10. März 2010

Kurioses, kurz kommentiert: Jetzt haben wir es höchstrichterlich: Die Erde wird nicht verschluckt

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungs-beschwerde abgelehnt, die sich gegen Versuchsreihen am europäischen Kernforschungszentrum Cern richtete. (...) Die Größe eines vermeintlichen Schadens – hier die Vernichtung der Erde – erlaube keinen Verzicht auf eine ordentliche Begründung. Es genüge nicht, "Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen", sagten die Richter.

Physiker halten es für ausgeschlossen, dass der LHC Schwarze Löcher erzeugen und damit die Erde verschlucken könnte.


Aus einer Meldung, die gestern durch die Medien ging, hier in der Fassung von "Zeit-Online".


Kommentar: Eine Klägerin - in der Schweiz nah dem Genfer Kernforschungszentrum CERN lebend, aber deutsche Staatsbürgerin - hatte verlangt, daß die Bundesrepublik auf den Stopp von Experimenten mit dem Teilchenbeschleuniger Large Hadron Collider (LHC) hinwirkt, weil nach Ansicht der Klägerin dadurch "Schwarze Löcher entstehen, welche die Erde verschlucken".

Kurios ist nicht der Inhalt dieser Entscheidung. Kurios ist, daß sich überhaupt das höchste deutsche Gericht veranlaßt sah, sich mit dem Fall zu befassen und klarzustellen, daß auch in Deutschland die Naturgesetze gelten.



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