Wie für viele öffentliche Strukturen in Deutschland, so gab es auch für den Rundfunk nach Ende des zweiten Weltkrieges eine Stunde Null, von der an der Rundfunk quasi gänzlich neu aufgebaut werden musste. Es war klar, dass die gleichgeschalteten, von den Nazis kontrollierten und durchsetzten Medien gegen etwas gänzlich neues ersetzt werden mussten.
Natürlich bestanden noch technische Einrichtungen, die schnellsmöglich von den Alliierten besetzt und übernommen wurden, denn organisatorisch und inhaltlich war ein Neuanfang notwendig. Nach ursprünglicher Planung sollte das Programm nach der Übernahme zu Beginn ausschließlich von Radio Luxemburg mit eingestreuten Programmbeiträgen der BCC und Voice-of-America produziert werden, doch die zuständigen Rundfunktrupps der Alliierten begannen sofort damit – eigenständig – selbst produzierte Beiträge zu erstellen. Ein fertig ausgearbeiteter Plan zum Wiederaufbau des Rundfunks in Deutschland bestand zuerst nicht, einen solchen gab es lediglich für die Neugestaltung der Presselandschaft, wobei auch hier jede Besatzungszone eine etwas andere Strategie verfolgte. Die zur damaligen Zeit wichtigste Regelung, sowohl für die Presse, als auch für den Rundfunk, war jedoch der Ausschluss und das Berufsverbot für Journalisten und Redakteure, die zwischen 1933 und der Kapitulation 1945 in Deutschland tätig waren, von Ausnahmen abgesehen. Wer am gleichgeschalteten Rundfunk der Nazis beteiligt war, sollte nicht direkt wieder die Medien unterwandern dürfen. Zumal regimetreue Journalisten vorher ohne Unterbrechung Berufserfahrung sammeln und auffrischen konnten, während Regimegegner, wenn sie nicht ins Exil gingen, eine Zwangspause einlegen mussten.
Natürlich bestanden noch technische Einrichtungen, die schnellsmöglich von den Alliierten besetzt und übernommen wurden, denn organisatorisch und inhaltlich war ein Neuanfang notwendig. Nach ursprünglicher Planung sollte das Programm nach der Übernahme zu Beginn ausschließlich von Radio Luxemburg mit eingestreuten Programmbeiträgen der BCC und Voice-of-America produziert werden, doch die zuständigen Rundfunktrupps der Alliierten begannen sofort damit – eigenständig – selbst produzierte Beiträge zu erstellen. Ein fertig ausgearbeiteter Plan zum Wiederaufbau des Rundfunks in Deutschland bestand zuerst nicht, einen solchen gab es lediglich für die Neugestaltung der Presselandschaft, wobei auch hier jede Besatzungszone eine etwas andere Strategie verfolgte. Die zur damaligen Zeit wichtigste Regelung, sowohl für die Presse, als auch für den Rundfunk, war jedoch der Ausschluss und das Berufsverbot für Journalisten und Redakteure, die zwischen 1933 und der Kapitulation 1945 in Deutschland tätig waren, von Ausnahmen abgesehen. Wer am gleichgeschalteten Rundfunk der Nazis beteiligt war, sollte nicht direkt wieder die Medien unterwandern dürfen. Zumal regimetreue Journalisten vorher ohne Unterbrechung Berufserfahrung sammeln und auffrischen konnten, während Regimegegner, wenn sie nicht ins Exil gingen, eine Zwangspause einlegen mussten.
Den Briten, die als erste Besatzungsmacht mit der Ausstrahlung eines regelmäßigen Rundfunkprogrammes begannen, ergriffen auch als erstes die Möglichkeit, den Rundfunk zu einer eigenständigen Anstalt mit einem Vollprogramm auszubauen. Es entstand der NWDR, der Nordwestdeutsche Rundfunk. Natürlich orientierten sich die Briten dabei an der BBC.
Während in der sowjetische Besatzungszone der Rundfunk nach sowjetischem Vorbild aufgebaut werden sollte und daher, auch mit der Gründung der DDR, seinen kommunistischen Gang nahm, sollte in den Zonen der Westalliierten ein pluralistischer, demokratischer Rundfunk aufgebaut werden. Ich werde mich im folgenden auf die Entwicklung des Rundfunkes in Westdeutschland und der späteren Bundesrepublik beschränken.
Und diese Entwicklung hält einen – für viele derjenigen, die vom heutigen, deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk enttäuscht sind und die britische BBC als favorisiertes Gegenmodell sehen – vermutlich nicht bewussten Hintergrund parat: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland wurde in der Nachkriegszeit maßgeblich von den Briten geprägt und orientierte sich im Aufbau folglich an all demjenigen, was die Briten an der BBC selber für maßgeblich und entscheidend hielten. Und was die Briten ansonsten als sinnvoll erachtet haben.
Es waren dabei die Briten, welche das Konzept der Finanzierung über Rundfunkbeiträge in die von ihnen entwickelte Struktur einbauten. Der britische Entwurf sah einen starken Verwaltungsrat vor, dessen Mitglieder von allen gesellschaftlich relevanten Gruppen entsendet werden, und der gezielt enormen Einfluss auf das Programm haben sollte. Lediglich der Einfluss der Parteien im Verwaltungsrat wurde erst auf Druck selbiger von den Briten noch einmal ausgeweitet.
Die Amerikaner sahen in ihrer Zone zuerst eine deutlich dezentralere Struktur des Rundfunkes vor, bei der angestrebten Übergabe der Hoheit und Kontrolle über die Sender an die deutsche Seite strebten die Länder allerdings größeren staatlichen Einfluss an, als den Amerikanern akzeptabel erschien. Da es so zu keiner Einigung kam, führte dies letztendlich zu einer Übernahme des von den Briten entwickelten Konzepts auch in der amerikanischen Besatzungszone.
Die Franzosen bauten den Rundfunk in ihrer Zone erst relativ Spät und langsam auf. Zwar waren hier von Anfang an Deutsche maßgeblich beteiligt, eine Übergabe des Rundfunks in deutsche Verantwortung strebten die Franzosen jedoch gar nicht an. Sie wurden dann erst später, im Jahr 1948, als auch die Amerikaner und Briten den von ihnen aufgebauten Rundfunk übergaben, von selbigen gedrängt ihren Ansatz ebenfalls zu übernehmen.
Damit war der Rundfunk in Deutschland weitgehend nach dem Vorbild der Briten eingerichtet wurden: Der Rundfunk finanzierte sich über Rundfunkbeiträge, wie in Großbritannien, und es gibt einflussreiche Verwaltungs- und Rundfunkräte, der in Großbritannien Board of Governors of the BBC genannt wurde. In Großbritannien mögen deren Mitglieder zwar Formal vom britischen Monarchen ernannt werden, doch ist die Idee dahinter und der Aufbau ähnlich. Der Hauptunterschied ist der föderale Aufbau des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der sich aus der föderalen Tradition Deutschlands und seiner Verwaltung in unterschiedlichen Besatzungszonen nach dem Krieg ergab.
Sollte Sie der Ansicht sein, die britische BBC liefere ein qualitativ besseres, sachlicheres und ausgewogeneres Programm als die deutschen Rundfunkanstalten, so mögen Sie damit vielleicht relativ gesehen recht haben. Mit einer anderen Struktur der BBC im Vergleich zum deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk lässt es sich im allgemeinen jedoch nicht erklären. Der Verdacht liegt nahe, dass es an einer anderen politischen Kultur, auch im Umgang mit Andersdenkenden, liegen könnte oder auch der selbstverständlichen Akzeptanz unterschiedlicher Blickwinkel aus unterschiedlichen Perspektiven auf die Welt, und dies nicht nur als oberflächliches, formales Ritual.
Nach Gründung der Bundesrepublik war der Rundfunk grundsätzlich Ländersache, entsprechend wurden die Rundfunkanstalten durch Landesrecht, entweder über Landesgesetze oder Staatsverträge, eingerichtet und ausgestaltet. So wurde beispielsweise der NWDR in den 50er Jahren in der NDR und den WDR aufgeteilt.
Allerdings war diese Kompetenzverteilung zu Anfang noch nicht so eindeutig geklärt wir heute. Die Bundesregierung unter Adenauer versuchte in den 60er Jahren aus dem Grundgesetz die notwendige Kompetenz zu Einrichtung eines eigenen Rundfunkprogramms abzuleiten, welches zum ersten einer Reihe von Rundfunkurteilen des Bundesverfassungsgerichtes führte. Diese Urteile sind wichtig für das in Deutschland etablierte Verständnis von Rundfunkfreiheit und die Gründe die zu seiner Entwicklung führten. Sie geben Einblick in die Gedankenwelt der Befürworter, ihren Umgang mit den geänderte Rahmenbedingungen und sind für ein Verständnis der heutigen rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen, und der medienpolitischen Situation essentiell.
In der nächsten Folge dieser Reihe geht es daher um die medien- und gesellschaftspolitische und rechtliche Rechtfertigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Sollte Sie der Ansicht sein, die britische BBC liefere ein qualitativ besseres, sachlicheres und ausgewogeneres Programm als die deutschen Rundfunkanstalten, so mögen Sie damit vielleicht relativ gesehen recht haben. Mit einer anderen Struktur der BBC im Vergleich zum deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk lässt es sich im allgemeinen jedoch nicht erklären. Der Verdacht liegt nahe, dass es an einer anderen politischen Kultur, auch im Umgang mit Andersdenkenden, liegen könnte oder auch der selbstverständlichen Akzeptanz unterschiedlicher Blickwinkel aus unterschiedlichen Perspektiven auf die Welt, und dies nicht nur als oberflächliches, formales Ritual.
Nach Gründung der Bundesrepublik war der Rundfunk grundsätzlich Ländersache, entsprechend wurden die Rundfunkanstalten durch Landesrecht, entweder über Landesgesetze oder Staatsverträge, eingerichtet und ausgestaltet. So wurde beispielsweise der NWDR in den 50er Jahren in der NDR und den WDR aufgeteilt.
Allerdings war diese Kompetenzverteilung zu Anfang noch nicht so eindeutig geklärt wir heute. Die Bundesregierung unter Adenauer versuchte in den 60er Jahren aus dem Grundgesetz die notwendige Kompetenz zu Einrichtung eines eigenen Rundfunkprogramms abzuleiten, welches zum ersten einer Reihe von Rundfunkurteilen des Bundesverfassungsgerichtes führte. Diese Urteile sind wichtig für das in Deutschland etablierte Verständnis von Rundfunkfreiheit und die Gründe die zu seiner Entwicklung führten. Sie geben Einblick in die Gedankenwelt der Befürworter, ihren Umgang mit den geänderte Rahmenbedingungen und sind für ein Verständnis der heutigen rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen, und der medienpolitischen Situation essentiell.
In der nächsten Folge dieser Reihe geht es daher um die medien- und gesellschaftspolitische und rechtliche Rechtfertigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
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