18. April 2016

Anmerkungen zum Waffenrecht

Es gehört zu den mantrahaften Reaktionen auf Anschläge wie in Paris oder Brüssel, ein strengeres Waffenrecht zu fordern. Daß bei solchen Anschlägen fast immer illegale Waffen zum Einsatz kommen, ficht die solcherart Argumentierenden nicht an. Dabei ist die Idee, die Probleme, die von den Besitzern illegaler Waffen ausgehen, durch einen restriktiveren Umgang mit legalen Waffen lösen zu wollen etwa so logisch wie wenn ein deutscher Justizminister meinte, massenhaften sexuellen Übergriffen durch ein Verbot.... herrje.
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Mal ein paar Zahlen zum Thema. Etwa 10 Millionen legalen Waffen in Deutschland stehen schätzungsweise 20 Millionen illegale Waffen gegenüber. Durch all diese Waffen zusammen sind im Jahr 2013 54 Menschen zu Tode gekommen (in diese Zahl gehen ausschließlich Fälle mit Fremdverschulden ein; Suizide sind hier nicht aufgeführt), davon 27, also etwa die Hälfte, durch legal registrierte Waffen. Das heißt, daß in der Statistik zu Todesfällen Schußwaffen, obwohl mehr als reichlich vorhanden, nur eine untergeordnete Rolle spielen. Es bedeutet ferner, daß die allermeisten Besitzer selbst illegaler Schußwaffen damit wohl nichts Böses im Schilde führen.

Umgekehrt gab es im Jahr 2014 knapp 3000 Fälle von Delikten gegen das Leben, 767.000 Fälle von Rohheitsdelikten (Körperverletzungen, Raub und Feiheitsdelikte) sowie 150.000 Fälle von Einbruch, letztere mit gegenwärtig stark steigender Tendenz. Die Frage nach der "Gefährlichkeit" von Schußwaffen in privater Hand ließe sich seriös  nur beantworten, wenn man die denkbaren und wahrscheinlichen Fälle von Tatverhinderung oder -unterbrechung mitrechnete, die sich für die genannten Verbrechen ergeben könnten, wären die Opfer bewaffnet gewesen (andererseits muß natürlich auch das Risiko einer situativen Eskalation berücksichtigt werden, die erst durch das Vorhandensein von Waffen ausgelöst werden könnte).

Daß die USA mit Blick auf "liberale" Waffengesetze oft als abschreckendes Beispiel genannt werden, ist irreführend. Zwar ist die Zahl der Tötungsdelikte unter Beteiligung von Schußwaffen traditionell deutlich höher als in der Bundesrepublik. Jedoch ist die Mordrate im Großraum Chicago, wo besonders restriktive Waffengesetze gelten, eine der höchsten in den Staaten und deutlich höher als im diesbezüglich liberaleren New York.  Eine seit Jahren bei null verharrende Gewaltkriminalität gibt es dagegen in Kennesaw/Georgia, wo die Bürger seit den frühen 80er Jahren des letzten Jahrhunderts zum Besitz einer Waffe gesetzlich verpflichtet sind: die Bürger knallen sich erkennbar nicht massenhaft gegenseitig ab, und Verbrecher machen, vermutlich in Kenntnis dieser Tatsache, offensichtlich einen Bogen um die Stadt, die zu den sichersten in den Staaten gehört. 

Insgesamt läßt sich in den USA darüber hinaus ein Trend feststellen, daß die Anzahl der Schußwaffen zwar über die Jahrzehnte deutlich zugenommen, die damit verübten Verbrechen jedoch ebenso deutlich abgenommen haben. Gleiches gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Zwar hat sich die Zahl der Straftaten seit 1971 insgesamt verdreifacht (u. a. natürlich durch die  Wiedervereinigung mit knapp 20 Millionen "Neubürgern", die seit 1995 in die Statistik eingehen), jedoch sank der Schußwaffenmißbrauch im gleichen Zeitraum um fast zwei Drittel. Es gibt also einen deutlich negativen(!) korrelativen Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Schußwaffen und deren mißbräuchlichen Einsatz in beiden Ländern. Das stets zu hörende Mantra, daß mehr Schußwaffen automatisch auch mehr Tote bedeuteten, kann  so nicht aufrechterhalten werden. Auch die Verschärfung des deutschen Waffenrechtes aus dem Jahr 2003 scheint für diesen Trend keinerlei Bedeutung, weder negativ noch positiv, gehabt zu haben.

In Israel hat der Anschlag in einer Synagoge, von deutschen Medien wenig beachtet, zu einer Liberalisierung der dortigen Waffengesetze geführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, schneller auf Anschläge, wie sie momentan insbesondere unter Verwendung von Stichwaffen das Land überziehen, reagieren zu können, und das in den ersten Fällen mit Erfolg. Diese Menschen leben noch, weil ein Mitbürger bewaffnet gewesen ist, und solche Fälle müssen den Fällen, in denen Menschen Opfer von Gewaltkriminalität unter Verwendung von Schußwaffen werden, gegenübergestellt werden. Andernfalls könnte man letztlich auch gegen Blinddarm-Operationen argumentieren, weil es hier das unbestreitbare statistische Risiko eines Narkoseschadens gibt, womit wir wohl wieder bei der Qualität der Inferenzen eines Heiko Maas wären...

Man kann also durchaus argumentieren, daß ein liberaleres Waffenrecht zu größerer innerer Sicherheit führen kann, nicht zuletzt durch die ebenso einfache wie unbestreitbare Logik der Abschreckung. Das hat allerdings zur Voraussetzung, daß der Staat seinen Bürgern ein Minimum an Vertrauen entgegen bringt, wie das in den USA mit seiner in vielen Bundesstaaten geltenden "Stand on your ground"-Regel oder in Israel offensichtlich der Fall ist.

In Deutschland jedoch, wo Straftäter zuweilen mit einer Milde rechnen können, die für die Angehörigen der Opfer schlicht nicht mehr nachzuvollziehen ist, kann der Rechtsstaat zu einer bemerkenswerten Härte und Gnadenlosigkeit greifen, wenn er sein  Gewaltmonopol durch wehrhafte Bürger in Frage gestellt sieht.


Andreas  Döding

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