19. März 2013

Wie der Sozialstaat und die Ökonomie den Feiertagskalender prägen

Deutschland ist bekanntlich das Mekka der organisierten Interessen. Bei erheblich mehr als einer halben Million eingetragenen Vereinen dürfte kaum ein Anliegen denkbar sein, das nicht durch einen Zusammenschluss von Bürgern vertreten und gefördert wird.
Dass in Bayern nicht gerade selten die Brauchtumspflege der Zweck derartiger Verbindungen ist, wird kaum verwundern; dass sich eine Gruppierung allerdings die Wiedereinführung eines abgeschafften Feiertages und die Erhaltung der ihm zugehörigen Traditionen zum Ziel setzt, ist wohl weniger alltäglich. Doch genau diesem Unterfangen hat sich die Königlich Bayerische Josefspartei® verschrieben. Deren Streben richtet sich gemäß § 2 der Satzung zuvörderst darauf,
den Josefstag am 19. März wieder als Feiertag einzuführen und ihn sowohl vor als auch nach der zu erreichenden Einführung als Feiertag gebührend zu begehen bzw. zu feiern.
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Mag auch das Auftreten dieser „Partei“ eher ungewöhnlich und durchaus nicht bierernst anmuten, so kann sie doch eine Liste an Festrednern aufweisen, in der sich allerlei weißblaue Polit- und Kulturprominenz das Mikrofon in die Hand gibt. In diesem Jahr wird sogar Ministerpräsident Horst Seehofer persönlich ans Vortragspult treten. Angesichts dieses Zuspruchs von ganz oben drängt sich die Frage auf, warum der 19. März nicht schon längst wieder in den Feiertagskalender des Freistaats aufgenommen worden ist.
Eine Antwort darauf mag sein, dass Regierung und Legislative ungeachtet aller rhetorischen Solidarisierung in die entgegengesetzte Richtung tendieren: Feiertage werden nicht (wieder)eingeführt, sondern abgeschafft, oder ihre Essenz wird gleichsam verdünnt. Ein Beispiel hierfür ist die in allen Bundesländern außer Sachsen erfolgte Degradierung des Buß- und Bettages im Zusammenhang mit der Finanzierung der Pflegeversicherung. In Bayern besteht an jenem Tag immerhin noch Unterrichtsfreiheit an den Schulen.
Eine ebensolche partielle Feiertagsqualität haben übrigens die Feste der österreichischen Landespatrone: So entfallen heute in den unter dem Schutz des heiligen Josef stehenden Bundesländern Kärnten, Steiermark, Tirol und Vorarlberg die Lehrveranstaltungen an Bildungsstätten bis hin zu den Universitäten, während das Wirtschafts- und Arbeitsleben seinen gewohnten Lauf nimmt.
Auf andere Weise in seiner festivischen Substanz beeinträchtigt ist der in der Alpenrepublik staatsweite Feiertag Mariä Empfängnis (8. Dezember): Die Öffnung der Läden des Einzelhandels wird von § 13a Arbeitsruhegesetz an jenem Tag nämlich gestattet. Wirtschaftlicher Hintergrund dieser eigentümlichen Regelung ist – wenig überraschend – die Verhinderung der Abwanderung österreichischer Kaufkraft ins Weihnachtsgeschäft des benachbarten Auslandes.
Welche Bedeutung dieser Problematik in den Jahren vor der Verabschiedung der besagten Ausnahmebestimmung beigemessen worden war, lässt sich an einer politischen und juristischen Konfrontation zwischen dem seinerzeitigen Salzburger Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer (nicht zu verwechseln mit seinem gleichnamigen Sohn, welcher derzeit die Funktion des Landeshauptmann-Stellvertreters bekleidet) und dem Bundesminister für soziale Verwaltung, Alfred Dallinger, ablesen: Da für den 8. Dezember 1984, einen Samstag, umfangreiche Personen- und Kapitalbewegungen in die Orte des direkt angrenzenden bayerischen Landkreises Berchtesgadener Land zu erwarten standen, erließ Haslauer Anfang November eine Verordnung, welche den Salzburger Geschäftsleuten das Offenhalten der Läden an Mariä Empfängnis gestattete. Der in dieser Materie weisungsbefugte Sozialminister forderte vom Landeshauptmann die Aufhebung der Verordnung, was Haslauer jedoch ausdrücklich ablehnte. Der Verfassungsgerichtshof erkannte im juristischen Nachgang zwar auf eine Rechtsverletzung; ein Amtsverlust war damit jedoch nicht verbunden. Vielmehr wurde Haslauers Standpunkt zehn Jahre nach dem höchstrichterlichen Spruch in die erwähnte bundesgesetzliche Novelle gegossen.
Der soeben unternommene Blick in die Geschichte legt die Vermutung nahe, dass der hohe Mittelbedarf des expandierenden Sozialstaats sowie die inzwischen doch beträchtliche Bedeutung des Ostergeschäfts für den Einzelhandel das Ansinnen der Königlich Bayerischen Josefspartei® langfristig vereiteln werden. Fraglich ist überdies, ob es nicht der Fundus einer anderen als der christlichen Religion wäre, aus dem sich die eventuelle Neueinführung eines allgemeinen gesetzlichen Feiertages speisen würde. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang von Politikern und Journalisten ein islamisches Fest ins Spiel gebracht. Doch diese Idee stößt bei den Wählern offenbar auf wenig Begeisterung: 78 Prozent der Probanden einer Allensbach-Umfrage aus dem Jahr 2012 waren dem Vorschlag abgeneigt.

Noricus


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