5. Juni 2016

Weibliches Recht ? Um Himmelswillen.

Ein nicht ganz uninteressanter Gastbeitrag von Renate Künast findet sich in der online Ausage der FAZ. Interessant deswegen, weil er ziemlich gut die Problematik ausdrückt, wenn grüne Wertvorstellungen und Ideen mit der Realität kollidieren und wie dieser Konflikt im Zweifelsfall aufzulösen ist. Und es ist erschreckend, dass die Möglichkeit besteht, dass diese Denkweise mehr und mehr der deutschen Staatsräson entspricht. Doch der Reihe nach.

Worum geht es in dem Artikel? Nun, Frau Künast macht sich Gedanken um das Sexualstrafrecht, ausgehend von einem übergriffigen Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit, der ihrer Meinung nach nicht hart genug bestraft wurde (die Nuance, dass Frau Künast (Volljuristin!) hier einen Freispruch mit einer nur teilweise erfolgreichen Anklage verwechselt, soll an dieser Stelle mal aussen vor gelassen werden. Es genügt an dieser Stelle festzustellen, dass der Mann nicht besonders hart bestraft wurde.)
Sie arbeitet dann für sich das Problem heraus, dass das Strafrecht, und damit eben auch das Sexualstrafrecht, von "Männern" stammt und deshalb halt fehlerhaft ist und dringend ergänzt werden müsse. Illustriert wird der Ansatz mit der Formulierung "Nein heisst nein". Schön griffig. Nur was bedeutet das am Ende ? 
Die besagte, im Beispiel erwähnte Frau, die Opfer des Angestellten der Arbeitsagentur wurde, würde nach ihrer Leseart gar nicht zustimmungsfähig sein. Denn natürlich ist sie von diesem Mitarbeiter abhängig. Wie auch viele Ehefrauen von ihren Ehemännern. Und Angestellte von ihren Chefs. Nach konsequenter Durchführung des "Künast Ansatzes" wäre demnächst nahezu jeder sexuelle Akt, der zwischen einem Chef und einem Untergebenen stattfindet, als Vergewaltigung (oder was immer sie sich dann für einen Begriff ausdenkt) strafbar. Und auch unabhängig(!) davon, ob von dem Opfer gewünscht oder nicht. Sie (oder in seltenen Fällen vielleicht auch er, Frau Künast äussert sich ja dazu nicht, man bekommt allerdings den Eindruck als sei das Problem in ihren Augen rein einem Geschlecht zuzuordnen) ist gar nicht zustimmungsfähig. Jede Ehefrau, die nach einer Scheidung (beispielsweise durch einen Ehevertrag) deutlich schlechter gestellt wäre, wäre gar nicht mehr zustimmungsfähig zu sexuellen Handlungen mit ihrem Mann. 
Mann kann das Sexualstrafrecht so definieren, aber es erscheint nicht nur ein bischen lebensfremd. Nicht nur das man zunehmend zu dem auch schon reichlich seltsamen Ansatz kommt, wie man ihn inzwischen an amerikanischen Hochschulen findet, dass man alle paar Minuten nachfragen soll, ob die Fortsetzung der Handlung noch gewünscht ist, nein, man muss auch tunlichst vermeiden irgendwelche Abhängigkeiten von Sexualpartnern zu schaffen oder von vorneherein zu haben. Das Gesetz zum Missbrauch von Schutzbefohlenen wird auf alle ausgedehnt, die in irgendeiner Form eine Abhängigkeit aufweisen. 
Das hat am Ende nix mit männlich oder weiblich zu tun, dass ist einfach nur dumm. Das Bauchgefühl von Frau Künast sagt, dass der oben erwähnte Mitarbeiter hart bestraft werden muss, also muss man Rechtsgrundlagen schaffen, egal wie weltfremd die sind. Aber als ob das alleine nicht schon dumm genug ist, wird die ganze Denke mit folgenden Zeilen dann endgültig klar:
Was eine Verbesserung der Rechtslage für konkrete Auswirkungen haben wird, wird man sehen. Es gab nach der bisherigen Rechtslage Fehlurteile und es wird sie auch künftig geben. Natürlich bleibt die Beweisbarkeit das Problem. Doch kann dies nicht die Begründung dafür sein, alles so zu belassen, wie es jetzt ist.
Man kanns auch anders ausdrücken: Was für Folgen ein Gesetz hat, sieht man dann. Eventuelle Schäden sind dann halt Kollateralschäden. Wir gucken mal was raus kommt, warum auch vorher drüber nachdenken? Noch schöner ist aber der Abschluss. Die Realität steht dem Gesetz entgegen. Aber das ist doch kein Grund nichts zu tun. Das ist eiskalt die Position, die etliche, wenn nicht die meisten grünen Vorzeigeprojekte, von Solarkraftförderung bis zum Antidiskriminierungsgesetz, aufweisen. Es spielt keine Rolle, dass sie in der Realität nicht funktionieren, die Realität ist nicht der Maßstab. Entscheidend ist, dass man etwas getan hat, was irgendwie "grün" ist. Wirkung ist nicht wichtig, Schäden sind irrelevant. An der Stelle sollte man vielleicht auch mal in Perspektive setzen was der Vorwurf einer Sexualstraftat in der Praxis bedeutet. In vielen Fällen nicht weniger als die Vernichtung der bis dato gekannten Existenz. Und zwar völlig (!) unabhängig davon, ob es zu einem Schuldspruch oder auch nur zu einer Anklage kommt. Der Vorwurf alleine ist vollkommen genügend. Davon mal ab würde ich mir auch keine Illusionen machen, was als nächstes kommt. Frau Künast möchte das Leute (besser: Männer) bestraft werden. Wenn das durch das Gesetz aufgrund der Beweisproblematik nicht passiert, muss zwangsnotwendig als nächstes die Forderung kommen, die Beweisproblematil neu zu regeln. Wenn schon in ihrem Artikel pemanent auf das Eigentumsrecht verwiesen wird, und man bedenkt, dass es im Zivilrecht durchaus das Prinzip der Beweislastumkehr gibt, warum nicht auch hier?
Das also ist am Ende "weibliches" Recht. Vielleicht bin ich zu männlich dafür, aber es erscheint mir eine Horrorvorstellung in einem Land zu leben, wo solche Gesetz gemacht werden.
Zwei kleine Nachbemerkungen: Zum einen muss man sagen das Frau Künast, im Unterschied zur breiten Mehrheit der Grünen, sogar ein erfolgreich abgeschlossenes Studium hinter sich hat, sie ist Volljuristin und sollte sich der Wirkungen des Strafrechtes durchaus bewusst sein. Auch was falsche Verdächtigungen bei Unschuldigen anrichten (aber wen juckts, wen es um die richtige Sache geht?).
Zum anderen, ich finde es absurd, geradezu grotesk, dass angesichts dessen, dass wir tatsächlich derzeit und in diesem Jahr (!) in Deutschland zunehemende sexuelle Gewalt erleben, und zwar nicht von der hier beschriebenen Sorte, sondern von der brutal attackierenden, verletzenden und direkten Art, diesem Umstand nicht einmal in einem Halbsatz Rechnung getragen wird. Natürlich verträgt es sich nicht mit den Multi-Kulti Einwanderungsparadigmen, die Frau Künast ja auch gerne hochhält, aber ich finde die Bedrohung, die von agressiven Gruppen nicht zivilisierter Männer ausgeht, deutlich dramatischer als die Problematik, die Frau Künast hier konstruiert. Solche Gruppen lachen sich über solche Gesetze übrigens tot. 


Llarian

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