14. März 2015

Neo–Kolonialismus

Bei einem schrecklichen Brandunglück starben 250 Menschen. Die eigentliche Ursache ist ungeklärt, angeblich handelte es sich um Brandstiftung. Sehr wahrscheinlich war es aber mangelhafter Brandschutz im Gebäude, der zu dieser hohen Opferzahl beigetragen hat.

Die Opfer bzw. ihre Hinterbliebenen klagen nun auf Schadenersatz. Das ist normal und verständlich. Aber sie klagen nicht gegen den Eigentümer des Gebäudes und den Betreiber der dort tätigen Textilfabrik. Sondern sie klagen gegen einen Kunden dieser Fabrik. Das ist ungewöhnlich.

Genauer gesagt klagen auch gar nicht die Opfer, sondern die Klage wird von europäischen Gruppen organisiert. Es geht wahrscheinlich auch nicht wirklich um Schadenersatz. Die Forderung von 30.000 € pro Opfer ist eher bescheiden, die Chancen des Gerichtsprozesses sind noch bescheidener.
Es geht wohl in erster Linie um ein öffentlichkeitswirksames Signal: Die klagenden Gruppen sehen die deutschen Textilvermarkter als Verantwortliche, die für bessere Produktionsbedingungen in Pakistan sorgen sollen.
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Das trifft hierzulande auf große Sympathie. Die Opfer sind nach deutschen Maßstäben bitterarme Menschen, und die Arbeitsbedingungen in Pakistan sind nach deutschen Maßstäben extrem hart. Und 250 Brandopfer sind eine Katastrophe, die automatisch zu Mitgefühl und Empörung führt.

Trotzdem ist diese Klage nicht nur juristisch wenig fundiert, sondern auch moralisch zweifelhaft. Sie steht in der geistigen Tradition des europäischen Kolonialismus. Nicht die lokalen Fabrikbesitzer oder Aufsichtsbehörden sollen verantwortlich sein für die Arbeitsbedingungen und die Sicherheitsstandards, sondern deutsche Kunden.
Nicht die pakistanischen Brandschutzgesetze sollen in Karatschi gelten, sondern die deutschen.

Im Sinne der Kläger müßten die deutschen Kunden eigentlich vor Ort einen Gouverneur installieren, der die staatliche Verwaltung ersetzt. Der die Produktionsstätten regelmäßig inspiziert, der sich die Unterlagen über Arbeitszeit und Bezahlung zur Kontrolle und Genehmigung vorlegen läßt. Der Sanktionen verhängt, wenn jemand gegen die deutschen Regeln verstößt.

Die Kläger und ihre deutschen Sympathisanten trauen den Pakistanern nicht zu, Mißstände in ihrem eigenen Land selber zu beheben, ohne deutsche Intervention.
In jedem anderen Kontext würde man das Rassismus nennen.
R.A.

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