15. März 2009

Marginalie: Erinnerung an einen Mehrfach-Mord. Aus gegebenem Anlaß

Im Juli 2006 trug sich ein Kriminalfall zu, über den damals die "Süddeutsche Zeitung" dies berichtete:
Student erschießt Eltern und Großmutter. Der 20-Jährige hat seine Verwandten im Schlaf getötet und ist seitdem verschwunden. An der Ulmer Universität beschaffte er sich hochgiftiges Zyankali – in einem Abschiedsbrief hatte er seinen Selbstmord angekündigt. (...)

Wahrscheinlich erschoss der 20-Jährige zunächst seinen 64 Jahre alten Vater und die sieben Jahre jüngere Mutter, die aus Korea stammt, in der gemeinsamen Wohnung im Schlaf. Anschließend brachte er seine in einem nahe gelegenen Altenheim wohnende 92 Jahre alte Großmutter mit mehreren Schüssen um.
Als der Bericht in der SZ erschien, wußte man noch nicht das, was dann später z. B. hier zu lesen war: Daß der Mörder anschließend sich selbst mit dem Zyankali das Leben nahm.



Der Fall entspricht in vielem dem Muster der Schulmassaker; nur daß die Aggression des Täters sich auf die Familie richtete. Auch hier sah sich dieser als Versager - er hatte das kaum begonnene Chemiestudium abgebrochen. Auch hier gingen lange Vorbereitungen der Tat voraus. Auch hier stand am Ende der Selbstmord des Täters. Er hätte statt seiner Familie ebenso eine Schulklasse oder Studenten als Opfer auswählen können.

Warum erinnere ich an diesen Fall "aus gegebenem Anlaß"? Weil niemand in der Familie des Täters Sportschütze war.

Wie er an die Pistole gekommen ist, das hat vergangene Woche sein Bruder in der Sendung des WDR "Domian" berichtet. Er rief an, weil er durch die Ereignisse von Winnenden innerlich aufgewühlt war.

Er hatte als einziger der Familie überlebt, war aber selbst in Lebensgefahr gewesen und von der Polizei in Sicherheit gebracht worden, weil man nicht wußte, ob der Mörder es nicht auch noch auf ihn abgesehen hatte. Dieser war, nachdem er mit vorgehaltener Pistole in der Universität das Zyankali erpreßt hatte, zunächst spurlos verschwunden.

Dieser Bruder also berichtete, wie der Täter an die Pistole gekommen war: Es handelte sich um eine historische, nicht mehr schießfähige Pistole, die er ganz legal im Internet erworben hatte. An dieser hatte er solange gefeilt und gebohrt, bis sie wieder verwendbar war.

Soll man also nun auch den Kauf solcher historischer Waffen verbieten? Wo würde das Verbieten enden, wenn man jeden nur denkbaren Weg, auf dem ein potentieller Täter an eine Waffe kommen kann, versperren wollte?



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