Die SPD hat eine Idee, wie man das Asylverfahren entlasten könnte. Wie die "Rheinische Post" mitteilt, sollen Einwanderer aus dem "Westbalkan" Arbeitsvisa erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben, "der ein Einkommen oberhalb des Mindestlohns (1460 Euro brutto im Monat) sichert und nach Tarif oder branchenüblich bezahlt werden". So steht es in einem "Eckpunkte-Papier", das die Ministerpräsidenten und der Bundesvorsitzende am 3.8. beschlossen haben. (Rheinische Post, 6.8.2015)
Kann man sicher machen. Nur müsste sich im besagten Westbalkan erst einmal herumsprechen, dass es diese Möglichkeit gibt, sonst kommen die Leute her und stellen trotzdem einen Asylantrag. Wenn man freilich solches kommunizieren kann, dann könnte man stattdessen ebensogut klarstellen, dass Asylanträge keine nennenswerte Chance haben und die Bewerber über kurz oder lang zurückgeschickt werden. Auch auf diese Weise läßt sich die Zahl der Asylanträge senken.
Und das geschieht ja auch bereits: zum Beispiel ist die Zahl der Kosovaren, die Asyl beantragen, seit Jahresanfang drastisch gesunken, während die Zahl der Albaner stark gestiegen ist. Wie es scheint, grasen die Fluchthelfer nach und nach die Täler der Ahnungslosen ab - woraus folgt, dass sich der große Ansturm der Arbeitsmigranten in einiger Zeit legen dürfte, solange bis genügend junge Ahnungslose nachgewachsen sind. (vgl. BMI, 13.7.2015)
Mit diesem Einwand erledigt sich allerdings die sozialdemokratische Idee noch nicht, und zwar aus zwei Gründen:
1. kommt zwar fast die Hälfte der Asylbewerber aus dem Balkan, und damit aus Ländern, in die man die abgelehnten Bewerber leicht zurückschicken kann, bei vielen anderen Herkunftsländern geht das jedoch nicht oder geht nicht an. Einwanderer aus solchen Ländern würden dann immer noch durch ein meist aussichtsloses Asylverfahren hindurchgehen.
Man kann niemanden daran hindern, einen Asylantrag zu stellen, und wenn er gestellt ist, muss er auch bearbeitet werden. Wenn man also unberechtigte Anträge gar nicht erst haben will, bleibt kaum anderes übrig, als den Einwanderern ein Angebot zu machen, für den Fall, dass sie auf das Asylverfahren verzichten. Zum Beispiel eine Arbeitserlaubnis.
Diese Chance hätten dann freilich auch die Arbeitssuchenden aus dem Balkan, womit der SPD-Eckpunkt wieder im Spiel wäre.
2. gibt es keinen triftigen Grund, überhaupt jemanden zurückzuschicken, der hierzulande Arbeit findet.
Schon nach jetziger Rechtslage bekommen Personen Arbeitsvisa, die in "Mangelberufen" ausgebildet sind, wobei das Bundesjustizministerum entscheidet, was ein solcher Mangelberuf ist. (Siehe §2(2) Beschäftigungsverordnung.) Ohne Zweifel weiß das Ministerium gut bescheid. Viel genauer wissen jedoch die Unternehmen, wo sie einen Arbeitskräftemangel haben. Daher ist der Arbeitsvertrag ein viel präziseres Insrument für die Steuerung der Einwanderung als so eine amtliche Liste von Berufen.
Ein konstruktiver Vorschlag also, den sich die Genossen da ausgedacht haben. Nur mit dem Mindestlohngesetz haben sich die Einwanderungsfreunde ins eigene Knie geschossen. Wenn wir zur Lösung der akuten Asylantragskrise über die Aussetzung von Gesetzen nachdenken (siehe FAZ, 2.8.2015), ließe sich freilich auch dieses in den Blick nehmen.
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