Der
Verfasser dieser Zeilen ist ein karnevalistischer Analphabet: Mit Erstaunen
nimmt er zur Kenntnis, dass sowohl in den Elferräten des rheinischen Fasteleers
als auch beim Stockacher Narrengericht Männer mit lustigen Kopfbedeckungen
einer Veranstaltung präsidieren, in der Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
Wie jedem, der nicht so klug war, sich in diesen Tagen totale Medienabstinenz zu verordnen, kaum entgangen sein kann, ereignete sich nicht nur beim Auftritt des Komikers (beziehungsweise auf Neuhochdeutsch: Comedians) Bernd Stelter in Köln ein – aus der Fernsehaufzeichnung herausgeschnittener, aber auf Twitter noch zu verfolgender – Eklat, nein, auch die bei der Show in der Domstadt veräppelte Doppelnamenträgerin wurde für ihre Verteidigungsrede vor dem „grobgünstigen“, in dem Ort im Dunstkreis des Bodensees tagenden Tribunal heftig kritisiert. Stein des Anstoßes war eine Äußerung, die als das dritte Geschlecht beziehungsweise als die nicht binär männlich/weiblich definierte Personengruppe beleidigend angesehen wurde.
Genutzt hat der „Beklagten“ (konsequent zwischen
Straf- und Zivilrecht zu unterscheiden scheint mir dieses Narrengericht nicht,
aber das war anno 1351 auch noch nicht Usus) ihr flammendes Plädoyer offenbar nicht:
Sie wurde in zwei von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen und zur Leistung von drei Eimern Wein verurteilt. Zum Vergleich: Ihr Rivale Friedrich Merz kam
im Jahr 2004 mit einem geringeren Strafmaß (zwei Eimer Wein) davon. Und Maxi-Merkel
wurde 2001 zwar in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen (recht so!), aber
lediglich zu 1,5 Eimern Wein plus einem Eimer Verzugszinsen verdonnert. Da kann
ich doch nur brüllen: Kuscheljustiz!
Wie jedem, der nicht so klug war, sich in diesen Tagen totale Medienabstinenz zu verordnen, kaum entgangen sein kann, ereignete sich nicht nur beim Auftritt des Komikers (beziehungsweise auf Neuhochdeutsch: Comedians) Bernd Stelter in Köln ein – aus der Fernsehaufzeichnung herausgeschnittener, aber auf Twitter noch zu verfolgender – Eklat, nein, auch die bei der Show in der Domstadt veräppelte Doppelnamenträgerin wurde für ihre Verteidigungsrede vor dem „grobgünstigen“, in dem Ort im Dunstkreis des Bodensees tagenden Tribunal heftig kritisiert. Stein des Anstoßes war eine Äußerung, die als das dritte Geschlecht beziehungsweise als die nicht binär männlich/weiblich definierte Personengruppe beleidigend angesehen wurde.
Weil
man ja weder über Bücher, die man nicht gelesen hat, noch über Reden, denen man
nicht gelauscht hat, urteilen sollte, hat der endunterfertigte Autor in
heldenhafter Selbstüberwindung die Last auf sich genommen, die knappe halbe
Stunde des Vortrages der CDU-Vorsitzenden in toto anzusehen und anzuhören. Und
siehe da: Neben reichlich abgestandener, aber publikumswirksamer Männer-Verspottung
gelang der Saarländerin doch auch eine Handvoll eher pfiffiger Pointen. Die im
politischen Alltag meist sehr dröge wirkende Annegret Kramp-Karrenbauer hat
mich (was vielleicht auch meinen äußerst geringen Erwartungen geschuldet war)
rhetorisch und komödiantisch positiv überrascht.
Noricus
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