25. April 2009

Zitat des Tages: Die "Feldzerstörerin" Mirjam A. äußert sich zu Recht und Gesetz. Über Öko-Kriminalität

Interviewerin: Immerhin hast du eine Straftat begangen.

Mirjam Anschütz: Nach meiner Interpretation ist es eine Straftat, aber eine, die begangen wurde, um größeres Unheil zu vermeiden. Paragraf 228 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt, dass zur Abwendung einer größeren Gefahr auch strafbare Handlungen erlaubt sind. Wenn ein Haus brennt, ist es auch in Ordnung, die Tür einzutreten, um Menschen zu helfen, die noch drin sind.


Aus einem Interview mit der "Feldzerstörerin Mirjam", das gestern auf der Jugendseite der "Süddeutschen Zeitung", "Jetzt.de" erschien.

Anschütz steht seit Donnerstag vor Gericht, weil sie zusammen mit Komplicen gewaltsam auf ein Versuchsfeld des Forschungsinstitutes IPK in Gatersleben in Sachsen- Anhalt eingedrungen war und dort angebauten gentechnisch veränderten Weizen zerstört hatte.

Kommentar: Der Paragraph 228 BGB lautet:
§ 228 Notstand

Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
"Wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist". Wie kommt Mirjam Anschütz auf den Gedanken, daß die Gefahr, von der sie meint, daß sie existiert, nicht anders als durch eine Straftat abzuwenden war? Daß also ihre Straftat zur Abwendung der Gefahr erforderlich war?

Sie und ihre Gesinnungsgenossen hätten nicht nur friedlich demonstrieren, sondern sie hätten auch vor Gericht gehen und auf Unterlassung des Anbaus klagen können. Falls stimmt, was sie behaupten - daß von dem Anbau eine Gefahr ausgeht -, dann hätten sie Recht bekommen. Wenn nicht, dann hätten sie sich, wie jeder Staatsbürger, der Gerichtsentscheidung beugen müssen.

Sie wollten aber ihre Gesinnung mit kriminellen Mitteln durchsetzen. Sie haben sich bewußt außerhalb unserer Rechtsordnung gestellt. Und jetzt haben Mirjam Anschütz und ihre Komplicen die Unverfrorenheit, sich auf just diese Rechtsordnung zu berufen.

Die Gesetzesbrüche, die sie begehen, sind keine Kavaliersdelikte. Warum ich der Meinung bin, daß sie den Namen "Öko- Kriminalität" verdienen, habe ich vor einem Jahr aus Anlaß eines ähnlichen Falls in diesem Artikel begründet.



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