12. September 2016

Kurioses kurz kommentiert: Ist die Monarchie der Ausweg?

Der Verfasser dieser Zeilen glaubt ja gewöhnlich nicht daran, dass es mehr Dinge zwischen Himmel und Erde gibt, als ihn seine Schulweisheit lehrt. Aber mittlerweile möchte er nicht mehr ausschließen, dass der große Kaiser in seinem hundertsten Todesjahr mit homerischem Gelächter auf die Nachkommen seiner Untertanen herabschaut: Die Stichwahl zum österreichischen Bundespräsidenten wird wohl verschoben werden - wegen funktionsuntüchtiger Klebestreifen auf den Wahlkarten. Dies ist in rechtlicher Hinsicht keineswegs unproblematisch.
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Kommentar: In einer Erbmonarchie würde so etwas nicht passieren. Doch in unserem Nachbarland Österreich, dem ja gerne ein gewisser passéisme (französisch für: Vergangenheitsseligkeit) unterstellt wird, stehen der Wiedereinführung des Kaisertums erhebliche verfassungsrechtliche Hürden entgegen.

Gemäß Artikel 1 Satz 1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist Österreich eine demokratische Republik. Sohin verankert diese Norm das republikanische Grundprinzip. Dies bedeutet die Abkehr vom Kaisertum. Eine Wiedereinführung der Monarchie könnte nur durch eine sogenannte Gesamtänderung der Bundesverfassung erfolgen, für welche ein positives Volksabstimmungsergebnis eine Voraussetzung wäre (Artikel 44 Absatz 3 B-VG). Auch das Habsburgergesetz müsste im Falle einer Reinthronisierung des wohl alleine in Frage kommenden Herrschergeschlechts aufgehoben werden.

Im Fernsehen bestehen solche Bedenken freilich nicht. Da regiert Robert Heinrich I. zum Vergnügen seiner GIS-tributpflichtigen Untertanen mit der ihm eigenen Nonchalance.

In Bayern ist Georg Lohmeiers Diktum: "Mia brauch’ ma koan Kini, aba scheena waars scho" (Übersetzung im Link) ein geflügeltes Wort. Gilt dasselbe mutatis mutandis auch für Österreich?

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Noricus

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