen die Parteien nun zwei Listen aufstellen: Eine für Frauen und eine für Männer. Aus diesen beiden Listen müssen dann nach dem Reißverschlussprinzip die Listenvorschläge der Parteien zusammengesetzt werden. Das verstößt zwar Eklatant gegen unabänderbare Verfassungsprinzipien, insbesondere die Freiheit der Wahl, was aber nicht heißt, dass es auch für verfassungswidrig erklärt wird. Dass die Wahlberechtigten in Identitätsgruppen eingeteilt werden, die jeweils ihre eigenen Vertreter haben (gemeint ist hier nicht die Einteilung nach Wohnort, also in Wahlkreise), ist zwar ständestaatlich (also dem Austrofaschismus verwandt), aber kann mit der notwendigen Sophisterei und dem Betreiben von Begründungsfindung anstelle von Rechtsfindung beiseite geschoben werden. Damit muss man rechnen, denn ein solcher Vorstoß kommt erst, nachdem man sich gute Chancen ausmahlt, die notwendigen Verbündeten in den entscheidenden Institutionen zu haben.
Man wird Gleichberechtigung mit Gleichstellung verwechseln aus dem nachträglich ins Grundgesetz eingefügten Auftrag zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung einen Auftrag zur Gleichstellung herauslesen, daraufhin den angeblichen Auftrag zur Gleichstellung gegen die unabänderbaren Verfassungsgrundsätze abwägen, um aus der weiblichen Mehrheit unter den Wahlberechtigten ein legitimes Interesse an einer mindestens fünfzigprozentigen Repräsentation im Parlament logisch zu folgern, da sonst einer so großen Identitätsgruppe ihre kollektive Ergebnisgleichheit verweigert wird, welche das Interesse an unabänderbaren Verfassungsgrundsätzen überwiegt.
Das bei der Beschlussfassung der Verfassungsänderung zugesichert wurde, der Auftrag zur Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung sei kein Auftrag zur Gleichstellung und Erlaube auch keine Quoten, weiß kaum jemand und muss auch der breiten Öffentlichkeit nicht in Erinnerung gerufen werden, insbesondere wenn Universitäten und Medien mitmachen.
Das nachträgliche Änderungen des Grundgesetzes keine unabänderbaren Verfassungsgrundsätze einschränken können, kann man wegschwafeln.
Das nicht jedes Mitglied einer Identitätsgruppe diese Vertritt oder autorisiert wäre in ihrem Namen zu sprechen, das heißt die Gruppe nicht repräsentieren kann, sofern nicht aus freien demokratischen Wahlen hervorgegangen, umgekehrt aber auch ein Mitglied einer ganz anderen Gruppe als Repräsentant durch freie Wahl autorisiert werden kann, wird genauso ignoriert werden, wie die Ironie, das man Frauen offenbar zwingen muss, die von den Grünen gewünschte Mindestzahl an Frauen als ihre Repräsentanten zu wählen, weil die weibliche Mehrheit unter den Wählern in der Wahlkabine bei der geheimen Stimmabgabe nicht das grüne Wunschwahlergebnis liefert.
Bezeichnend ist aber die Entwicklung, die mich in meinem Vertrauen in die Standhaftigkeit etablierter Institutionen erschüttert hat, weshalb ich auch jetzt nicht überrascht wäre, wenn das brandenburgische Verfassungsgericht und vielleicht auch das Bundesverfassungsgericht die Änderung absegnet:
Das bei der Beschlussfassung der Verfassungsänderung zugesichert wurde, der Auftrag zur Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung sei kein Auftrag zur Gleichstellung und Erlaube auch keine Quoten, weiß kaum jemand und muss auch der breiten Öffentlichkeit nicht in Erinnerung gerufen werden, insbesondere wenn Universitäten und Medien mitmachen.
Das nachträgliche Änderungen des Grundgesetzes keine unabänderbaren Verfassungsgrundsätze einschränken können, kann man wegschwafeln.
Das nicht jedes Mitglied einer Identitätsgruppe diese Vertritt oder autorisiert wäre in ihrem Namen zu sprechen, das heißt die Gruppe nicht repräsentieren kann, sofern nicht aus freien demokratischen Wahlen hervorgegangen, umgekehrt aber auch ein Mitglied einer ganz anderen Gruppe als Repräsentant durch freie Wahl autorisiert werden kann, wird genauso ignoriert werden, wie die Ironie, das man Frauen offenbar zwingen muss, die von den Grünen gewünschte Mindestzahl an Frauen als ihre Repräsentanten zu wählen, weil die weibliche Mehrheit unter den Wählern in der Wahlkabine bei der geheimen Stimmabgabe nicht das grüne Wunschwahlergebnis liefert.
Bezeichnend ist aber die Entwicklung, die mich in meinem Vertrauen in die Standhaftigkeit etablierter Institutionen erschüttert hat, weshalb ich auch jetzt nicht überrascht wäre, wenn das brandenburgische Verfassungsgericht und vielleicht auch das Bundesverfassungsgericht die Änderung absegnet:
- Zuerst wird die Frauenquote in einigen Parteien eingeführt. Es gibt schon hier verfassungsrechtliche Bedenken, aber die werden mit dem Versprechen, es sei nur eine zeitlich befristete Maßnahme, bis eine höhere Beteiligung von Frauen in der Politik sich von selber einstelle und erhalte, in Kombination mit dem Hinweiß auf die Autonomie der Parteien beiseite gewischt.
- Dann wird aus der temporären Maßnahme eine permanente Institution (die Utopie, mit deren Eintreten die befristete Maßnahme auslaufen soll, tritt schließlich nie ein).
- Und plötzlich ist es angeblich ein verfassungsrechtliches Gebot, es allen Parteien aufzuzwingen und meinungsbildende sowie einflussreiche Institutionen sind entweder von Unterstützern dieser Uminterpretation dominiert (etablierte Medien, Universitäten) oder aber haben an entscheidenden Schlüsselpositionen mit Unterstützern und Sympathisanten zu kämpfen: Die Union als ehemalige Volkspartei in Form von Angela Merkel, Kramp-Karrenbauer und der Frauenunion und die Verfassungserichte z.B. in Form einer linken Schriftstellerin, die schon Jahre nichts mehr mit ihrem Jurastudium angefangen hat und jetzt in eines der höchsten Richterämter Brandenburgs katapultiert wurde. Entscheidend wird der Druck und Einfluss der Progressiven auf die Verfassungsgerichte und hier auch auf die formal konservativen Richter sein. Dies ist aber langfristig nur eine Funktion der andere genanten Institutionen (Medien, Universitäten, Union als Volkspartei und politischer Arm des bürgerlichen Lagers).
Wie ist das möglich?
Dazu vielleicht in einem zukünftigen Artikel mehr. An dieser Stelle ist nur wichtig, das es so ist. Und es ist nicht das erste mal, dass mir dieses progressive Muster auffällt. Die Angst der Progressiven, die reaktionäre Rechte könnte dieses Muster kopieren und selber anwenden, kommt nicht von ungefähr.
Bleibt zum Abschluss nur noch die Feststellung, dass es unter den etablierten Parteien nur noch eine - nochmals in Worten: eine einzige - Partei gibt, die noch ohne wenn und aber hinter dem Grundgesetz samt seines Kernes, der freien demokratischen Grundordnung, steht: Die FDP.
Von den Grünen geht der letzte Coup ganz offiziell und formal aus. Linke und SPD machen freudig mit (und hätten das auch im Zweifel selber eingebracht). Die Union stimmte zwar in Brandenburg dagegen, aber im Bund hat man Merkel und ihre Nachfolgerin installiert und die Frauenunion möchte weniger Konkurrenzdruck für ihre Karierepolitikerinnen (die Frauenplätze sind weniger umkämpft als die Männerplätze und auch wenn
Womit wir dann auch bei der letzten relevanten Partei im deutschen Parteienspektrum sind. Die AfD ist zwar auf der einen Seite sicherlich über jeden Verdacht erhaben, den Ständestaat in grün zu befürworten und hat selbstverständlich gegen das neue Wahlrecht gestimmt sowie die (zutreffenden) verfassungsrechtlichen Argumente vorgetragen. Aber eine Partei, die den Höcke-Flügel duldet und sich sogar von ihm treiben (um nicht zu sagen reiten) lässt, ist selber keine Stütze der Verfassungsprinzipien, die man nun vor lauter Schreck, da einem links-grün mal wieder mit dem Schleifen der FDGO zuvorgekommen ist, für sich in Anspruch nimmt.
Bleibt nur die FDP. Die ist übrigens im brandenburgischen Landtag nicht vertreten. In dem sitzt also nur noch eine demokratische Partei, die CDU, und die wackelt.
Techniknörgler
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