Es ist verheerend für unseren Rechtsstaat, wenn die Linken ihre Forderungen nach Verstaatlichung damit begründen können, dass ein entsprechender Artikel in der hessischen Verfassung steht. Wir laufen auch Gefahr, dass sich Rechte darauf berufen, dass die Todesstrafe in der Verfassung steht. Eine Grundsanierung der hessischen Verfassung zählt zu den wichtigsten Aufgaben, die wir in der nächsten Legislaturperiode zu erledigen haben.
Der hessische FDP- Vorsitzenden Jörg- Uwe Hahn heute in der "Frankfurter Rundschau" im Interview mit Pitt von Bebenburg.
Kommentar: Hahn bezieht sich auf die Artikel 21 und 39 der Hessischen Verfassung:
Die Debatte über den Paragraphen 39 dürfte freilich den Kommunisten und den SPD-Linken eine ausgezeichnete Plattform für ihre Propaganda bieten.
Zumal dann, wenn auch die anderen Paragraphen einbezogen werden, die ebenfalls den Geist des Sozialismus atmen, wie er 1946 nun einmal wehte: Den Paragraphen 38 ("... hat das Gesetz die Maßnahmen anzuordnen, die erforderlich sind, um die Erzeugung, Herstellung und Verteilung sinnvoll zu lenken") und den Paragraphen 41 (zu verstaatlichen sind "... der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Energiewirtschaft und das an Schienen oder Oberleitungen gebundene Verkehrswesen").
Das Verfahren der Verfassungsänderung regelt Artikel 123:
Würde sie dafür aber überhaupt zusammen mit der CDU eine Mehrheit haben? Die demoskopischen Daten sehen gegenwärtig danach aus. Gestern ist eine neue Umfrage von Forsa für den "Stern" veröffentlicht worden, die Schwarzgelb (CDU 42 Prozent, FDP 13 Prozent) eine deutliche Mehrheit gegenüber der Volksfront (SPD 23 Prozent, Grüne 12 Prozent, Linke 6 Prozent) vorhersagt. 55 zu 41 Prozent - das klingt beruhigend.
Aber von denen, die sich jetzt so entscheiden würden, sagen 46 Prozent, daß sie ihre Wahl vielleicht noch einmal überdenken werden.
Die SPD ist in einer Lage, in der es für sie eigentlich nur besser werden kann - mit einem Spitzenkandidaten, der an Bekanntheit gewinnen wird; mit Stammwählern, die jetzt böse auf ihre Partei sind, die sie aber im letzten Augenblick vielleicht doch wählen werden.
Und auf der anderen Seie ist Roland Koch immer gut dafür, irgend etwas "brutalstmöglich" zu formulieren und damit den Medien die Munition zu liefern, auf die sie nur warten.
Auch zu dieser Wahl gibt es wieder einen Prognosemarkt, auf dem Aktien der Parteien wie an einer Börse gehandelt werden. (Früher hieß das einmal "Wahlstreet" und war meist sehr genau in der Prognose des Wahlergebnisses).
Dort liegen derzeit die drei kleineren Parteien nah bei dem Umfrageergebnis von Forsa (FDP: 11,87; Grüne: 12,05; Linke: 6,67). Bei den beiden Großen gibt es aber deutliche Abweichungen von den Forsa- Werten: Im Kurswert liegt derzeit die CDU bei nur 38,00 Punkten, die SPD aber bei 27,03 Punkten.
Das würde als Wahlergebnis nur 49,87 Prozent für Schwarzgelb bedeuten und 45,57 Prozent für die Volksfront - also fast schon ein Kopf- an- Kopf- Rennen.
Der hessische FDP- Vorsitzenden Jörg- Uwe Hahn heute in der "Frankfurter Rundschau" im Interview mit Pitt von Bebenburg.
Kommentar: Hahn bezieht sich auf die Artikel 21 und 39 der Hessischen Verfassung:
Artikel 21. Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.Zwei alte Zöpfe also, die schon lange hätten abgeschnitten werden müssen. Es ist mutig, daß die FDP diese Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode angehen will. Sie würde sich damit um das Land Hessen verdient machen.
Artikel 39. Jeder Mißbrauch der wirtschaftlichen Freiheit - insbesondere zu monopolistischer Machtzusammenballung und zu politischer Macht - ist untersagt.
Vermögen, das die Gefahr solchen Mißbrauchs wirtschaftlicher Freiheiten in sich birgt, ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen in Gemeineigentum zu überführen. Soweit die Überführung in Gemeineigentum wirtschaftlich nicht zweckmäßig ist, muß dieses Vermögen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unter Staatsaufsicht gestellt oder durch vom Staate bestellte Organe verwaltet werden.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das Gesetz.
Die Entschädigung für das in Gemeineigentum überführte Vermögen wird durch das Gesetz nach sozialen Gesichtspunkten geregelt. Bei festgestelltem Mißbrauch wirtschaftlicher Macht ist in der Regel die Entschädigung zu versagen.
Die Debatte über den Paragraphen 39 dürfte freilich den Kommunisten und den SPD-Linken eine ausgezeichnete Plattform für ihre Propaganda bieten.
Zumal dann, wenn auch die anderen Paragraphen einbezogen werden, die ebenfalls den Geist des Sozialismus atmen, wie er 1946 nun einmal wehte: Den Paragraphen 38 ("... hat das Gesetz die Maßnahmen anzuordnen, die erforderlich sind, um die Erzeugung, Herstellung und Verteilung sinnvoll zu lenken") und den Paragraphen 41 (zu verstaatlichen sind "... der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Energiewirtschaft und das an Schienen oder Oberleitungen gebundene Verkehrswesen").
Das Verfahren der Verfassungsänderung regelt Artikel 123:
Artikel 123. Bestimmungen der Verfassung können im Wege der Gesetzgebung geändert werden, jedoch nur in der Form, daß eine Änderung des Verfassungstextes oder ein Zusatzartikel zur Verfassung beschlossen wird.Da könnte - falls die FDP sich mit der Forderung einer Verfassungsänderung durchsetzt - eine spannende Diskussion in der Öffentlichkeit bevorstehen.
Eine Verfassungsänderung kommt dadurch zustande, daß der Landtag sie mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.
Würde sie dafür aber überhaupt zusammen mit der CDU eine Mehrheit haben? Die demoskopischen Daten sehen gegenwärtig danach aus. Gestern ist eine neue Umfrage von Forsa für den "Stern" veröffentlicht worden, die Schwarzgelb (CDU 42 Prozent, FDP 13 Prozent) eine deutliche Mehrheit gegenüber der Volksfront (SPD 23 Prozent, Grüne 12 Prozent, Linke 6 Prozent) vorhersagt. 55 zu 41 Prozent - das klingt beruhigend.
Aber von denen, die sich jetzt so entscheiden würden, sagen 46 Prozent, daß sie ihre Wahl vielleicht noch einmal überdenken werden.
Die SPD ist in einer Lage, in der es für sie eigentlich nur besser werden kann - mit einem Spitzenkandidaten, der an Bekanntheit gewinnen wird; mit Stammwählern, die jetzt böse auf ihre Partei sind, die sie aber im letzten Augenblick vielleicht doch wählen werden.
Und auf der anderen Seie ist Roland Koch immer gut dafür, irgend etwas "brutalstmöglich" zu formulieren und damit den Medien die Munition zu liefern, auf die sie nur warten.
Auch zu dieser Wahl gibt es wieder einen Prognosemarkt, auf dem Aktien der Parteien wie an einer Börse gehandelt werden. (Früher hieß das einmal "Wahlstreet" und war meist sehr genau in der Prognose des Wahlergebnisses).
Dort liegen derzeit die drei kleineren Parteien nah bei dem Umfrageergebnis von Forsa (FDP: 11,87; Grüne: 12,05; Linke: 6,67). Bei den beiden Großen gibt es aber deutliche Abweichungen von den Forsa- Werten: Im Kurswert liegt derzeit die CDU bei nur 38,00 Punkten, die SPD aber bei 27,03 Punkten.
Das würde als Wahlergebnis nur 49,87 Prozent für Schwarzgelb bedeuten und 45,57 Prozent für die Volksfront - also fast schon ein Kopf- an- Kopf- Rennen.
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