Deutschland ist bekanntlich das Mekka der organisierten
Interessen. Bei erheblich mehr als einer halben Million eingetragenen Vereinen
dürfte kaum ein Anliegen denkbar sein,
das nicht durch einen Zusammenschluss von Bürgern vertreten und gefördert wird.
Dass in Bayern nicht gerade selten die Brauchtumspflege der
Zweck derartiger Verbindungen ist, wird kaum verwundern; dass sich eine Gruppierung
allerdings die Wiedereinführung eines abgeschafften Feiertages und die
Erhaltung der ihm zugehörigen Traditionen zum Ziel setzt, ist wohl weniger
alltäglich. Doch genau diesem Unterfangen hat sich die Königlich Bayerische Josefspartei® verschrieben. Deren Streben
richtet sich gemäß § 2 der Satzung zuvörderst darauf,
den Josefstag am 19. März wieder als Feiertag einzuführen und ihn sowohl vor als auch nach der zu erreichenden Einführung als Feiertag gebührend zu begehen bzw. zu feiern.
Mag auch das Auftreten dieser „Partei“ eher ungewöhnlich und durchaus nicht bierernst anmuten, so kann sie doch eine Liste an Festrednern aufweisen, in der sich allerlei weißblaue Polit- und Kulturprominenz das Mikrofon in die Hand gibt. In diesem Jahr wird sogar Ministerpräsident Horst Seehofer persönlich ans Vortragspult treten. Angesichts dieses Zuspruchs von ganz oben drängt sich die Frage auf, warum der 19. März nicht schon längst wieder in den Feiertagskalender des Freistaats aufgenommen worden ist.
Mag auch das Auftreten dieser „Partei“ eher ungewöhnlich und durchaus nicht bierernst anmuten, so kann sie doch eine Liste an Festrednern aufweisen, in der sich allerlei weißblaue Polit- und Kulturprominenz das Mikrofon in die Hand gibt. In diesem Jahr wird sogar Ministerpräsident Horst Seehofer persönlich ans Vortragspult treten. Angesichts dieses Zuspruchs von ganz oben drängt sich die Frage auf, warum der 19. März nicht schon längst wieder in den Feiertagskalender des Freistaats aufgenommen worden ist.
Eine Antwort darauf mag sein, dass Regierung und Legislative ungeachtet aller rhetorischen Solidarisierung in die entgegengesetzte Richtung
tendieren: Feiertage werden nicht (wieder)eingeführt, sondern abgeschafft, oder ihre
Essenz wird gleichsam verdünnt. Ein Beispiel hierfür ist die in allen Bundesländern außer Sachsen erfolgte Degradierung des Buß- und Bettages im
Zusammenhang mit der Finanzierung der Pflegeversicherung. In Bayern besteht an
jenem Tag immerhin noch Unterrichtsfreiheit an den Schulen.
Eine ebensolche partielle Feiertagsqualität haben übrigens die Feste der österreichischen Landespatrone: So entfallen heute in den unter dem Schutz des
heiligen Josef stehenden Bundesländern Kärnten, Steiermark, Tirol und
Vorarlberg die Lehrveranstaltungen an Bildungsstätten bis hin zu den
Universitäten, während das Wirtschafts- und Arbeitsleben seinen gewohnten Lauf
nimmt.
Auf andere Weise in seiner festivischen Substanz beeinträchtigt ist der in der Alpenrepublik staatsweite Feiertag Mariä Empfängnis (8. Dezember): Die
Öffnung der Läden des Einzelhandels wird von § 13a Arbeitsruhegesetz an jenem
Tag nämlich gestattet. Wirtschaftlicher Hintergrund dieser eigentümlichen
Regelung ist – wenig überraschend – die Verhinderung der Abwanderung
österreichischer Kaufkraft ins Weihnachtsgeschäft des benachbarten Auslandes.
Welche Bedeutung dieser Problematik in den Jahren vor der
Verabschiedung der besagten Ausnahmebestimmung beigemessen worden war, lässt
sich an einer politischen und juristischen Konfrontation zwischen dem
seinerzeitigen Salzburger Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer (nicht zu
verwechseln mit seinem gleichnamigen Sohn, welcher derzeit die Funktion des
Landeshauptmann-Stellvertreters bekleidet) und dem Bundesminister für soziale
Verwaltung, Alfred Dallinger, ablesen: Da für den 8. Dezember 1984, einen
Samstag, umfangreiche Personen- und Kapitalbewegungen in die Orte des direkt
angrenzenden bayerischen Landkreises Berchtesgadener Land zu erwarten standen,
erließ Haslauer Anfang November eine Verordnung, welche den Salzburger
Geschäftsleuten das Offenhalten der Läden an Mariä Empfängnis gestattete. Der
in dieser Materie weisungsbefugte Sozialminister forderte vom Landeshauptmann die
Aufhebung der Verordnung, was Haslauer jedoch ausdrücklich ablehnte. Der Verfassungsgerichtshof erkannte im juristischen Nachgang zwar auf eine Rechtsverletzung; ein
Amtsverlust war damit jedoch nicht verbunden. Vielmehr wurde Haslauers Standpunkt zehn Jahre nach dem höchstrichterlichen Spruch in die erwähnte bundesgesetzliche Novelle gegossen.
Der soeben unternommene Blick in die Geschichte legt die
Vermutung nahe, dass der hohe Mittelbedarf des expandierenden Sozialstaats sowie die
inzwischen doch beträchtliche Bedeutung des Ostergeschäfts für den Einzelhandel das
Ansinnen der Königlich Bayerischen
Josefspartei® langfristig vereiteln werden. Fraglich ist überdies, ob
es nicht der Fundus einer anderen als der christlichen Religion wäre, aus dem
sich die eventuelle Neueinführung eines allgemeinen gesetzlichen Feiertages
speisen würde. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang von Politikern und Journalisten
ein islamisches Fest ins Spiel gebracht. Doch diese Idee stößt bei den Wählern
offenbar auf wenig Begeisterung: 78 Prozent der Probanden einer
Allensbach-Umfrage aus dem Jahr 2012 waren dem Vorschlag abgeneigt.
Noricus
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